KI-generierte deutsche Hypothekenurkunde
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Wann benötigen Sie eine Hypothekenurkunde in Deutschland?
Deutsche Rechtsregeln für eine Hypothekenurkunde
Die Verwendung der falschen Art oder Struktur eines Grundschuldbriefs kann zu ungültigen Sicherungsrechten oder rechtlichen Nachteilen führen.
Was eine ordnungsgemäße Hypothekenurkunde enthalten sollte
- Angaben zur ImmobilieBeschreibung der genauen Lage, Größe und Art der Immobilie, die mit der Hypothek belastet wird.
- Daten des EigentümersVollständige persönliche Angaben des Eigentümers, der die Hypothek einräumt.
- Daten des GläubigersAngaben zur Bank oder Person, die das Darlehen gewährt und die Hypothek erhält.
- Höhe der HypothekDer maximale Betrag, bis zu dem die Hypothek die Forderung sichert.
- Zins- und TilgungsbedingungenFestlegung der Zinsen und Rückzahlungsmodalitäten für das Darlehen.
- Rechte bei ZahlungsausfallBeschreibung der Möglichkeiten des Gläubigers, die Immobilie zu verwerten, falls Zahlungen ausbleiben.
- Unterzeichnungen und DatumUnterschriften beider Parteien sowie das Datum der Erstellung der Urkunde.
- Notarielle BeglaubigungBestätigung durch einen Notar, um die Urkunde rechtsgültig zu machen.
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Warum Docaro verwenden?
DeutschlandKostenloses Beispiel Hypothekenurkunde Vorlage
Hier ist ein Beispiel für eine kostenlose Vorlage eines Hypothekenurkunde zur Verwendung in Deutschland, generiert von unserem KI-Modell.
Die Klauseln in Ihrem tatsächlichen Hypothekenurkunde werden von diesem Beispiel abweichen, da sie vollständig maßgeschneidert auf Ihre Anforderungen zugeschnitten sind, wie sie im Fragebogen angegeben sind, den Sie ausfüllen.
Grundschuldbestellungsurkunde
1EINLEITUNG
Die vorliegende Grundschuldbestellungsurkunde wird am 15. Oktober 2023 errichtet.
Die Grundschuld dient der Sicherung einer Darlehensforderung im Rahmen eines Immobilienkaufs.
Die Parteien vereinbaren hiermit eine Buchgrundschuld in Höhe von 250000.00 EUR.
Das zu sichernde Objekt ist eine Wohnimmobilie in Berlin-Mitte, Grundbuchblatt Nr. 123/456.
Das zugrunde liegende Rechtsgeschäft wurde am 01.10.2023 gegründet.
2PARTEIEN
Schuldner und Grundschuldbesteller: Max Mustermann, geboren am 01.01.1980, wohnhaft Musterstraße 123, 10115 Berlin. Er handelt in eigenem Namen ohne Vertreter.
Gläubiger: Berliner Sparkasse AG, vertreten durch den Vorstand, Geschäftssitz: Alexanderplatz 1, 10178 Berlin.
Die Parteien werden im Folgenden einheitlich als Schuldner (Grundschuldbesteller) und Gläubiger bezeichnet. Alle Rechte und Pflichten beziehen sich auf die vorgenannten Personen und deren Rechtsnachfolger.
3DEFINITIONEN
Grundschuld: Abstraktes dingliches Recht an einem Grundstück gemäß §§ 1191 ff. BGB, das der Sicherung einer Forderung dient.
Hypothek: Akzessorisches dingliches Recht gemäß §§ 1113 ff. BGB (im vorliegenden Dokument nicht verwendet).
Forderung: Die durch die Grundschuld gesicherte Darlehensforderung des Gläubigers gegen den Schuldner.
Sicherungsabrede: Schuldrechtliche Vereinbarung über die Zweckbestimmung der Grundschuld gemäß § 1192 BGB i.V.m. § 1154 BGB.
Darlehensbetrag: 250.000,00 EUR.
Nominalzinssatz: 3,5 % p.a.
Laufzeit: Beginn am 01.01.2024, Festzinsphase 10 Jahre.
Tilgungsrate: 2 % p.a. des Darlehensbetrags.
Zahlungsweise: Monatlich zum 15. des Monats.
Grundbuch: Amtsgericht Berlin-Mitte, Blatt Nr. 123/456.
4NOTARIELLE BEURKUNDUNG
Die Parteien erklären, dass diese Urkunde vom Notar vorgelesen, von ihnen genehmigt und eigenhändig in Gegenwart des Notars unterschrieben wird. Dies erfolgt gemäß § 128 BGB und den Vorschriften des Beurkundungsgesetzes.
Notar: Dr. Notar Musternotar, Notar in Berlin, Adresse: Notarstraße 1, 10117 Berlin. Amtssiegel und Unterschrift folgen am Ende der Urkunde.
Die notarielle Beurkundung ist Voraussetzung für die Wirksamkeit der Grundschuldbestellung und der Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung.
