AI-generierter deutsch Wohngemeinschaftsvertrag
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Deutsche Rechtsregeln für einen Wohngemeinschaftsvertrag
Die Verwendung der falschen Vertragsart kann unbeabsichtigte Rechte für den Mitmieter schaffen.
Was ein richtiger Wohngemeinschaftsvertrag enthalten sollte
- Persönliche DatenDie Namen, Adressen und Geburtsdaten aller Mitbewohner und des Vermieters werden aufgeführt, um die Vertragsparteien klar zu identifizieren.
- MietdetailsAngaben zur Miete, Nebenkosten und deren Aufteilung unter den Mitbewohnern sorgen für Transparenz bei den Zahlungen.
- Pflichten der MitbewohnerKlare Regelungen zu Haushaltspflichten wie Reinigung und Einkäufen verhindern Streitigkeiten im Alltag.
- Nutzung der RäumeFestlegung, welche Bereiche gemeinsam genutzt werden und welche privat bleiben, schützt die Privatsphäre.
- KündigungsfristenVorgaben, wie und wann ein Mitbewohner austreten kann, geben Sicherheit und Planbarkeit.
- HausregelnRegeln zu Gästen, Haustieren und Lärm minimieren Konflikte im Zusammenleben.
- KostenverteilungWie Kaution, Reparaturen und andere Ausgaben geteilt werden, verhindert finanzielle Missverständnisse.
- StreitbeilegungVerfahren zur Lösung von Konflikten, wie Mediation, helfen, Probleme friedlich zu klären.
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Wohngemeinschaftsvertrag
1EINLEITUNG
Dieser Vertrag wird zwischen den nachfolgend genannten Parteien geschlossen.
Die Parteien vereinbaren eine klassische Wohngemeinschaft.
Die Wohngemeinschaft dient dem gemeinsamen Wohnen und der gegenseitigen Unterstützung im Alltag, um Kosten zu teilen und ein harmonisches Zusammenleben zu fördern.
Dieser Wohngemeinschaftsvertrag ist dem Mietvertrag mit dem Vermieter untergeordnet. Im Falle eines Widerspruchs hat der Mietvertrag mit dem Vermieter Vorrang.
Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht.
2PARTEIEN DES VERTRAGS
Die Parteien dieses Vertrags sind: Max Mustermann (Hauptmieter), geboren am 01.01.1990, wohnhaft in Musterstraße 123, 10115 Berlin; Anna Beispiel, geboren am 15.05.1992, wohnhaft in Musterstraße 123, 10115 Berlin; Tom Tester, geboren am 20.11.1995, wohnhaft in Musterstraße 123, 10115 Berlin; Lisa Musterfrau, geboren am 10.03.1993, wohnhaft in Musterstraße 123, 10115 Berlin. Die Parteien werden im Folgenden einheitlich als „Mitbewohner“ oder „Parteien“ bezeichnet.
3WOHNUNGSBESCHREIBUNG
Die gemeinsame Wohnung befindet sich in der Musterstraße 123, 10115 Berlin.
Die Wohnung hat eine Größe von 85 m² und besteht aus 3 Zimmern.
Die Aufteilung der Zimmer in der Wohnung umfasst ein Wohnzimmer, zwei Schlafzimmer und eine Küche.
Die Wohnung ist voll möbliert.
Die Ausstattung der Wohnung umfasst ein Sofa, einen Esstisch, Betten in den Schlafzimmern, einen Kühlschrank, einen Herd und eine Waschmaschine.
Zusätzlich stehen WLAN, ein Balkon und ein gemeinsamer Kellerraum zur Verfügung.
Der Mietvertrag ist unbefristet mit dem Vermieter Firma Immobilien GmbH abgeschlossen, mit einer Kaltmiete von 800 EUR plus Nebenkosten.
4VERTRAGSDAUER
Der Vertrag beginnt mit dem Einzug der Mitbewohner in die Wohnung (tatsächlicher Mietbeginn).
Der Vertrag ist unbefristet und endet nur durch ordentliche Kündigung gemäß Abschnitt 13.
Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ende eines Kalendermonats.
5MIETZINS UND NEBENKOSTEN
Die Kaltmiete für die gesamte Wohnung beträgt 800,00 EUR monatlich.
