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KI-generierter deutscher Auftragsverarbeitungsvertrag
PDF & Word - 2026 Aktualisiert

Erstellen Sie mühelos einen datenschutzkonformen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit unserer KI-gestützten Tool für den deutschen Markt, um DSGVO-Anforderungen optimal zu erfüllen.
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An Deutschland-Recht angepasst.
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Beispiel für einen Auftragsverarbeitungsvertrag zur Verwendung in Deutschland, generiert von unserem KI-Modell.
Beispiel Auftragsverarbeitungsvertrag Hergestellt von Docaro

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Wann benötigen Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag in Deutschland?

Bei externen Dienstleistern
Sie brauchen den Vertrag, wenn Sie Daten an externe Anbieter wie Cloud-Dienste oder IT-Firmen weitergeben, die Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten.
Um Datenschutz zu sichern
Der Vertrag stellt sicher, dass Ihre Daten nur wie vereinbart genutzt werden und der Dienstleister strenge Sicherheitsmaßnahmen einhält.
Pflicht nach DSGVO
In Deutschland ist der Vertrag gesetzlich vorgeschrieben, um die EU-Datenschutzregeln (DSGVO) einzuhalten und Bußgelder zu vermeiden.
Wichtigkeit einer guten Fassung
Ein sorgfältig erstellter Vertrag schützt Ihr Unternehmen vor Risiken und hilft, Streitigkeiten zu verhindern, indem alle Pflichten klar geregelt sind.

Deutsche Rechtsvorschriften für einen Auftragsverarbeitungsvertrag

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Die DSGVO verlangt einen Vertrag zwischen Unternehmen und Auftragsverarbeitern, um personenbezogene Daten sicher zu schützen.
Pflichten des Auftragsverarbeiters
Der Auftragsverarbeiter muss Daten nur nach Anweisung des Unternehmens verarbeiten und angemessene Sicherheitsmaßnahmen treffen.
Rechte des Unternehmens
Das Unternehmen hat das Recht, den Vertrag jederzeit zu beenden und Audits durchzuführen, um die Einhaltung zu prüfen.
Datensicherheit
Beide Parteien müssen Maßnahmen ergreifen, um Daten vor Verlust, Diebstahl oder unbefugtem Zugriff zu schützen.
Meldung von Verstößen
Bei einem Datenschutzvorfall muss der Auftragsverarbeiter das Unternehmen umgehend informieren, damit es die Behörden benachrichtigen kann.
Löschung von Daten
Nach Beendigung des Vertrags muss der Auftragsverarbeiter alle Daten löschen oder an das Unternehmen zurückgeben.
Haftung und Schadensersatz
Der Auftragsverarbeiter haftet für Schäden, die durch Fehlverarbeitung von Daten entstehen.
Wichtig

Die falsche Struktur eines Datenverarbeitungsvertrags kann zu unzureichendem rechtlichen Schutz der personenbezogenen Daten führen.

Was ein ordnungsgemäßer Auftragsverarbeitungsvertrag enthalten sollte

  • Beschreibung der Verarbeitung
    Der Vertrag muss klar angeben, welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden, zu welchem Zweck und wie lange.
  • Pflichten des Auftragnehmers
    Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Daten nur wie vereinbart zu verarbeiten und angemessene Sicherheitsmaßnahmen zu treffen.
  • Rechte des Auftraggebers
    Der Auftraggeber behält das Recht, die Daten jederzeit zu kontrollieren, zu löschen oder die Verarbeitung zu stoppen.
  • Datensicherheit
    Es müssen technische und organisatorische Maßnahmen gegen unbefugten Zugriff oder Verlust der Daten festgelegt werden.
  • Meldung von Vorfällen
    Der Auftragnehmer muss den Auftraggeber sofort über Datenschutzvorfälle informieren, um Schadensbegrenzung zu ermöglichen.
  • Unterauftragnehmer
    Jede Beauftragung von Dritten zur Datenverarbeitung bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.
  • Rückgabe und Löschung
    Am Ende der Zusammenarbeit müssen alle Daten an den Auftraggeber zurückgegeben oder sicher gelöscht werden.
  • Haftung und Prüfung
    Der Vertrag regelt die Haftung bei Verstößen und ermöglicht Prüfungen durch den Auftraggeber zur Einhaltung.

Erstellen Sie Ihr Dokument in 4 Einfachen Schritten

1
Beantworten Sie Einige Fragen
Unser KI leitet Sie durch die erforderlichen Informationen.
2
Erstellen Sie Ihr Dokument
Docaro erstellt ein maßgeschneidertes Dokument, das speziell auf Ihre Anforderungen zugeschnitten ist.
3
Überprüfen & Bearbeiten
Überprüfen Sie Ihr Dokument und reichen Sie alle weiteren angeforderten Änderungen ein.
4
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Warum Docaro verwenden?

