Das Wettbewerbsverbot in Deutschland ist eine vertragliche Regelung, die einem Arbeitnehmer oder Geschäftspartner verbietet, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder der Zusammenarbeit in einem bestimmten Bereich tätig zu werden. Es dient dem Schutz der wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers und wird oft im Arbeitsrecht oder im Gesellschaftsrecht angewendet. Die Definition basiert auf § 74 HGB für Handelsvertreter und § 12 KSchG für Arbeitnehmer, um faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten.
Ein rechtliches Dokument wie ein Wettbewerbsverbot-Vertrag ist erforderlich, wenn das Verbot länger als ein Jahr dauern soll oder wenn es den Arbeitnehmer in seiner beruflichen Freiheit erheblich einschränkt. Ohne eine schriftliche Vereinbarung ist ein solches Verbot in der Regel unwirksam, da es spezifische Anforderungen an Dauer, Umfang und Entschädigung erfüllen muss. Für detaillierte Regelungen empfehlen wir die Lektüre des § 74 HGB auf gesetze-im-internet.de.
Um die Wirksamkeit zu gewährleisten, sollte das Dokument von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht geprüft werden, insbesondere bei sensiblen Branchen wie IT oder Handel. Eine Liste der wesentlichen Voraussetzungen umfasst:
- Dauer: Maximal zwei Jahre nach Vertragsende.
- Geografischer Umfang: Auf ein bestimmtes Gebiet beschränkt.
- Entschädigung: Oft notwendig, um das Verbot durchsetzbar zu machen.







