KI-generierter deutscher Lizenzvertrag für Fotos
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Wann benötigen Sie einen Lizenzvertrag für Fotos in Deutschland?
Deutsche Rechtsregeln für einen Lizenzvertrag für Fotos
Die falsche Art oder Struktur eines Fotolizenzvertrags kann zu unerwünschten Haftungsrisiken oder ungültigen Lizenzrechten führen.
Was ein richtiger Lizenzvertrag für Fotos enthalten sollte
- Parteien und KontaktdatenNennen Sie klar den Lizenzgeber (Fotograf) und den Lizenznehmer (Nutzer) mit ihren vollständigen Namen und Adressen.
- Beschreibung der FotosBeschreiben Sie die lizenzierten Fotos genau, z. B. durch Dateinamen oder Themen, um Missverständnisse zu vermeiden.
- Art der LizenzGeben Sie an, ob es sich um eine exklusive oder nicht-exklusive Lizenz handelt, also ob der Fotograf die Bilder anderen weitergeben darf.
- NutzungsberechtigungenDefinieren Sie, wofür die Fotos verwendet werden dürfen, wie z. B. für Werbung, Webseiten oder Druckprodukte.
- Geografische und zeitliche GrenzenLegen Sie fest, in welchen Ländern und für wie lange die Nutzung erlaubt ist.
- Lizenzgebühr und ZahlungsbedingungenStellen Sie die Höhe der Gebühr, Zahlungsfristen und eventuelle Zusatzkosten klar dar.
- UrheberrechtsvermerkFordern Sie an, dass der Name des Fotografen bei der Verwendung der Bilder angegeben wird, wo möglich.
- Haftung und GarantienKlärung, dass der Lizenzgeber die Rechte besitzt und keine Haftung für Fehlernutzung übernimmt.
- Kündigung und NachwirkungenBeschreiben Sie, unter welchen Bedingungen der Vertrag endet und was danach gilt.
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Warum Docaro verwenden?
DeutschlandKostenloses Beispiel Lizenzvertrag für Fotos Vorlage
Hier ist ein Beispiel für eine kostenlose Vorlage eines Lizenzvertrag für Fotos zur Verwendung in Deutschland, generiert von unserem KI-Modell.
Die Klauseln in Ihrem tatsächlichen Lizenzvertrag für Fotos werden von diesem Beispiel abweichen, da sie vollständig maßgeschneidert auf Ihre Anforderungen zugeschnitten sind, wie sie im Fragebogen angegeben sind, den Sie ausfüllen.
Lizenzvertrag für Fotos
1PRÄAMBEL
Dieser Vertrag wird geschlossen zwischen Max Mustermann Fotografie als Lizenzgeber und Anna Beispiel Verlag GmbH als Lizenznehmer.
Der Lizenzgeber ist Inhaber der Urheberrechte an den in diesem Vertrag näher bezeichneten Fotos.
Der Lizenznehmer beabsichtigt die Nutzung dieser Fotos im Rahmen der in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen.
Die Parteien vereinbaren die nachfolgenden Bedingungen für die Lizenzierung der Fotos.
2DEFINITIONEN
Im Sinne dieses Vertrages gelten folgende Begriffe:
'Fotos' bezeichnet die in Abschnitt 3 näher bezeichneten Lichtbildwerke gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG.
'Lizenz' bezeichnet die gemäß diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte an den Fotos.
'Nutzungsrechte' sind die nach § 31 UrhG einräumbaren Rechte zur Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung und sonstigen Verwertung der Fotos.
'Moralrechte' sind die Urheberpersönlichkeitsrechte gemäß §§ 12-14 UrhG, insbesondere das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft und das Recht auf Integrität des Werkes.
'Territorium' bezeichnet das Gebiet, auf das die Nutzungsrechte beschränkt sind, hier die Bundesrepublik Deutschland.
'Vertrauliche Informationen' sind alle nicht öffentlich bekannten Informationen bezüglich der Fotos, Metadaten, Vertragsbedingungen und Geschäftsgeheimnisse der Parteien.
3GEGENSTAND DES VERTRAGS
Der Vertragsgegenstand umfasst eine Sammlung von 10 hochauflösenden Landschaftsaufnahmen die in den Bayerischen Alpen aufgenommen wurden.
Diese Fotos zeigen alpine Szenen mit Bergen Seen und Wildblumen in natürlicher Umgebung.
Die Fotos können eindeutig identifiziert werden durch ihre Seriennummern Foto-001 bis Foto-010.
Zusätzlich tragen sie die Titel Alpenpanorama 1 bis Alpenpanorama 10 und wurden am 15. Mai 2023 mit der Kamera Canon EOS R5 aufgenommen.
4GEWÄHRUNG DER LIZENZ
Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer eine nicht-exklusive, nicht übertragbare und widerrufliche Lizenz zur Nutzung der Fotos in Deutschland. Die Lizenz umfasst das Recht zur Vervielfältigung (§ 16 UrhG), zur Verbreitung (§ 17 UrhG) und zur öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG).
Die Lizenz tritt am 15. Januar 2024 in Kraft.
Die Lizenz ist befristet und endet mit der Kündigung des Vertrages gemäß den Bestimmungen in Abschnitt 14.
