KI-generierte deutsche Schiedsvereinbarung
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Wann benötigen Sie eine Schiedsvereinbarung in Deutschland?
Deutsche Rechtsregeln für eine Schiedsvereinbarung
Die falsche Struktur oder Art der Schiedsvereinbarung kann zu einer ungültigen oder unanwendbaren Klausel führen.
Was eine ordnungsgemäße Schiedsvereinbarung enthalten sollte
- Parteien und StreitgegenstandNennen Sie die beteiligten Personen oder Unternehmen und beschreiben Sie klar, um welche Art von Streit es geht.
- Auswahl des SchiedsgerichtsLegen Sie fest, wer die Schiedsrichter sind oder wie sie ernannt werden, zum Beispiel durch eine Schiedsstelle.
- Gerichtsstand und SpracheBestimmen Sie den Ort des Schiedsverfahrens und die zu verwendende Sprache, oft Deutsch in Deutschland.
- VerfahrensregelnGeben Sie an, welche Regeln für das Verfahren gelten, wie die der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit.
- Recht, das angewendet wirdWählen Sie das geltende Recht aus, meist das deutsche Recht für Verträge in Deutschland.
- SchlussbestimmungenSchließen Sie ab mit Angaben zur Wirksamkeit und etwaigen Kostenregelungen.
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Warum Docaro verwenden?
DeutschlandKostenloses Beispiel Schiedsvereinbarung Vorlage
Hier ist ein Beispiel für eine kostenlose Vorlage eines Schiedsvereinbarung zur Verwendung in Deutschland, generiert von unserem KI-Modell.
Die Klauseln in Ihrem tatsächlichen Schiedsvereinbarung werden von diesem Beispiel abweichen, da sie vollständig maßgeschneidert auf Ihre Anforderungen zugeschnitten sind, wie sie im Fragebogen angegeben sind, den Sie ausfüllen.
Schiedsvereinbarung
1PRÄAMBEL
Die Parteien, ABC GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer, mit Sitz in Berlin (nachfolgend Partei 1 genannt), und XYZ AG, vertreten durch ihren Vorstand, mit Sitz in Hamburg (nachfolgend Partei 2 genannt), schließen diese Schiedsvereinbarung zur Regelung der Streitbeilegung durch ein Schiedsgericht.
Diese Schiedsvereinbarung bezieht sich auf den Kaufvertrag für Maschinenlieferung, der am 15. März 2023 zwischen den Parteien geschlossen wurde.
Der Zweck dieser Schiedsvereinbarung ist die Regelung der Streitbeilegung durch Schiedsgericht zur effizienten und neutralen Lösung von Vertragskonflikten im Kontext des zugrundeliegenden Kaufvertrags.
2SCHIEDSKLAUSEL
Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem zugrundeliegenden Vertrag, einschließlich dessen Bestehen, Gültigkeit, Auslegung, Erfüllung, Verletzung oder Beendigung ergeben, werden ausschließlich durch ein Schiedsverfahren gemäß dieser Schiedsvereinbarung beigelegt. Die Parteien vereinbaren hiermit ausdrücklich, dass die ordentlichen Gerichte keine Zuständigkeit haben und schließen deren Gerichtsbarkeit vollständig aus.
3SCHIEDSREGELN
Das Schiedsverfahren wird nach den Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS-SchO) in ihrer jeweils gültigen Fassung durchgeführt. Die in dieser Schiedsvereinbarung enthaltenen Verfahrensbestimmungen ergänzen die DIS-SchO und haben Vorrang, soweit sie von diesen abweichen. Ergänzend gilt die deutsche Zivilprozessordnung (ZPO), soweit die DIS-SchO und diese Vereinbarung keine Regelung treffen.
4SCHIEDSGERICHT
Das Schiedsgericht besteht aus einem Einzelschiedsrichter, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren. Bei einer Mehrzahl von Schiedsrichtern (z. B. drei) ernennt jede Partei einen Schiedsrichter, und die beiden so ernannten Schiedsrichter ernennen den Vorsitzenden. Kommt eine Einigung nicht fristgerecht zustande, erfolgt die Ernennung durch das zuständige Gericht gemäß § 1035 ZPO.
Jeder Schiedsrichter muss unabhängig und unparteiisch sein. Die Schiedsrichter müssen die Anforderungen an Unabhängigkeit und Unparteilichkeit gemäß den DIS-SchO und § 1036 ZPO erfüllen und etwaige Umstände, die Zweifel an ihrer Unabhängigkeit oder Unparteilichkeit wecken könnten, unverzüglich offenlegen.
Ein Schiedsrichter kann von einer Partei abgelehnt werden, wenn Umstände vorliegen, die berechtigte Zweifel an seiner Unabhängigkeit oder Unparteilichkeit begründen. Das Ablehnungsverfahren richtet sich nach der DIS-SchO und § 1037 ZPO. Bei erfolgreicher Ablehnung oder sonstigem Ausscheiden wird ein Ersatzschiedsrichter nach den gleichen Regeln ernannt.
