KI-Generierter deutsch Praktikumsvertrag
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Wann benötigen Sie einen Praktikumsvertrag in Deutschland?
Deutsche Rechtsvorschriften für einen Praktikumsvertrag
Die falsche Struktur eines Praktikumsvertrags kann zu unerwünschten arbeitsrechtlichen Verpflichtungen oder Streitigkeiten führen.
Was ein ordnungsgemäßer Praktikumsvertrag enthalten sollte
- Parteien und KontaktdatenNennen Sie die Namen, Adressen und Kontaktdaten des Praktikanten und des Unternehmens klar.
- Dauer und ZeitraumGeben Sie den Start- und Endtermin des Praktikums sowie die Gesamtlänge an.
- Aufgaben und TätigkeitenBeschreiben Sie die geplanten Aufgaben des Praktikanten im Unternehmen.
- ArbeitszeitenLegen Sie die täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeiten und Pausen fest.
- Vergütung oder AufwandsentschädigungErklären Sie, ob eine Vergütung gezahlt wird und in welcher Höhe, oder ob es sich um ein unentgeltliches Praktikum handelt.
- Urlaub und FehltageDefinieren Sie Regelungen für Urlaubstage und was bei Krankheit oder Fehlzeiten zu tun ist.
- VersicherungsschutzStellen Sie sicher, dass der Praktikant über eine Unfallversicherung und ggf. andere Absicherungen informiert wird.
- VertraulichkeitFordern Sie den Praktikanten auf, Unternehmensgeheimnisse nicht weiterzugeben.
- Kündigung und BeendigungBeschreiben Sie, unter welchen Bedingungen das Praktikum vorzeitig enden kann.
- Bescheinigung und AbschlussVersprechen Sie eine Bescheinigung über das absolvierte Praktikum am Ende.
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Warum Docaro verwenden?
DeutschlandKostenloses Beispiel Praktikumsvertrag Vorlage
Hier ist ein Beispiel für eine kostenlose Vorlage eines Praktikumsvertrag zur Verwendung in Deutschland, generiert von unserem KI-Modell.
Die Klauseln in Ihrem tatsächlichen Praktikumsvertrag werden von diesem Beispiel abweichen, da sie vollständig maßgeschneidert auf Ihre Anforderungen zugeschnitten sind, wie sie im Fragebogen angegeben sind, den Sie ausfüllen.
Praktikumsvertrag
1VERTRAGSPARTEIEN
Zwischen der Beispiel GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Max Mustermann, mit Sitz in Musterstraße 1, 10115 Berlin (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter HRB 123456), nachfolgend "Unternehmen" genannt, und
Herrn/Frau Max Mustermann, geboren am 01.01.2000, wohnhaft in Musterweg 2, 10117 Berlin, Student der Betriebswirtschaftslehre an der Beispiel-Universität Berlin im Bachelor-Studiengang mit Schwerpunkt digitales Marketing (Matrikelnummer: 12345678), nachfolgend "Praktikant" genannt,
wird folgender Praktikumsvertrag geschlossen. Das Praktikum ist ein Pflichtpraktikum gemäß der Studienordnung der Beispiel-Universität und dient der praktischen Ausbildung im Bereich Marketing.
2VERTRAGSGEGENSTAND
Das Praktikum dient der praktischen Ausbildung im Bereich Marketing, um theoretisches Wissen aus dem Studium anzuwenden und erste berufliche Erfahrungen zu sammeln.
Das Praktikum ist ein Pflichtpraktikum im Rahmen eines Bachelor-Studiums der Betriebswirtschaftslehre, mit Fokus auf digitale Marketingstrategien.
3DAUER DES PRAKTIKUMS
Das Praktikum beginnt am 15. Januar 2024 und endet am 15. März 2024.
Eine Verlängerung des Praktikums bedarf der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.
Eine vorzeitige Beendigung des Praktikums ist nur unter den in Abschnitt 11 geregelten Bedingungen möglich.
4ARBEITSZEIT UND ARBEITSORT
Der Praktikant arbeitet 40 Stunden pro Woche.
Die täglichen Arbeitszeiten des Praktikanten sind von 9:00 bis 17:00 Uhr.
Die Mittagspause des Praktikanten beträgt 30 Minuten.
Der Praktikant arbeitet hauptsächlich im Büro der Firma in Berlin-Mitte, mit gelegentlichen Einsätzen vor Ort bei Kunden.
5VERGÜTUNG
Der Praktikant erhält eine Vergütung in Höhe von mindestens dem gesetzlichen Mindestlohn gemäß Mindestlohngesetz (MiLoG) in Höhe von 12,41 EUR brutto pro Stunde (Stand 2024), berechnet auf Basis der vereinbarten Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche. Dies entspricht einem monatlichen Betrag von mindestens ca. 2.150 EUR brutto bei Vollzeit (unter Berücksichtigung der tatsächlichen Arbeitsstunden). Die Vergütung wird monatlich bis zum dritten Werktag des Folgemonats auf das vom Praktikanten benannte Konto überwiesen.