Das Eigentum an den Fotos wird nicht auf den Lizenznehmer übertragen.
5LIZENZGEBÜHREN UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Der Lizenznehmer zahlt dem Lizenzgeber eine einmalige Pauschale in Höhe von 1500.50 EUR als Lizenzgebühr.
Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage ab Rechnungsstellung.
Die Lizenzgebühr enthält alle anfallenden Steuern.
Die erste Zahlung wird am 15. Januar 2024 fällig.
Alle Zahlungen erfolgen in Euro (EUR).
Bei vorzeitiger Kündigung sind bereits gezahlte Lizenzgebühren nicht rückerstattbar. Bei Zahlungsverzug ist Verzugszins in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 BGB zu zahlen. Die ausgewiesene Lizenzgebühr versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, die gesondert ausgewiesen wird.
6NUTZUNGSRECHTE UND -BESCHRÄNKUNGEN
Der Lizenznehmer ist berechtigt, die Fotos im Rahmen der folgenden Nutzungsrechte gemäß §§ 16, 17 und 19a UrhG zu verwenden: Vervielfältigung in Druck- und digitalen Medien, Verbreitung in Magazinen, auf Websites und in Social-Media-Posts für kommerzielle und redaktionelle Zwecke.
Die Nutzung ist auf das Territorium der Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Jegliche Nutzung über den ausdrücklich gewährten Umfang hinaus ist unzulässig.
Modifikationen der Fotos sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Lizenzgebers und unter Wahrung der Integrität des Werkes gestattet. Politische Nutzung ist untersagt.
7MORALRECHTE
Der Lizenzgeber behält sich alle Moralrechte gemäß §§ 12-14 UrhG vor. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, bei jeder Nutzung den Urheber in der Form '© Max Mustermann 2023' deutlich sichtbar zu nennen.
Der Lizenznehmer verpflichtet sich, keine Entstellungen, Kürzungen oder sonstige Beeinträchtigungen der Fotos vorzunehmen, die geeignet sind, die berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen des Urhebers zu gefährden (§ 14 UrhG).
Moralrechte sind unveräußerlich; eine begrenzte Verzichtserklärung auf bestimmte Ausübungen ist hiermit vereinbart, soweit gesetzlich zulässig.
8ABTRETUNG UND UNTERLIZENZIERUNG
Der Lizenznehmer darf die Lizenzrechte nicht abtreten. Eine Unterlizenzierung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Lizenzgebers zulässig.
Jede erteilte Unterlizenz muss sämtliche Beschränkungen dieses Vertrages enthalten. Der Lizenznehmer bleibt auch nach Unterlizenzierung gegenüber dem Lizenzgeber voll haftbar.
9LIEFERUNG DER FOTOS
Der Lizenzgeber liefert die in Abschnitt 3 bezeichneten Fotos im JPEG-Format mit einer Mindestauflösung von 300 DPI und einer Mindestbildbreite von 2000 Pixel bis spätestens 31. Januar 2024 per E-Mail oder Cloud-Speicher.
10INTELLECTUAL PROPERTY AND COPYRIGHT NOTICES
Der Lizenznehmer verpflichtet sich, bei jeder Nutzung der Fotos den folgenden Copyright-Vermerk deutlich sichtbar anzubringen: '© Max Mustermann 2023'. Dies gilt für alle Medien und Formate.
11GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
Der Lizenzgeber gewährleistet, dass er Inhaber sämtlicher Rechte an den Fotos ist und dass die Fotos frei von Rechten Dritter sind. Er stellt den Lizenznehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung von Urheber-, Persönlichkeits- oder sonstigen Schutzrechten frei und übernimmt die angemessene Rechtsverteidigung.
Die Haftung des Lizenzgebers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt und der Höhe nach auf den Betrag der Lizenzgebühr begrenzt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung der Fotos.
12SCHADENSERSATZ
Der Lizenznehmer haftet für alle Schäden, die durch seine vertragswidrige Nutzung der Fotos entstehen, sowohl nach vertraglichen als auch deliktischen Grundsätzen gemäß §§ 280, 823 BGB.
Die Schadenshöhe umfasst den tatsächlichen Schaden einschließlich entgangener Lizenzgebühren.
13VERTRAULICHKEIT
Alle Informationen bezüglich der enthaltenen Fotos einschließlich Metadaten Bearbeitungshistorie und Nutzungsrechte die im Rahmen des Lizenzvertrags ausgetauscht werden gelten als vertraulich.
Der Lizenznehmer verpflichtet sich zur Wahrung der Vertraulichkeit.
Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt unbefristet.
Bei Verletzung der Vertraulichkeit ist eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Lizenzbetrages verwirkt.
14DATENSCHUTZ
Die Verarbeitung personenbezogener Daten (z.B. Namen und Kontaktdaten) erfolgt gemäß DSGVO. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) und Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (gesetzliche Pflichten).
Betroffene haben Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch und Datenübertragbarkeit. Es erfolgt keine Übermittlung in Drittländer ohne angemessene Garantien gemäß Art. 44 ff. DSGVO. Die Daten werden nur so lange gespeichert, wie für den Vertragszweck oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten erforderlich.
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