Die Nebenkosten für die Wohnung betragen 150,00 EUR monatlich als Vorauszahlung.
Die gesamte monatliche Miete beträgt 950,00 EUR.
Die Miete und die Nebenkosten werden gleichmäßig unter den Mitbewohnern aufgeteilt, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wird.
Der individuelle monatliche Mietanteil beträgt ca. 316,67 EUR pro Mitbewohner (vor etwaigen Anpassungen).
Die monatliche Vorauszahlung für Nebenkosten beträgt 50,00 EUR pro Mitbewohner.
Die Miete ist monatlich im Voraus bis zum 3. Werktag des Monats durch Überweisung auf das Konto des Hauptmieters Max Mustermann mit der IBAN DE89 3704 0044 0532 0130 00 zu zahlen. Die Zahlungspflichten beginnen mit dem tatsächlichen Mietbeginn.
Die Nebenkosten sind monatlich im Voraus bis zum 3. Werktag des Monats durch Überweisung auf das Konto des Hauptmieters Max Mustermann mit der IBAN DE89 3704 0044 0532 0130 00 zu zahlen, mit jährlicher Nachabrechnung.
Die Parteien richten ein gemeinsames Konto für Miete und Nebenkosten ein.
Die Verantwortung für die Abrechnung der Nebenkosten wechselt rotierend unter den Mitbewohnern.
Der Hauptmieter ist gegenüber dem Vermieter allein verantwortlich für die fristgerechte Zahlung der gesamten Miete und Nebenkosten. Er kann jedoch anteilige Beträge von den Mitbewohnern einfordern.
Die Kaution beträgt zwei Monatsmieten (gesamt 1.900 EUR) und wird vom Hauptmieter an den Vermieter gezahlt. Jeder Mitbewohner zahlt einen anteiligen Betrag (475 EUR) an den Hauptmieter. Die Kaution wird zinslos verwaltet. Bei Beendigung des Mietverhältnisses wird die Kaution nach Abrechnung und Freigabe durch den Vermieter anteilig zurückgezahlt, abzüglich anteiliger Schäden oder offener Forderungen.
6VERSORGUNGSVERTRÄGE UND NEBENKOSTENABRECHNUNG
Der Hauptmieter schließt im eigenen Namen die notwendigen Versorgungsverträge (Strom, Internet, etc.) mit den Versorgungsunternehmen ab und ist Vertragspartner.
Die Kosten dieser Verträge werden in die monatlichen Nebenkosten einbezogen und gleichmäßig unter allen Mitbewohnern aufgeteilt.
Die Mitbewohner erstatten dem Hauptmieter ihren Anteil monatlich zusammen mit der Miete. Jährliche Abrechnungen der Versorger werden unter allen Mitbewohnern anteilig abgerechnet.
Alle Mitbewohner verpflichten sich, sparsam mit Energie und Ressourcen umzugehen.
7HAUSORDNUNG UND VERHALTENSREGELN
Die Wohngemeinschaft umfasst maximal 4 Personen.
Ruhezeiten sind werktags von 22:00 bis 06:00 Uhr und an Wochenenden sowie Feiertagen von 23:00 bis 07:00 Uhr. In diesen Zeiten ist laute Musik, lautes Sprechen oder andere störende Geräusche zu vermeiden.
Rauchen ist in der gesamten Wohnung und auf dem Balkon nicht gestattet. Raucher haben die Pflicht, den Balkon und Gemeinschaftsräume sauber zu halten.
Partys und größere Feiern bedürfen der vorherigen Zustimmung aller Mitbewohner und müssen mindestens 7 Tage im Voraus angekündigt werden. Die Veranstalter haften für Schäden und zusätzliche Reinigung.
Besucher dürfen die Gemeinschaftsräume (Küche, Bad, Wohnzimmer) nur mit Rücksicht auf die anderen Mitbewohner nutzen. Die Mitbewohner haften für das Verhalten ihrer Gäste.
Illegale Aktivitäten, Drogenkonsum und jede Form von Diskriminierung oder Belästigung sind strengstens verboten.
Gemeinschaftsräume sind pfleglich zu behandeln und nach Gebrauch aufgeräumt zu hinterlassen.