Schnelle Generation
Erzeugen Sie schnell ein umfassendes Auftragsverarbeitungsvertrag, das den Aufwand und die Zeit herkömmlicher Dokumentenerstellung eliminiert.
Geführter Prozess
Unsere benutzerfreundliche Plattform führt Sie Schritt für Schritt durch jeden Abschnitt des Dokuments und bietet Kontext und Anleitung, um sicherzustellen, dass Sie alle notwendigen Informationen für einen vollständigen und genauen Auftragsverarbeitungsvertrag bereitstellen.
Sicherer als Legale Vorlagen
Wir verwenden nie Rechtsvorlagen. Alle Dokumente werden aus grundlegenden Prinzipien Klausel für Klausel generiert, was sicherstellt, dass Ihr Dokument maßgeschneidert und speziell auf die von Ihnen bereitgestellten Informationen zugeschnitten ist. Dies führt zu einem viel sichereren und genaueren Dokument als jede Rechtsvorlage bieten könnte.
Professionell Formatiert
Ihr Auftragsverarbeitungsvertrag wird nach professionellen Standards formatiert, einschließlich Überschriften, Klauselnummern und strukturiertem Layout. Keine weitere Bearbeitung erforderlich. Laden Sie Ihr Dokument als PDF, Microsoft Word, TXT oder HTML herunter.
An deutsch Recht angepasst
Unser KI-Modell berücksichtigt die neuesten rechtlichen Standards und Vorschriften von Deutschland während des Entwurfsprozesses.
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Keine Registrierung oder monatliches Abonnement erforderlich
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Kostenloses Beispiel Auftragsverarbeitungsvertrag Vorlage

Hier ist ein Beispiel für eine kostenlose Vorlage eines Auftragsverarbeitungsvertrag zur Verwendung in Deutschland, generiert von unserem KI-Modell.

Die Klauseln in Ihrem tatsächlichen Auftragsverarbeitungsvertrag werden von diesem Beispiel abweichen, da sie vollständig maßgeschneidert auf Ihre Anforderungen zugeschnitten sind, wie sie im Fragebogen angegeben sind, den Sie ausfüllen.

Auftragsverarbeitungsvertrag

1
PRÄAMBEL

1.1

Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers gemäß den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), um die Einhaltung der Datenschutzvorschriften zu gewährleisten.

1.2

Der Auftraggeber handelt als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO.

1.3

Der Auftragnehmer handelt als Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO.

2
GEGENSTAND DES VERTRAGS

2.1

Der Auftrag umfasst die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Buchhaltungs- und Lohnabrechnungsdienste für das Unternehmen des Auftraggebers.

2.2

Die Art der Verarbeitung beinhaltet die digitale Speicherung und Pflege von Mitarbeiterdaten, während der Umfang auf monatliche Lohnabrechnungen für bis zu 50 Mitarbeiter beschränkt ist.

2.3

Es werden die folgenden Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet: Grundlegende Identifikationsdaten, Kontaktdaten, Finanzdaten.

2.4

Die betroffenen Personen sind die Mitarbeiter des Auftraggebers, einschließlich Vollzeit- und Teilzeitkräfte.

2.5

Die spezifischen Verarbeitungsaktivitäten umfassen Speicherung, Analyse und Löschung.

2.6

Der Zweck der Verarbeitung ist die Erstellung und Abwicklung von Lohnabrechnungen sowie die Erfüllung steuerrechtlicher Pflichten.

2.7

Es findet keine regelmäßige Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte statt.

3
DAUER DES VERTRAGS

3.1

Der Vertrag tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

3.2

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

3.3

Der Vertrag verlängert sich automatisch, sofern er nicht fristgerecht gekündigt wird.

3.4

Die Kündigungsfrist für beide Parteien beträgt drei Monate zum Ende eines Kalendermonats.

3.5

Beide Parteien dürfen den Vertrag ordentlich kündigen.

3.6

Eine außerordentliche Kündigung ist aus wichtigem Grund möglich, insbesondere bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen, Insolvenz einer Partei oder wesentlichen Änderungen im Datenschutzrecht.

3.7

Bei Beendigung des Vertrags muss der Auftragnehmer alle personenbezogenen Daten löschen oder an den Auftraggeber zurückgeben, und beide Parteien haften für offene Zahlungen.

4
PFLICHTEN DES AUFTRAGNEHMERS

4.1

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers, einschließlich in Bezug auf Übermittlungen in Drittländer. Weisungen sind in Textform zu erteilen und vom Auftragnehmer zu dokumentieren. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich, wenn er der Ansicht ist, dass eine Weisung gegen die DSGVO oder andere Datenschutzbestimmungen verstößt.

