KI-generierter deutscher Software-as-a-Service-Abonnementvertrag
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Wann benötigen Sie einen Software-as-a-Service-Abonnementvertrag in Deutschland?
Deutsche Rechtsvorschriften für einen Software-as-a-Service-Abonnementvertrag
Die Verwendung der falschen Vertragsstruktur für ein SaaS-Abonnement kann zu unerwünschten Haftungsrisiken oder Ungültigkeit des Abkommens führen.
Was ein ordnungsgemäßer Software-as-a-Service-Abonnementvertrag enthalten sollte
- Parteien und VertragsschlussDer Vertrag benennt klar den Anbieter und den Kunden sowie das Datum und den Ort des Abschlusses.
- Beschreibung der DienstleistungEs wird genau beschrieben, welche Software-Funktionen und -Dienste der Kunde nutzen kann, inklusive Zugriffsrechten.
- Abonnementdauer und VerlängerungDer Vertrag legt die Laufzeit des Abonnements fest, z. B. monatlich oder jährlich, und wie es automatisch verlängert wird.
- Gebühren und ZahlungsbedingungenAlle Kosten, Zahlungsintervalle und Methoden werden detailliert aufgeführt, inklusive Regelungen zu Mahnungen oder Kündigung bei Zahlungsverzug.
- Rechte und NutzungsbedingungenDer Kunde erhält Nutzungsrechte an der Software, während der Anbieter Eigentum behält, mit klaren Regeln zu unbefugter Weitergabe.
- Datenschutz und DatensicherheitDer Vertrag regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten gemäß DSGVO, inklusive Sicherheitsmaßnahmen und Haftung bei Datenschutzverstößen.
- Gewährleistung und HaftungEs wird festgelegt, dass die Software fehlerfrei funktioniert, und die Haftungsgrenzen für Schäden beider Parteien.
- Kündigung und BeendigungMögliche Kündigungsgründe, Fristen und Folgen wie Datenlöschung nach Vertragsende werden beschrieben.
- SchlussbestimmungenDer Vertrag enthält Klauseln zu geltendem Recht, Gerichtsstand in Deutschland und Regelungen zu Änderungen des Vertrags.
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DeutschlandKostenloses Beispiel Software-as-a-Service-Abonnementvertrag Vorlage
Hier ist ein Beispiel für eine kostenlose Vorlage eines Software-as-a-Service-Abonnementvertrag zur Verwendung in Deutschland, generiert von unserem KI-Modell.
Die Klauseln in Ihrem tatsächlichen Software-as-a-Service-Abonnementvertrag werden von diesem Beispiel abweichen, da sie vollständig maßgeschneidert auf Ihre Anforderungen zugeschnitten sind, wie sie im Fragebogen angegeben sind, den Sie ausfüllen.
Software-as-a-Service-Abonnementvertrag
1PRÄAMBEL
Dieser Abonnementvertrag (nachfolgend „Vertrag“) wird zwischen dem Anbieter und dem Abonnenten geschlossen.
Der Anbieter stellt dem Abonnenten den SaaS-Dienst zur Verfügung.
Der Abonnent akzeptiert die Bereitstellung des SaaS-Dienstes zu den in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen.
2DEFINITIONEN
„Anbieter“ bezeichnet das Unternehmen, das den SaaS-Dienst bereitstellt.
„Abonnent“ bezeichnet das Unternehmen, das den SaaS-Dienst abonniert und nutzt (B2B-Kunde).
„SaaS-Dienst“ bezeichnet die cloudbasierte Software-as-a-Service-Lösung CloudCRM Pro, die über das Internet bereitgestellt wird.
„Verfügbarkeit“ bezeichnet den prozentualen Anteil der Zeit, in der der SaaS-Dienst gemäß dem SLA nutzbar ist, berechnet als (Gesamtzeit minus Ausfallzeit) geteilt durch Gesamtzeit, exklusive geplanter Wartungsfenster.
„Personenbezogene Daten“ hat die Bedeutung gemäß Art. 4 Nr. 1 DSGVO.
„Support“ bezeichnet die technischen Unterstützungsleistungen des Anbieters gemäß SLA.
„Nutzer“ bezeichnet natürliche Personen, die vom Abonnenten autorisiert sind, den SaaS-Dienst zu nutzen.
„Vertrag“ bezeichnet diesen SaaS-Abonnementvertrag einschließlich aller Anhänge.
Weitere Begriffe sind im Kontext dieses Vertrags nach den gesetzlichen Definitionen des BGB, TMG und der DSGVO auszulegen.
3GEGENSTAND DES VERTRAGS
Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung des SaaS-Dienstes als Dienstleistung gemäß §§ 611 ff. BGB über das Internet auf Mietbasis (SaaS).