8REINIGUNG UND HAUSHALTSPFLICHTEN
Es gilt ein einheitlicher wöchentlicher und monatlicher Reinigungsplan, der als Anlage 2 diesem Vertrag beigefügt ist. Der Plan sieht eine rotierende Aufgabenverteilung vor, bei der jeder Mitbewohner abwechselnd für bestimmte Bereiche (Küche, Bad, Flur, Müllentsorgung) verantwortlich ist.
Wöchentliche Aufgaben umfassen das Reinigen der Küche, Staubsaugen der Gemeinschaftsräume und das Entsorgen des Mülls. Monatliche Aufgaben umfassen die gründliche Reinigung des Badezimmers, Entkalken und Reinigen des Kühlschranks.
Bei Nichteinhaltung erfolgt zunächst eine Erinnerung. Bei wiederholter Nichtbeachtung wird eine gemeinsame Besprechung einberufen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Finanzielle Sanktionen sind ausgeschlossen.
Alle Mitbewohner verpflichten sich, die Wohnung sauber zu halten und kleine Reparaturen oder Mängel unverzüglich zu melden.
9EINKÄUFE UND GEMEINSCHAFTSKOSTEN
Gemeinsame Einkäufe von Lebensmitteln, Reinigungsmitteln und Verbrauchsgütern werden von allen Mitbewohnern gleichmäßig getragen.
Die Abrechnung erfolgt monatlich durch den jeweils Verantwortlichen. Jeder Mitbewohner erhält Einsicht in die Belege.
Einzelne Bewohner dürfen separate Einkäufe für sich tätigen, ohne gemeinsame Abrechnung.
Bei verspäteter Erstattung wird zunächst eine Erinnerung versandt. Bei anhaltender Nichtzahlung kann eine gemeinsame Besprechung einberufen werden.
10ZIMMERZUWEISUNG UND -NUTZUNG
Die Zimmer Schlafzimmer 1 und Schlafzimmer 2 werden den Mitbewohnern zugewiesen.
Private Zimmer dürfen von anderen Mitbewohnern nur mit vorheriger Zustimmung genutzt werden.
Die Gemeinschaftsräume umfassen die Küche, das Badezimmer und das Wohnzimmer.
Eine Untervermietung von Zimmern ist nicht erlaubt.
11NUTZUNG GEMEINSAMER EINRICHTUNGEN
Die Nutzung der Küche, des Badezimmers und der Waschmaschine erfolgt rücksichtsvoll und unter Beachtung der Hausordnung.
Bei hoher Auslastung der Waschmaschine kann ein einfacher Belegungsplan (z.B. per Kalender-App oder Aushang) verwendet werden. Die Nutzungszeiten sind fair aufzuteilen.
Persönliche Gegenstände dürfen nicht dauerhaft in Gemeinschaftsräumen abgestellt werden. Jeder Mitbewohner ist verpflichtet, nach der Nutzung aufzuräumen.
Lebensmittel im Kühlschrank sind mit Namen und Datum zu kennzeichnen. Abgelaufene oder unbeschriftete Lebensmittel können entsorgt werden.
12GÄSTE UND BESUCHER
Jeder Mitbewohner darf maximal zwei Übernachtungsgäste gleichzeitig haben. Übernachtungen sind auf maximal 7 Nächte pro Monat und Gast beschränkt.
Gäste sind mindestens 48 Stunden im Voraus allen Mitbewohnern anzukündigen. Der einladende Mitbewohner haftet für das Verhalten seiner Gäste und für etwaige zusätzliche Kosten (z.B. erhöhter Strom- oder Wasserverbrauch).
Gäste haben die Hausordnung einzuhalten. Bei wiederholten Verstößen können weitere Besuche abgelehnt werden.
13HAUSTIERE
Haustiere bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung aller Mitbewohner und des Vermieters. Erlaubt sind nur kleine, nicht-allergieauslösende Tiere (z.B. keine Hunde oder Katzen, sofern nicht alle einverstanden sind).
Der Halter des Haustiers ist allein verantwortlich für Reinigung, Fütterung, Lärmvermeidung, Schäden und eventuelle Allergien anderer Mitbewohner. Bei Schäden haftet der Halter vollständig.
Die Zustimmung kann jederzeit aus wichtigem Grund (z.B. Allergie, wiederholte Verstöße) widerrufen werden.