4.2

Der Auftragnehmer gewährleistet, dass sich die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

4.3

Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung der in Art. 32 bis 36 DSGVO genannten Pflichten, insbesondere bei der Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen und der Bearbeitung von Anfragen betroffener Personen.

4.4

Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Bearbeitung von Anfragen betroffener Personen, soweit dies technisch möglich ist und der Auftraggeber dies anfordert.

4.5

Der Auftragnehmer benachrichtigt den Auftraggeber unverzüglich nach Kenntnis von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten.

4.6

Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der in Art. 28 DSGVO genannten Pflichten zur Verfügung und ermöglicht Prüfungen einschließlich Vor-Ort-Besichtigungen.

4.7

Der Auftragnehmer unterrichtet den Auftraggeber unverzüglich, falls eine Rechtsvorschrift ihn an der Einhaltung der Weisungen des Auftraggebers hindert oder eine Verarbeitung gegen die DSGVO verstoßen würde.

4.8

Der Auftragnehmer führt ein Verzeichnis aller im Auftrag vorgenommenen Verarbeitungstätigkeiten gemäß Art. 30 Abs. 2 DSGVO.

5
TECHNISCHE UND ORGANISATORISCHE MASSNAHMEN

5.1

Der Auftragnehmer hat geeignete technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO implementiert, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Diese Maßnahmen umfassen insbesondere Verschlüsselung (AES-256 für Speicherung, TLS 1.3 für Übertragung), rollenbasierte Zugriffskontrollen mit Multi-Faktor-Authentifizierung, Pseudonymisierung wo möglich, regelmäßige Datensicherungen mit Offsite-Speicherung und Wiederherstellbarkeit, physische und umweltbezogene Sicherheitsmaßnahmen, Incident-Response-Verfahren, regelmäßige Sicherheitsaudits, Schulungen des Personals sowie Prozesse zur Überprüfung und Evaluierung der Wirksamkeit der Maßnahmen. Die konkreten Maßnahmen sind in der als Anlage beigefügten TOM-Übersicht detailliert beschrieben und werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

6
UNTERAUFTRÄGE

6.1

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Unterauftragnehmer mit der Verarbeitung personenbezogener Daten zu beauftragen, sofern der Auftraggeber eine allgemeine Genehmigung erteilt hat. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über jede beabsichtigte Änderung hinsichtlich der Hinzuziehung oder Ersetzung von Unterauftragnehmern. Der Auftraggeber kann der Änderung innerhalb von 14 Tagen widersprechen. Die aktuelle Liste der genehmigten Unterauftragnehmer ist in Anlage 2 aufgeführt.

6.2

Der Auftragnehmer stellt durch vertragliche Vereinbarungen sicher, dass die Unterauftragnehmer dieselben Datenschutzpflichten erfüllen, die in diesem Vertrag festgelegt sind. Der Auftragnehmer bleibt gegenüber dem Auftraggeber in vollem Umfang für die Einhaltung der Pflichten durch den Unterauftragnehmer verantwortlich.

7
PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS

7.1

Der Auftraggeber ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung verantwortlich und stellt sicher, dass alle erforderlichen Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung vorliegen.

7.2

Der Auftraggeber erteilt Weisungen an den Auftragnehmer in Textform und dokumentiert diese angemessen.

7.3

Der Auftraggeber unterstützt den Auftragnehmer bei der Erfüllung seiner Pflichten, insbesondere durch Bereitstellung notwendiger Informationen.

7.4

Der Auftraggeber benennt eine Kontaktperson für datenschutzrechtliche Angelegenheiten: Dr. Anna Müller, Datenschutzbeauftragte, E-Mail: anna.mueller@unternehmen.de, Telefon: 01234 56789.

7.5

Der Auftraggeber hat das Recht, dem Auftragnehmer jederzeit Weisungen hinsichtlich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu erteilen. Weisungen sind in Textform zu erteilen und werden vom Auftraggeber dokumentiert.

7.6

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer unverzüglich zu informieren, falls er Änderungen an den Verarbeitungszwecken oder -umfängen vornimmt, die Auswirkungen auf diesen Vertrag haben.

8
DATENÜBERGABE UND -RÜCKGABE

8.1

Die Daten werden an den Auftraggeber im CSV- oder JSON-Format, je nach Datenstruktur, übertragen.

8.2

Die Daten werden bis zum 31. Dezember 2024 an den Auftraggeber zurückgegeben.

8.3

Der Auftragsverarbeiter löscht alle Daten nach der Rückgabe an den Auftraggeber.

8.4

Die Übertragung der Daten an den Auftraggeber erfolgt durch verschlüsselte elektronische Übertragung oder Cloud-basierte sichere Freigabe.

8.5

Der Auftragsverarbeiter löscht die Daten durch sichere Löschung gemäß DIN 66399 durch mehrmaliges Überschreiben der Daten.