5BESCHREIBUNG DES GRUNDSTÜCKS
Das belastete Grundstück ist im Grundbuch des Amtsgerichts Berlin-Mitte, Gemarkung Berlin-Mitte, Flurstück Nr. 1234/567, Grundbuch von Berlin-Mitte, Band 123, Blatt 456, eingetragen.
Genau Adresse: Musterstraße 123, 10115 Berlin.
Fläche: 150,5 m². Es handelt sich um ein Einfamilienhaus.
Es bestehen keine Dienstbarkeiten, Baulasten oder sonstigen Belastungen, die der Grundschuld entgegenstehen. Die Grundschuld erhält Rang nach etwaigen öffentlichen Lasten.
Die Grundschuld bezieht sich auf das vorgenannte Grundbuchblatt Nr. 123/456. Eine Vormerkung zur Sicherung des Rangvorbehalts wird beantragt.
6RECHTE UND PFLICHTEN DER PARTEIEN
Der Schuldner ist verpflichtet, das Grundstück in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten, es nicht zu verschlechtern und alle notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen (§ 1192 BGB i.V.m. § 1133 BGB).
Der Schuldner hat das Grundstück ausreichend gegen Feuer-, Sturm- und Leitungswasserschäden sowie weitere Risiken zu versichern und den Gläubiger als Bezugsberechtigten (loss payee) einzutragen. Der Versicherungsschein ist dem Gläubiger vorzulegen.
Der Schuldner hat dem Gläubiger jede Veränderung am Grundstück, jede Gefährdung der Sicherheit sowie den Abschluss oder die Änderung von Versicherungsverträgen unverzüglich mitzuteilen.
Der Gläubiger ist berechtigt, das Grundstück zu besichtigen und sich über den Zustand zu informieren. Der Schuldner hat ihm hierzu Zutritt zu gewähren.
Der Schuldner hat alle öffentlichen und privaten Lasten des Grundstücks rechtzeitig zu entrichten und Nachweise hierüber auf Verlangen vorzulegen.
Die Grundschuld wird ab dem 01.01.2024 wirksam. Der Gläubiger hat das Recht, die Einhaltung der Pflichten zu überwachen.
7ZINSEN UND TILGUNG
Der Nominalzinssatz beträgt 3,5 % p.a. Der effektive Jahreszins gemäß § 6 PAngV beträgt 3,65 %. Die Zinsen werden auf der Basis des tatsächlichen Kalendertages (act/365) berechnet.
Zinsen und Tilgung sind monatlich zum 15. eines jeden Monats im Voraus fällig und auf das vom Gläubiger benannte Konto zu zahlen.
Die Tilgungsrate beträgt 2 % p.a. des Darlehensbetrags. Die Zahlungen erfolgen als Annuität mit konstanter Rate.
Bei Verzug ist der Schuldner verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 BGB zu zahlen.
Die erste Zins- und Tilgungsrate wird am 15.01.2024 fällig. Die Zinsbindung beträgt 10 Jahre ab dem 01.01.2024. Danach erfolgt eine Anpassung gemäß der Sicherungsabrede.
8ZWANGSVOLLSTRECKUNGSUNTERWERFUNG
Der Schuldner unterwirft sich wegen der gesicherten Forderung in Höhe von 250.000,00 EUR nebst Zinsen und Nebenleistungen der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen gemäß § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO.
Zusätzlich unterwirft sich der Schuldner wegen der dinglichen Haftung der Grundschuld der sofortigen Zwangsvollstreckung in das belastete Grundstück. Die vollstreckbare Ausfertigung darf dem Gläubiger ohne weitere Nachweise erteilt werden.
Die Unterwerfung umfasst auch künftige Erhöhungen der gesicherten Forderung bis zur Höhe der Grundschuld.
9RANGVERHÄLTNIS
Die Grundschuld erhält die Rangstelle unmittelbar nach den öffentlichen Lasten im Grundbuch von Berlin-Mitte, Blatt Nr. 123/456.
Es wird eine Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Eintragung der Grundschuld bewilligt und beantragt.
Der Schuldner verpflichtet sich, keine weiteren Belastungen ohne Zustimmung des Gläubigers vorzunehmen. Die Grundschuld geht allen nachrangigen Rechten vor.
Eine Gleichrangvereinbarung mit anderen Rechten besteht nicht.
10VERSICHERUNG UND GEFAHRTRAGUNG
Der Schuldner verpflichtet sich, das Grundstück auf eigene Kosten ausreichend gegen alle wesentlichen Risiken (insbesondere Gebäudeversicherung) zu versichern und den Gläubiger als unwiderruflich Bezugsberechtigten einzutragen.
Im Falle eines Schadens oder der Zerstörung des Grundstücks tritt der Gläubiger in die Rechte aus der Versicherung ein. Die Versicherungsleistung ist zur Wiederherstellung oder zur Tilgung der gesicherten Forderung zu verwenden.
Der Schuldner trägt die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung des Grundstücks. Eine Minderung der Sicherheit berechtigt den Gläubiger zur Nachbesicherung oder Kündigung.
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