Der SaaS-Dienst CloudCRM Pro ist eine webbasierte Plattform, die Unternehmen ermöglicht, Kundendaten zentral zu speichern, zu analysieren und zu verwalten. Er umfasst Funktionen wie Kontaktverwaltung, Berichterstattung, Integration mit E-Mail-Systemen, verschlüsselte Datenspeicherung und Zugriffssteuerung.
Der Dienst ist über Webbrowser, Mobile Apps für iOS und Android verfügbar. Ausgeschlossene Leistungen: Individuelle Anpassungen, Datenmigration, Schulungen oder sonstige nicht explizit genannte Leistungen.
Der Anbieter erbringt die Leistung mit der im SLA vereinbarten Verfügbarkeit. Der Abonnent hat die Möglichkeit, die Leistung innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung abzunehmen. Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Abonnent nicht innerhalb dieser Frist wesentliche Mängel schriftlich rügt. Bei wesentlichen Mängeln hat der Anbieter ein Recht zur Nachbesserung.
4ABONNEMENT UND LAUFZEIT
Das Abonnement beginnt am Wirksamkeitsdatum des Vertrags (Effective Date).
Die Abonnement-Modelle sind wie folgt: Basis (bis 5 Nutzer, 49,99 EUR pro Nutzer/Monat), Standard (bis 20 Nutzer, 39,99 EUR pro Nutzer/Monat), Premium (unbegrenzt Nutzer, 29,99 EUR pro Nutzer/Monat oder Pauschale 999 EUR/Monat). Preise verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer (UStG).
Upgrade/Downgrade ist zum Ende der jeweiligen Laufzeit mit einer Frist von 30 Tagen möglich. Die maximale Anzahl der Nutzer richtet sich nach dem gewählten Tarif; Überschreitungen führen zu einer automatischen Höherstufung.
Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate und verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Laufzeit gekündigt wird (§ 545 BGB analog).
5NUTZUNGSRECHTE
Der Anbieter gewährt dem Abonnenten ein nicht-exklusives, nicht-übertragbares, auf die Laufzeit beschränktes Recht, den SaaS-Dienst im Rahmen der vereinbarten Nutzeranzahl für interne Geschäftszwecke zu nutzen. Dies umfasst das Recht, den Dienst über einen Webbrowser oder die Mobile Apps zu nutzen.
Dem Abonnenten ist es untersagt, den SaaS-Dienst zu reverse-engineeren, zu dekompilieren, zu kopieren, zu vermieten, zu verleasen, zu sublicensieren oder Dritten zugänglich zu machen, es sei denn, dies ist gesetzlich erlaubt (§ 69d UrhG).
Der Anbieter ist berechtigt, die Einhaltung der Nutzungsbeschränkungen durch Audits (mit angemessener Vorankündigung) zu überprüfen.
Der Dienst kann Open-Source-Komponenten enthalten, deren Lizenzen Vorrang vor diesem Vertrag haben. Der Abonnent verpflichtet sich zur Einhaltung dieser Lizenzen.
6ZUGANG UND BEREITSTELLUNG
Der Anbieter stellt dem Abonnenten nach Vertragsabschluss Zugangsdaten zur Verfügung. Der Abonnent ist für die Einrichtung der Nutzerkonten verantwortlich.
Der Abonnent verpflichtet sich zur Einhaltung der Acceptable Use Policy (siehe Abschnitt 13). Sicherheitsmaßnahmen wie sichere Passwörter und Multi-Faktor-Authentifizierung sind vom Abonnenten umzusetzen.
Technische Voraussetzungen: Aktuelle Versionen von Chrome, Firefox, Edge oder Safari; Mindest-Internetgeschwindigkeit von 10 Mbit/s pro Nutzer.
Der Anbieter stellt den Dienst unverzüglich nach dem Effective Date bereit.
7GEBÜHREN UND ZAHLUNG
Die Gebühren richten sich nach dem gewählten Abonnement-Tarif gemäß Ziffer 4.2. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (UStG).
Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich oder jährlich im Voraus per E-Mail. Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig auf das angegebene Konto.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB (9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz). Der Anbieter ist berechtigt, bei Verzug den Zugang nach Mahnung vorübergehend zu sperren.
Preisanpassungen sind bei Verlängerung mit einer Frist von 3 Monaten möglich. Der Abonnent hat in diesem Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht.
8SERVICE LEVEL AGREEMENT (SLA)
Der Anbieter gewährleistet eine monatliche Verfügbarkeit von mindestens 99,5 %. Die Verfügbarkeit wird wie folgt berechnet: (Gesamtminuten im Monat – Ausfallminuten) / Gesamtminuten im Monat x 100. Geplante Wartungen sind ausgenommen.
Bei Unterschreitung der Verfügbarkeit erhält der Abonnent eine Service-Credit in Höhe von 10 % der monatlichen Gebühren pro angefangene 0,5 % Unterschreitung (max. 50 % pro Monat).
