KI-generierter deutscher Mietverlängerungsvertrag
PDF & Word - 2026 Aktualisiert

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Wann benötigen Sie einen Mietverlängerungsvertrag in Deutschland?
Deutsche Rechtsregeln für einen Mietverlängerungsvertrag
Die Verwendung des falschen Vertragsmodells für eine Mietverlängerung kann unbeabsichtigte Rechte oder Pflichten für Mieter und Vermieter schaffen.
Was ein richtiger Mietverlängerungsvertrag enthalten sollte
- Parteien und MietobjektNennen Sie die Namen der Vermieter und Mieter sowie die genaue Adresse der Wohnung.
- Aktuelle MietdauerBeschreiben Sie den Zeitraum des bestehenden Mietvertrags, der verlängert werden soll.
- Neue MietdauerGeben Sie an, ob die Verlängerung unbefristet oder für eine bestimmte Zeit erfolgt.
- Mietzins und NebenkostenStellen Sie die Höhe der monatlichen Miete und der Nebenkosten fest oder bestätigen Sie die Unverändertheit.
- Hausordnung und NutzungsregelnErinnern Sie an die geltenden Regeln für den Umgang mit der Wohnung und dem Haus.
- KündigungsfristenDefinieren Sie die Fristen, innerhalb derer eine Kündigung möglich ist.
- Unterschriften und DatumBeide Parteien müssen das Dokument unterschreiben und mit Datum versehen.
- Sonstige ÄnderungenNotieren Sie eventuelle Anpassungen wie Modernisierungen oder neue Bedingungen.
Erstellen Sie Ihr Dokument in 4 Einfachen Schritten
Warum Docaro verwenden?
DeutschlandKostenloses Beispiel Mietverlängerungsvertrag Vorlage
Hier ist ein Beispiel für eine kostenlose Vorlage eines Mietverlängerungsvertrag zur Verwendung in Deutschland, generiert von unserem KI-Modell.
Die Klauseln in Ihrem tatsächlichen Mietverlängerungsvertrag werden von diesem Beispiel abweichen, da sie vollständig maßgeschneidert auf Ihre Anforderungen zugeschnitten sind, wie sie im Fragebogen angegeben sind, den Sie ausfüllen.
Mietverlängerungsvertrag
1VERTRAGSPARTEIEN
Zwischen dem Vermieter, vertreten durch Herrn Max Mustermann, wohnhaft in der Musterstraße 1, 10115 Berlin, nachfolgend Vermieter genannt, und dem Mieter, vertreten durch Herrn Hans Beispiel, wohnhaft in der Musterstraße 12, 10115 Berlin, nachfolgend Mieter genannt, wird der folgende Mietverlängerungsvertrag geschlossen.
2VERLÄNGERUNG DER MIETDAUER
Der bestehende Mietvertrag läuft bis zum 31.12.2025 aus.
Die Verlängerung des Mietvertrags beginnt am 01.01.2026.
Die Parteien vereinbaren eine befristete Verlängerung des Mietverhältnisses.
Das Mietverhältnis wird hiermit bis zum 31.12.2028 verlängert und endet automatisch zu diesem Zeitpunkt ohne weitere Kündigung.
Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses gemäß § 545 BGB wird ausgeschlossen.
Dieser Mietverlängerungsvertrag bezieht sich auf den ursprünglichen Mietvertrag vom 01.01.2020 zwischen den genannten Parteien. Alle Bestimmungen des ursprünglichen Mietvertrags bleiben in vollem Umfang in Kraft, soweit sie nicht ausdrücklich durch diesen Vertrag geändert werden. Im Falle eines Widerspruchs hat dieser Mietverlängerungsvertrag Vorrang.
Gemäß § 575 BGB wird die Befristung des Mietverhältnisses mit dem berechtigten Interesse des Vermieters begründet, die Wohnung nach Ablauf der Befristung zum Zwecke der Eigennutzung durch den Vermieter oder dessen Familie zu verwenden. Diese Befristung ist nur wirksam, wenn das berechtigte Interesse zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorliegt. Liegt kein wirksames berechtigtes Interesse vor oder entfällt dieses, wandelt sich das Mietverhältnis in ein unbefristetes Mietverhältnis um.
3MIETOBJEKT
Gegenstand dieses Mietverlängerungsvertrags ist die in der Musterstraße 12, 10115 Berlin, im ersten Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses gelegene Wohnung.
Die gemietete Wohnung umfasst eine Wohnfläche von ca. 85 Quadratmetern.
Die Wohnung besteht aus einem Wohnzimmer, einer Küche, zwei Schlafzimmern, einem Badezimmer und einem kleinen Abstellraum.
Zur Ausstattung gehören ein Balkon, ein Kellerabteil sowie die zentrale Heizungsanlage des Gebäudes.
Das Mietobjekt wird im gleichen Zustand wie im bestehenden Mietvertrag überlassen.
4MIETE UND NEBENKOSTEN
Die monatliche Kaltmiete beträgt unverändert 850,00 Euro.
Die monatlichen Vorauszahlungen auf die Nebenkosten betragen unverändert 150,00 Euro.
Die Gesamtmiete in Höhe von 1.000,00 Euro ist jeweils zum dritten Werktag eines Monats im Voraus auf das Konto des Vermieters zu überweisen.
Die Nebenkosten werden jährlich abgerechnet, wobei der Mieter eine etwaige Nachzahlung innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Abrechnung zu leisten hat.
Eine Erhöhung der Miete während der vereinbarten Befristung ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegen die gesetzlichen Voraussetzungen gemäß §§ 557 ff. BGB vor.
