KI-generierter deutscher Mietverlängerungsvertrag
PDF & Word - 2026 Aktualisiert

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Wann benötigen Sie einen Mietverlängerungsvertrag in Deutschland?
Deutsche Rechtsregeln für einen Mietverlängerungsvertrag
Die Verwendung des falschen Vertragsmodells für eine Mietverlängerung kann unbeabsichtigte Rechte oder Pflichten für Mieter und Vermieter schaffen.
Was ein richtiger Mietverlängerungsvertrag enthalten sollte
- Parteien und MietobjektNennen Sie die Namen der Vermieter und Mieter sowie die genaue Adresse der Wohnung.
- Aktuelle MietdauerBeschreiben Sie den Zeitraum des bestehenden Mietvertrags, der verlängert werden soll.
- Neue MietdauerGeben Sie an, ob die Verlängerung unbefristet oder für eine bestimmte Zeit erfolgt.
- Mietzins und NebenkostenStellen Sie die Höhe der monatlichen Miete und der Nebenkosten fest oder bestätigen Sie die Unverändertheit.
- Hausordnung und NutzungsregelnErinnern Sie an die geltenden Regeln für den Umgang mit der Wohnung und dem Haus.
- KündigungsfristenDefinieren Sie die Fristen, innerhalb derer eine Kündigung möglich ist.
- Unterschriften und DatumBeide Parteien müssen das Dokument unterschreiben und mit Datum versehen.
- Sonstige ÄnderungenNotieren Sie eventuelle Anpassungen wie Modernisierungen oder neue Bedingungen.
Erstellen Sie Ihr Dokument in 4 Einfachen Schritten
Warum Docaro verwenden?
DeutschlandKostenloses Beispiel Mietverlängerungsvertrag Vorlage
Hier ist ein Beispiel für eine kostenlose Vorlage eines Mietverlängerungsvertrag zur Verwendung in Deutschland, generiert von unserem KI-Modell.
Die Klauseln in Ihrem tatsächlichen Mietverlängerungsvertrag werden von diesem Beispiel abweichen, da sie vollständig maßgeschneidert auf Ihre Anforderungen zugeschnitten sind, wie sie im Fragebogen angegeben sind, den Sie ausfüllen.
Mietverlängerungsvertrag
1PARTEIEN
Zwischen dem Vermieter, vertreten durch Herrn Max Mustermann, wohnhaft in der Musterstraße 1, 10115 Berlin, nachfolgend Vermieter genannt, und dem Mieter, vertreten durch Frau Anna Beispiel, wohnhaft in der Musterstraße 12, 10115 Berlin, nachfolgend Mieter genannt, wird der folgende Mietverlängerungsvertrag geschlossen.
2VERLÄNGERUNG DER MIETDAUER
Der bestehende Mietvertrag läuft bis zum 31.12.2025 aus.
Die Verlängerung des Mietvertrags beginnt am 01.01.2026.
Die Parteien vereinbaren eine befristete Verlängerung des Mietverhältnisses.
Das Mietverhältnis wird hiermit bis zum 31.12.2028 verlängert.
Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses gemäß § 545 BGB wird ausgeschlossen.
3MIETOBJEKT
Das Mietobjekt befindet sich in der Musterstraße 12, 10115 Berlin.
Die gemietete Wohnung befindet sich im ersten Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses und umfasst eine Wohnfläche von ca. 85 Quadratmetern.
Sie besteht aus einem Wohnzimmer, einer Küche, zwei Schlafzimmern, einem Badezimmer und einem kleinen Abstellraum.
Zur Ausstattung gehören ein Balkon, ein Kellerabteil sowie die zentrale Heizungsanlage des Gebäudes.
Das Mietobjekt wird im gleichen Zustand wie im bestehenden Mietvertrag übergeben.
4MIETE UND NEBENKOSTEN
Die monatliche Kaltmiete beträgt weiterhin 850,00 Euro.
Die Nebenkosten werden gemäß der bestehenden Betriebskostenvereinbarung abgerechnet.
Der Mieter verpflichtet sich, die Miete bis zum dritten Werktag eines jeden Monats auf das Konto des Vermieters zu überweisen.
Eine Mieterhöhung richtet sich nach den Vorschriften der §§ 558 ff. BGB.
5PFLICHTEN DER PARTEIEN
Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren.
Der Mieter verpflichtet sich, die Mieträume nur zu Wohnzwecken zu nutzen und sie pfleglich zu behandeln.