5SCHIEDSVERFAHREN
Das Schiedsverfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt.
Die Schriftsätze sind innerhalb von vier Wochen nach Zustellung der Klageschrift einzureichen.
Die mündliche Verhandlung findet innerhalb von drei Monaten nach Einreichung der Klageschrift statt.
Das Schiedsgericht entscheidet nach freier Überzeugung unter Berücksichtigung der von den Parteien vorgebrachten Tatsachen und Beweise.
Das Schiedsgericht ist befugt, vorläufige oder sichernde Maßnahmen (einschließlich einstweiliger Verfügungen) zu erlassen. Die Parteien können unabhängig davon bei den zuständigen staatlichen Gerichten vorläufige Maßnahmen beantragen, ohne dass dies als Verzicht auf die Schiedsvereinbarung gilt.
6VERTRAULICHKEIT
Die Parteien verpflichten sich, alle Details des Schiedsverfahrens, einschließlich Anhörungen, Beweise und der Schiedsentscheidung, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
Vertrauliche Informationen umfassen alle Details des Schiedsverfahrens, einschließlich Anhörungen, Beweise und die Schiedsentscheidung, die nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen.
Diese Vertraulichkeitspflicht erstreckt sich auf das gesamte Schiedsverfahren und die Schiedsentscheidung.
Die Vertraulichkeitspflicht gilt auf unbestimmte Zeit.
Eine Offenlegung vertraulicher Informationen ist nur in Fällen einer gerichtlichen Anordnung oder einer gesetzlichen Pflicht zulässig.
7KOSTEN
Die Kosten des Schiedsverfahrens, einschließlich der Gebühren des Schiedsgerichts, der DIS und der Parteien (einschließlich angemessener Rechtsanwaltskosten), werden vom Schiedsgericht im Schiedsspruch nach billigem Ermessen verteilt. Grundsätzlich trägt die unterliegende Partei die Kosten.
8SCHIEDSSPRUCH
Der Schiedsspruch ist endgültig und für die Parteien verbindlich. Er wird schriftlich erlassen, von den Schiedsrichtern unterschrieben und den Parteien in Urschrift oder beglaubigter Abschrift zugestellt. Der Schiedsspruch ergeht unter Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs und hat die Wirkung eines rechtskräftigen gerichtlichen Urteils gemäß § 1055 ZPO.
Der Schiedsspruch wird in deutscher Sprache abgefasst. Sofern der Schiedsspruch in einem anderen Land vollstreckt werden soll, stellt das Schiedsgericht auf Antrag einer Partei eine übersetzte Fassung in die jeweils erforderliche Sprache (z. B. Englisch) zur Verfügung.
9TRENNBARKEIT DER SCHIEDSVEREINBARUNG
Die Schiedsvereinbarung ist von dem zugrundeliegenden Vertrag trennbar und bleibt wirksam, auch wenn der Hauptvertrag unwirksam, nichtig, angefochten oder beendet ist.
10ANWENDBARES RECHT UND VOLLSTRECKUNG
Auf diese Schiedsvereinbarung findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Sitz des Schiedsgerichts ist Berlin. Für die Anerkennung und Vollstreckung des Schiedsspruchs gilt das New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche vom 10. Juni 1958.
11BEENDIGUNG DER VEREINBARUNG
Diese Schiedsvereinbarung überdauert die Beendigung, Kündigung oder den Ablauf des zugrundeliegenden Vertrags und bleibt in Kraft für alle Streitigkeiten, die vor oder nach einer solchen Beendigung entstanden sind oder entstehen.
12VERTRETUNGSBEFUGNIS UND BINDUNGSWIRKUNG
Jede Partei versichert, dass sie berechtigt ist, diese Schiedsvereinbarung abzuschließen, und dass diese Vereinbarung für sie und ihre jeweiligen Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger verbindlich ist.
13SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Sollte eine Bestimmung dieser Schiedsvereinbarung unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Dies gilt ausdrücklich auch für die Schiedsvereinbarung selbst. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, und hierüber nach Treu und Glauben zu verhandeln.
Diese Schiedsvereinbarung wird an zukünftige gesetzliche Vorgaben angepasst, soweit dies erforderlich ist, um ihre Wirksamkeit zu erhalten.
Diese Schiedsvereinbarung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
Diese Schiedsvereinbarung unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht.
Änderungen oder Ergänzungen dieser Schiedsvereinbarung bedürfen der Schriftform.
Diese Schiedsvereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Absprachen.
Mitteilungen im Zusammenhang mit dieser Schiedsvereinbarung sind schriftlich an die jeweils andere Partei zu richten und gelten als zugestellt, wenn sie per Einschreiben mit Rückschein versandt wurden.
14UNTERSCHRIFTEN
Berlin, den ____________________ ABC GmbH ____________________ (Unterschrift)
Hamburg, den ____________________ XYZ AG ____________________ (Unterschrift)
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