8.6

Der Auftragsverarbeiter sendet dem Auftraggeber eine schriftliche Bestätigung der Löschung zu.

8.7

An den Auftraggeber zurückgegeben werden primäre Verarbeitungsdaten und Backup-Kopien.

9
HAFTUNG UND VERSICHERUNG

9.1

Die Parteien haften einander für Schäden, die durch eine Verletzung dieses Vertrages oder der DSGVO entstehen, nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Beschränkung der Haftung auf bestimmte Höchstbeträge ist ausgeschlossen, soweit dies gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstößt.

9.2

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine angemessene Versicherung gegen Datenschutzrisiken abzuschließen und auf Verlangen nachzuweisen.

10
DATENSCHUTZBEAUFTRAGTE

10.1

Der Auftraggeber hat einen Datenschutzbeauftragten benannt.

10.2

Der Auftragnehmer hat keinen Datenschutzbeauftragten benannt.

11
PRÜFUNG UND KONTROLLE

11.1

Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der vertraglichen Vorgaben durch den Auftragnehmer durch Vor-Ort-Prüfungen und Fernprüfungen zu überprüfen. Prüfungen können auch unangekündigt in begründeten Fällen (z.B. bei konkreten Anhaltspunkten für Verstöße) durchgeführt werden. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber oder einem von diesem beauftragten Dritten (z.B. Auditor) Zugang zu den relevanten Räumlichkeiten, Systemen und Unterlagen zu gewähren. Der Auftraggeber trägt die Kosten der Prüfung, es sei denn, die Prüfung ergibt wesentliche Verstöße des Auftragnehmers. Der Auftraggeber kündigt Prüfungen grundsätzlich mit einer Frist von 14 Tagen an, außer in dringenden Fällen.

12
MELDUNG VON VERSTÖSSEN

12.1

Der Auftragnehmer benachrichtigt den Auftraggeber unverzüglich und möglichst innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten. Die Benachrichtigung erfolgt ohne unangemessene Verzögerung (ohne undue delay).

12.2

Die Meldung muss mindestens die Art der Verletzung, die betroffenen Kategorien personenbezogener Daten und betroffener Personen, die wahrscheinlichen Folgen sowie die ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Abhilfe enthalten. Soweit diese Informationen nicht gleichzeitig bereitgestellt werden können, sind sie ohne unangemessene weitere Verzögerung nachzureichen.

12.3

Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Erfüllung seiner Meldepflichten gegenüber der Aufsichtsbehörde und den betroffenen Personen, insbesondere durch Bereitstellung aller notwendigen Informationen und Dokumentationen.

12.4

Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten selbst an die Aufsichtsbehörde zu melden. Dies obliegt ausschließlich dem Auftraggeber als Verantwortlichem.

12.5

Die Kontaktperson beim Auftragnehmer für die Meldung von Datenschutzverstößen ist der Datenschutzbeauftragte unter der E-Mail-Adresse datenschutz@unternehmen.de und der Telefonnummer +49 123 456789.

13
SCHWEIGE- UND VERTRAULICHKEITSPFLICHT

13.1

Der Auftragnehmer wird verpflichtet, alle personenbezogenen Daten und Geschäftsgeheimnisse vertraulich zu behandeln.

13.2

Die Vertraulichkeitspflicht des Auftragnehmers gilt auf unbestimmte Zeit.

13.3

Personenbezogene Daten, technische Informationen und Kundenlisten fallen als Geschäftsgeheimnisse unter die Vertraulichkeitspflicht.

13.4

Der Auftragnehmer verpflichtet seine Mitarbeiter zur Schweigepflicht.

13.5

Ausnahmen von der Vertraulichkeitspflicht gelten für gesetzliche Offenlegungspflichten.

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Nützliche Ressourcen beim Überlegen eines Auftragsverarbeitungsvertrag in Deutschland

Hinweise für den Umgang mit personenbezogenen Daten ...

Deutschland Referenzgesetzgebung

Die folgende Gesetzgebung ist relevant für die Erzeugung eines Auftragsverarbeitungsvertrag in Deutschland:
Die DSGVO regelt den Datenschutz in der EU und legt in Artikel 28 die Anforderungen an Auftragsverarbeitungsverträge (Data Processing Agreements) fest, die zwischen einem Verantwortlichen und einem Auftragsverarbeiter geschlossen werden müssen.

Häufig gestellte Fragen

Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), auch Datenverarbeitungsvertrag genannt, ist ein rechtlich bindender Vertrag gemäß Art. 28 DSGVO. Er regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch einen Auftragsverarbeiter im Auftrag des Verantwortlichen. In Deutschland ist er essenziell, um die Datenschutzanforderungen zu erfüllen und Bußgelder zu vermeiden.
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Häufig gestellte Fragen zur Dokumentengenerierung

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