Veränderungen oder Umbauten am Mietobjekt bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder durch Personen, die mit seiner Zustimmung im Mietobjekt wohnen, verursacht werden.
6KÜNDIGUNG
Während der vereinbarten Befristung ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen, soweit keine gesetzlichen Ausnahmen vorliegen.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 543 BGB bleibt unberührt.
Nach Ablauf der Befristung endet das Mietverhältnis, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
7SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Dieser Vertrag einschließlich seiner Anlagen stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Berlin.
Alle Mitteilungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind schriftlich an die im Vertrag genannten Adressen zu richten.
8UNTERSCHRIFTEN
Dieser Vertrag wurde in zweifacher Ausfertigung erstellt, wobei jede Partei eine Ausfertigung erhält.
Berlin, den ________________________
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Vermieter Mieter
9BEZUG ZUM URSPRÜNGLICHEN MIETVERTRAG
Dieser Mietverlängerungsvertrag bezieht sich auf den am 01.01.2020 geschlossenen Mietvertrag (Aktenzeichen: MV-2020-001) zwischen den Parteien. Alle nicht ausdrücklich geänderten Bestimmungen des ursprünglichen Mietvertrages bleiben unverändert in Kraft. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und dem ursprünglichen Mietvertrag haben die Bestimmungen dieses Vertrages Vorrang.
10ZUSTAND DER MIETSACHE UND MÄNGEL
Die Mietsache wird in dem Zustand übergeben, der im Übergabeprotokoll vom [Datum des letzten Übergabeprotokolls] dokumentiert ist. Dieses Protokoll ist als Anlage 1 Bestandteil dieses Vertrages. Der Mieter bestätigt mit Unterzeichnung, den Zustand der Mietsache einschließlich aller Einrichtungen, Installationen und des Inventars geprüft und keine weiteren Mängel festgestellt zu haben, soweit diese nicht im Protokoll aufgeführt sind. Der Vermieter haftet gemäß § 536 BGB für Mängel, die bei Übergabe vorhanden waren und nicht im Protokoll vermerkt sind.
Der Mieter verpflichtet sich, etwaige Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen (§ 536c BGB). Unterlässt er dies schuldhaft, so stehen ihm Ansprüche auf Mietminderung, Schadensersatz oder Aufwendungsersatz nicht zu, soweit der Vermieter infolge der Unterlassung keine Abhilfe schaffen konnte.
11UNTERVERMIETUNG
Die Untervermietung der Mietsache oder von Teilen davon bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters (§ 540 BGB). Der Vermieter darf die Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Mieter die Mietsache nicht mehr selbst nutzen möchte oder wenn der Untermieter gegen die Hausordnung verstößt oder die Mietsache übermäßig beansprucht. Bei unberechtigter Untervermietung ist der Vermieter zur außerordentlichen Kündigung gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 2 BGB berechtigt.
12HAUSTIERE
Die Haltung von Haustieren bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Kleintiere wie Fische, Vögel oder Kleinnager dürfen ohne Zustimmung gehalten werden, sofern keine Störungen oder Schäden verursacht werden. Hunde, Katzen und andere größere Tiere bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung. Der Vermieter darf die Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern, insbesondere bei zu erwartenden erheblichen Störungen anderer Mieter oder bei Gefahr von Beschädigungen der Mietsache. Der Mieter haftet für alle durch Haustiere verursachten Schäden.
13SCHÖNHEITSREPARATUREN UND INSTANDHALTUNG
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache während der Mietzeit in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten und kleinere Reparaturen und Instandhaltungen auf eigene Kosten durchzuführen (§ 535 Abs. 2 BGB). Die Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen richtet sich nach den aktuellen BGH-Urteilen (insbesondere VIII ZR 210/13, VIII ZR 185/14 und VIII ZR 163/18). Starre Fristenpläne (z. B. alle 3 Jahre für Küche und Bad) sind unwirksam, wenn sie nicht am tatsächlichen Renovierungsbedarf orientiert sind. Der Mieter ist nur verpflichtet, Schönheitsreparaturen durchzuführen, wenn und soweit dies bei Vertragsende nach dem Grad der tatsächlichen Abnutzung erforderlich ist. Die Kosten für Schönheitsreparaturen dürfen nicht pauschal auf den Mieter überwälzt werden, wenn die Wohnung bei Mietbeginn bereits renovierungsbedürftig war.
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