Dieses Praktikum ist ein Pflichtpraktikum gemäß der universitären Studienordnung und nicht länger als 3 Monate. Es ist daher gemäß § 22 MiLoG und den Regelungen des BGB vom gesetzlichen Mindestlohn ausgenommen, sofern die Voraussetzungen eines verpflichtenden Praktikums vorliegen. Sollte das Praktikum nicht als Pflichtpraktikum anerkannt werden oder die Dauer überschreiten, gilt der Mindestlohn zwingend. Der Praktikant bestätigt mit Unterzeichnung, dass es sich um ein solches Pflichtpraktikum handelt.
6AUFGABEN UND TÄTIGKEITEN
Der Praktikant unterstützt das Marketing-Team, einschließlich der Erstellung von Social-Media-Inhalten, der Analyse von Kampagnenberichten und der Teilnahme an Brainstorming-Sitzungen für neue Werbeideen.
Der Praktikant ist verantwortlich für die tägliche Pflege der E-Mail-Datenbank, die Koordination von Kundenumfragen und die Unterstützung bei der Organisation von Team-Meetings.
Der Praktikant ist hauptsächlich in der Marketingabteilung tätig.
Der Praktikant erwirbt Kompetenzen in der digitalen Marketingstrategie, einschließlich des Umgangs mit Analysetools wie Google Analytics, der Entwicklung von Inhaltsplänen und des Verständnisses für Zielgruppenanalyse.
7BETREUUNG UND ANLEITUNG
Max Mustermann, Abteilungsleiter Personalwesen, ist die verantwortliche Betreuerperson des Praktikanten.
Die Betreuerperson führt den Praktikanten in den Arbeitsplatz ein, bietet regelmäßige Anleitung und Beratung und schult den Praktikanten in Arbeitssicherheit.
Die Betreuung und Anleitung findet wöchentlich, mindestens einmal pro Woche, statt.
Der Praktikant erhält eine Einarbeitung und Schulung zu Beginn des Praktikums.
Es wird ein schriftlicher Ausbildungsplan erstellt, der die Lernziele, Aufgaben und Meilensteine des Praktikums festlegt. Regelmäßige Feedback-Gespräche (mindestens alle zwei Wochen) werden durchgeführt, deren Ergebnisse dokumentiert werden. Am Ende des Praktikums erhält der Praktikant ein Praktikumszeugnis, das die Tätigkeiten, die Dauer und die Leistungen detailliert beschreibt.
8URLAUB UND FEHLTAGE
Für die Dauer dieses ca. 2-monatigen Praktikums (ca. 8-9 Wochen) beträgt der anteilige Urlaubsanspruch gemäß Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) etwa 3-4 Arbeitstage (pro-rata berechnet auf Basis von 24 Urlaubstagen pro vollem Kalenderjahr). Der Urlaub muss im Voraus vom Betreuer genehmigt werden und kann nicht über das Ende des Praktikums hinaus übertragen werden, es sei denn, das Praktikum wird verlängert.
Öffentliche Feiertage während des Praktikums sind bezahlte freie Tage ohne Abzug vom Urlaubsanspruch.
Der Praktikant ist verpflichtet, eine Krankheit oder Abwesenheit unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Beginn, dem Unternehmen zu melden. Bei Krankheit ist ab dem ersten Tag ein ärztliches Attest (ärztliches Attest) vorzulegen, insbesondere bei längeren Praktika oder wiederholter Abwesenheit. Die Vergütung wird gemäß Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) für bis zu 6 Wochen fortgezahlt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Praktikant hat außerdem Meldepflichten gegenüber Sozialversicherungsträgern zu beachten, die das Unternehmen bei Bedarf unterstützt.
Bei unentschuldigter Abwesenheit verliert der Praktikant den Anspruch auf Vergütung für die entsprechenden Tage.
9VERSICHERUNGSSCHUTZ
Der Praktikant ist durch die gesetzliche Unfallversicherung (gesetzliche Unfallversicherung) über die Berufsgenossenschaft abgedeckt. Das Unternehmen meldet den Praktikanten vor Praktikumsbeginn bei dem zuständigen Unfallversicherungsträger an.
Das Unternehmen verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung, die betriebliche Risiken im Rahmen des Praktikums abdeckt. Eine private Haftpflichtversicherung des Praktikanten ist nicht zwingend erforderlich, sofern betriebliche Schäden durch die Unternehmensversicherung gedeckt sind. Für private Risiken wird dem Praktikanten der Abschluss einer eigenen Haftpflichtversicherung empfohlen.
10VERTRAULICHKEIT UND DATENSCHUTZ
Der Praktikant verpflichtet sich, alle Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt für die Dauer des Praktikums und für einen Zeitraum von 3 Jahren nach Beendigung des Vertrages.
Der Praktikant verarbeitet personenbezogene Daten von Kunden und Mitarbeitern im Rahmen seiner Aufgaben. Der Umgang mit diesen Daten unterliegt den Regelungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und den Bestimmungen in Abschnitt 14 dieses Vertrages.
Für die Aufgaben des Praktikanten gilt eine hohe Vertraulichkeitsstufe.