Support-Reaktionszeiten: Kritisch (Produktionsausfall): 30 Min.; Hoch: 2 Std.; Mittel: 8 Std.; Niedrig: 48 Std. (jeweils während der Supportzeiten 9-17 Uhr MEZ, Mo-Fr).
Mängel sind unverzüglich zu melden. Service-Credits sind als alleinige Abhilfe vorgesehen; weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
9WARTUNG UND UPDATES
Geplante Wartungsarbeiten werden mindestens 7 Tage im Voraus angekündigt und finden außerhalb der üblichen Geschäftszeiten statt, soweit möglich. Sie sind von der SLA-Verfügbarkeit ausgenommen.
Der Anbieter stellt regelmäßige Updates und Funktionserweiterungen bereit, die im Rahmen des Abonnements enthalten sind.
10SUPPORT
Der Anbieter bietet Support per E-Mail und Ticket-System während der Geschäftszeiten (9-17 Uhr MEZ, Mo-Fr). Die genauen Reaktionszeiten ergeben sich aus dem SLA (Ziffer 8).
Premium-Kunden erhalten priorisierten Support. Weitergehende Supportleistungen (z.B. telefonisch oder vor Ort) können separat vereinbart werden.
11DATENSCHUTZ
Die Parteien schließen die als Anlage 1 beigefügte Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO. Der Anbieter handelt als Auftragsverarbeiter, der Abonnent als Verantwortlicher.
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten (Kontaktdaten, Identifikationsdaten) ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Abonnenten zur Bereitstellung des SaaS-Dienstes, Support und Verbesserung.
Der Anbieter implementiert geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (z.B. Verschlüsselung, Zugriffsbeschränkungen, regelmäßige Audits). Subunternehmer dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Abonnenten (allgemeine Zustimmung mit Widerspruchsrecht) eingesetzt werden.
Bei Datenschutzverletzungen benachrichtigt der Anbieter den Abonnenten unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden. Der Anbieter unterstützt den Abonnenten bei der Erfüllung von Betroffenenrechten, Meldepflichten und Audits.
Nach Beendigung des Vertrags löscht der Anbieter alle personenbezogenen Daten innerhalb von 30 Tagen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Internationale Übermittlungen erfolgen nur unter Einhaltung der DSGVO (z.B. EU-Standardvertragsklauseln).
Die Verarbeitung erfolgt im Einklang mit DSGVO, BDSG und TMG.
12HAFTUNG
Der Anbieter haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG).
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf 2 Monatsgebühren pro Schadensfall und insgesamt auf 50.000 EUR pro Vertragsjahr begrenzt.
Die Haftung für Datenverlust ist auf den Aufwand für die Wiederherstellung aus ordnungsgemäßen Backups beschränkt, soweit der Abonnent keine eigenen Backups erstellt hat.
Der Abonnent haftet für die Einhaltung der Nutzungsbedingungen und für von ihm verursachte Schäden. Die Haftung beider Parteien richtet sich im Übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 280 ff. BGB). Unwirksame Haftungsausschlüsse gemäß §§ 305-310 BGB bleiben unberührt.
13GEISTIGES EIGENTUM
Alle Rechte am SaaS-Dienst, einschließlich Urheberrechte, Marken und Patente, verbleiben beim Anbieter. Der Abonnent erhält nur die in Ziffer 5 genannten Nutzungsrechte.
Vom Abonnenten eingebrachte Daten und Inhalte (Kundendaten) verbleiben im Eigentum des Abonnenten. Der Anbieter erhält ein nicht-exklusives, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht zur Verarbeitung dieser Daten ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung.
Vorschläge oder Feedback des Abonnenten zur Verbesserung des Dienstes können vom Anbieter kostenfrei und uneingeschränkt genutzt werden.
Der Anbieter gewährleistet, dass der SaaS-Dienst keine Rechte Dritter verletzt. Bei Verletzung stellt der Anbieter den Abonnenten von Ansprüchen Dritter frei.
14ACCEPTABLE USE POLICY
Der Abonnent verpflichtet sich, den SaaS-Dienst nur rechtmäßig und nicht für illegale, pornografische, diskriminierende, gewaltverherrlichende oder sonstige gegen die guten Sitten verstoßende Zwecke zu nutzen.
Untersagt sind insbesondere: Reverse Engineering, Überlastung der Systeme (z.B. durch Scraping, DDoS-ähnliche Zugriffe), Weitergabe von Zugangsdaten an Unberechtigte oder sonstige Handlungen, die die Sicherheit oder Verfügbarkeit des Dienstes gefährden.
Bei Verstoß ist der Anbieter berechtigt, den Zugang vorübergehend oder dauerhaft zu sperren und den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen (§ 314 BGB). Der Abonnent stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei.
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