Die Miete unterliegt den geltenden Vorschriften der Mietpreisbremse gemäß dem Berliner Mietwohnungsgesetz (MietenWoG Bln) bzw. § 556d BGB. Die vereinbarte Miete darf die ortsübliche Vergleichsmiete zuzüglich zulässiger Zuschläge nicht übersteigen. Die aktuelle Miete basiert auf dem vorherigen Mietvertrag. Zukünftige Mieterhöhungen müssen den Vorgaben des § 558 BGB entsprechen.
5PFLICHTEN DER VERTRAGSPARTEIEN
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt nur zu Wohnzwecken zu nutzen und es pfleglich zu behandeln.
Der Mieter verpflichtet sich, alle gesetzlichen und vertraglichen Regelungen einzuhalten, insbesondere die Vorschriften des Berliner Wohnungsvermittlungsgesetzes sowie weiterer Landeswohnungsgesetze.
Der Vermieter verpflichtet sich, das Mietobjekt in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten und alle notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen.
Veränderungen am Mietobjekt bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
Der Mieter ist verpflichtet, Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters gemäß § 555 BGB zu dulden. Der Vermieter hat dem Mieter Modernisierungsmaßnahmen mindestens drei Monate vor Beginn der Maßnahme schriftlich mitzuteilen.
Eine Untervermietung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters gemäß § 540 BGB. Die Zustimmung darf nicht ohne berechtigten Grund verweigert werden.
Der Vermieter ist verpflichtet, die Betriebs- und Instandhaltungskosten ordnungsgemäß zu verwalten und dem Mieter jährlich eine nachvollziehbare Nebenkostenabrechnung zu erteilen.
Die Vertragsparteien verpflichten sich, Diskriminierung zu unterlassen und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) einzuhalten.
Der Mieter ist verpflichtet, Mängel der Mietsache dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen gemäß § 536c BGB.
6KÜNDIGUNG UND RÜCKGABE
Während der vereinbarten Befristung ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund gemäß § 543 BGB vor.
Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter das Mietobjekt geräumt und in besenreinem Zustand zurückzugeben.
Die Schlüssel sind vollständig an den Vermieter zurückzugeben.
Bei Rückgabe der Wohnung ist ein gemeinsames Wohnungsübergabeprotokoll zu erstellen, in dem der Zustand der Wohnung, die Zählerstände und etwaige Mängel dokumentiert werden. Das Protokoll ist von beiden Parteien zu unterzeichnen.
7GESAMTABREDE
Dieser Mietverlängerungsvertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Absprachen.
8SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
9ANWENDBARES RECHT
Auf diesen Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
10SCHRIFTFORM UND ÄNDERUNGEN
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
11BENACHRICHTIGUNGEN
Alle Benachrichtigungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind schriftlich an die jeweils andere Partei an die im Vertrag angegebene Adresse zu richten.
12SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Der Mieter bestätigt, dass ihm der Inhalt dieses Vertrags bekannt ist und er diesen in vollem Umfang akzeptiert.
Gemäß § 568 BGB wird der Mieter darauf hingewiesen, dass er eine Verlängerung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit oder die Ablehnung der Befristung schriftlich vom Vermieter verlangen kann. Der Vermieter muss hierauf innerhalb der gesetzlichen Frist schriftlich antworten. Die Befristung richtet sich nach § 575 BGB und ist nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses wirksam.
13KAUTION
Die Kaution aus dem ursprünglichen Mietvertrag bleibt unverändert bestehen und beträgt drei Monatsnettokaltmieten. Sie wird vom Vermieter auf einem separaten, verzinslichen Konto gemäß § 551 BGB verwahrt. Die Kaution wird innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses unter Berücksichtigung der Zinsen abgerechnet.
14HINWEIS NACH § 568 BGB
Gemäß § 568 BGB wird der Mieter darauf hingewiesen, dass er eine Verlängerung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit oder die Ablehnung der Befristung schriftlich vom Vermieter verlangen kann. Der Vermieter muss hierauf innerhalb der gesetzlichen Frist schriftlich antworten. Die Befristung richtet sich nach § 575 BGB und ist nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses wirksam. Liegt kein wirksames berechtigtes Interesse vor, wandelt sich das Mietverhältnis in ein unbefristetes um.
15DATENSCHUTZ
Die Vertragsparteien verpflichten sich, personenbezogene Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zu verarbeiten, zu speichern und nur an Dritte (z.B. Versorgungsunternehmen, Finanzamt oder Kaufinteressenten) weiterzugeben, soweit dies für die Vertragsdurchführung oder gesetzlich erforderlich ist. Soweit erforderlich, erteilen die Parteien hiermit ihre Einwilligung.
16GERICHTSSTAND
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist ausschließlich das Gericht in Berlin zuständig, soweit dies nach § 29 ZPO und § 38 ZPO rechtlich zulässig ist.
17UNTERSCHRIFTEN
| VERMIETER | |
| Unterschrift: | |
| Namen drucken: | |
| Datum: |
Vorname, Name: Max Mustermann
Adresse: Musterstraße 1, 10115 Berlin
Ort, Datum
Unterschrift
| MIETER | |
| Unterschrift: | |
| Namen drucken: | |
| Datum: |
Vorname, Name: Hans Beispiel
Adresse: Musterstraße 12, 10115 Berlin
Ort, Datum
Unterschrift
Dieser Vertrag wurde in zwei gleichlautenden Originalen erstellt, von denen jede Partei ein Exemplar erhält.
This example shows approximately 70% of a typical document and is provided for illustrative purposes only. The remaining content has been omitted.
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