11HAFTUNG
Die Haftung des Praktikanten richtet sich nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist nicht vollständig ausgeschlossen, sondern nur in angemessenem Umfang beschränkt, insbesondere bei Schäden, die nicht vorhersehbar sind oder außerhalb des betrieblichen Kontexts liegen.
Der Praktikant haftet für Sach- und Vermögensschäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht werden.
Sofern der Praktikant im Rahmen des betrieblichen Versicherungsschutzes des Unternehmens abgedeckt ist, besteht keine separate Verpflichtung zum Nachweis einer eigenen Haftpflichtversicherung.
12KÜNDIGUNG
Da es sich um ein befristetes Praktikum von weniger als 3 Monaten handelt, ist eine ordentliche Kündigung gemäß Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, etwas anderes wurde ausdrücklich vereinbart.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 626 BGB mit sofortiger Wirkung bleibt für beide Parteien unberührt. Schwerwiegende Verstöße gegen Vertragsbedingungen (z.B. grobe Pflichtverletzungen, Vertrauensbruch) stellen einen wichtigen Grund dar.
Die Kündigung bedarf der Schriftform.
13SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Auf diesen Vertrag findet deutsches Recht Anwendung.
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Amtsgericht Berlin-Mitte.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Dieser Vertrag enthält die gesamte Vereinbarung der Parteien und ersetzt alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Absprachen.
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
Dieser Vertrag wird in zweifacher Ausfertigung erstellt, wobei jede Partei ein Exemplar erhält. Der Vertrag muss vor Beginn des Praktikums von beiden Parteien unterzeichnet werden. Der Praktikant erhält unmittelbar nach Unterzeichnung eine Kopie des unterzeichneten Vertrages.
14DATENSCHUTZ UND DSGVO
Der Praktikant verpflichtet sich, bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (insbesondere von Mitarbeiter- und Kundendaten gemäß Abschnitt 9) die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und aller sonstigen datenschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten.
Der Praktikant muss vor Aufnahme der Tätigkeit eine Datenschutzschulung des Unternehmens absolvieren und bestätigen.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Unternehmens zulässig. Der Praktikant darf Daten nicht für eigene Zwecke oder unbefugt an Dritte weitergeben.
Sofern erforderlich, wird ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen, der die datenschutzrechtlichen Pflichten detailliert regelt.
15ARBEITSUNFÄHIGKEIT UND KRANKHEIT
Der Praktikant ist verpflichtet, eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit dem Unternehmen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden, mitzuteilen. Die Mitteilung hat die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit zu enthalten.
Ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit ist ein ärztliches Attest (ärztliches Attest) vorzulegen. Dies gilt insbesondere bei Praktika, die nicht nur von kurzer Dauer sind.
Während der Arbeitsunfähigkeit wird die Vergütung gemäß den Regelungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) für die Dauer von bis zu 6 Wochen fortgezahlt, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Der Praktikant hat etwaige Meldepflichten gegenüber den Sozialversicherungsträgern (z.B. Krankenkasse) zu beachten. Das Unternehmen unterstützt bei der Erfüllung dieser Pflichten, sofern erforderlich.
16SOZIALVERSICHERUNG
Der sozialversicherungsrechtliche Status des Praktikanten richtet sich nach der Dauer des Praktikums, der Vergütung und dem Status als Pflichtpraktikum. Bei einem Pflichtpraktikum unter 3 Monaten und im Rahmen eines Studiums ist der Praktikant in der Regel nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Sofern der Praktikant als beschäftigt im Sinne des Sozialversicherungsrechts gilt (z.B. bei Überschreitung der Grenzen oder fehlender Pflichtpraktikumsanerkennung), meldet das Unternehmen den Praktikanten bei den zuständigen Sozialversicherungsträgern an und führt die erforderlichen Beiträge ab.
Für Pflichtpraktika gelten gesetzliche Befreiungen von der Versicherungspflicht gemäß den Regelungen des SGB. Das Unternehmen prüft den Status und informiert den Praktikanten.
17HINWEISE ZUR STEUER
Die Vergütung unterliegt der Lohnsteuerpflicht, sofern die Freigrenzen (z.B. für Mini-Jobs oder Werbungskostenpauschalen) überschritten werden. Sozialversicherungsbeiträge werden je nach Status des Praktikums abgeführt.
Steuerfreie Anteile oder Pauschalen (z.B. für Praktika) können unter bestimmten Voraussetzungen gelten. Der Praktikant wird empfohlen, bei Überschreitung der Mini-Job-Grenzen, bei paralleler anderer Beschäftigung oder bei Unsicherheiten einen Steuerberater oder das Finanzamt zu konsultieren.
Das Unternehmen führt die gesetzlich vorgeschriebenen Abzüge (Lohnsteuer, ggf. Solidaritätszuschlag) ab und stellt eine Lohnsteuerbescheinigung aus.
18UNTERSCHRIFTEN
Ort, Datum: _______________________________
Unterschrift des Praktikanten: _______________________________
Unterschrift des Arbeitgebers: _______________________________
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