14SCHÄDEN UND HAFTUNG
Gegenüber dem Vermieter haften alle Mitbewohner als Gesamtschuldner für Schäden an der Wohnung. Intern wird der Verursacher in vollem Umfang haften.
Alle Mitbewohner verpflichten sich, eine private Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5.000.000 EUR abzuschließen und dem Hauptmieter auf Verlangen nachzuweisen.
Schäden sind unverzüglich (spätestens innerhalb von 48 Stunden) allen Mitbewohnern und dem Hauptmieter zu melden, der den Vermieter informiert.
Reparaturen werden nach Absprache organisiert. Der Verursacher trägt die Kosten, sofern nicht Versicherung oder Vermieter eintritt.
15KÜNDIGUNG DES VERTRAGS
Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ende eines Kalendermonats und muss schriftlich erfolgen.
Die Kündigung durch einen Mitbewohner beendet den Vertrag nur für diese Person. Der Vertrag bleibt für die übrigen Mitbewohner bestehen.
Der ausscheidende Mitbewohner ist verpflichtet, bei der Suche und Einarbeitung eines Nachmieters mitzuwirken.
16AUSTRITT UND NACHMIETER
Jeder neue Mitbewohner (Nachmieter) bedarf der schriftlichen Zustimmung aller verbleibenden Mitbewohner und, soweit erforderlich, des Vermieters.
Beim Austritt findet eine gemeinsame Übergabe mit Inventarliste und Zustandsprotokoll statt. Der Austretende ist bis zur wirksamen Übergabe an den Nachmieter anteilig zur Miete verpflichtet.
Die anteilige Kaution wird nach Freigabe durch den Vermieter und Abzug eventueller Schäden zurückgezahlt.
17KÜNDIGUNG DES HAUPTMIETVERTRAGS
Sollte der Hauptmieter den Mietvertrag mit dem Vermieter kündigen oder sollte der Vermieter den Hauptmietvertrag kündigen, endet automatisch auch dieser Wohngemeinschaftsvertrag.
In diesem Fall sind alle Mitbewohner verpflichtet, bei der Räumung der Wohnung und der Abwicklung mit dem Vermieter mitzuwirken. Der Hauptmieter informiert die Mitbewohner unverzüglich.
Eine Abfindung oder Ersatzwohnung wird nicht geschuldet, es sei denn, es liegt ein Verschulden des Hauptmieters vor.
18STREITBEILEGUNG
Streitigkeiten sollen zunächst durch ein klärendes Gespräch unter den Mitbewohnern beigelegt werden. Eine Mediation durch einen neutralen Dritten kann freiwillig in Anspruch genommen werden.
Dieser Vertrag schränkt den Zugang zu den ordentlichen Gerichten nicht ein. Für gerichtliche Auseinandersetzungen sind die deutschen Gerichte zuständig. Grundsätzlich trägt die unterlegene Partei die Gerichtskosten gemäß den Regelungen der Zivilprozessordnung.
19DATENSCHUTZ
Die Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitbewohner erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) und Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an der Organisation der WG). Die Einwilligung ist keine Voraussetzung für das Zusammenleben.
Es werden nur die für die Organisation der Wohngemeinschaft, Koordination von Mietzahlungen und Kommunikation notwendigen Daten (Kontaktdaten, Zahlungsinformationen) verarbeitet (Datenminimierung).
Die Mitbewohner haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch. Anfragen sind an den Hauptmieter oder einen von den Mitbewohnern bestimmten Datenschutzbeauftragten zu richten.
Daten werden nur so lange gespeichert, wie es für den Vertragszweck erforderlich ist. Eine Weitergabe an unbefugte Dritte ist untersagt. Es werden angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (Verschlüsselung, sichere Aufbewahrung) getroffen.
20BESTÄTIGUNG DES HAUPTMIETVERTRAGS
Alle Mitbewohner bestätigen, den Hauptmietvertrag (Mietvertrag) mit der Firma Immobilien GmbH gelesen und verstanden zu haben. Sie verpflichten sich, alle darin enthaltenen Regelungen, insbesondere die Hausordnung und Verhaltensvorschriften, einzuhalten.
21INVENTARLISTE
Eine detaillierte Inventarliste aller Möbel, Geräte und deren Zustand bei Einzug ist als Anlage 1 diesem Vertrag beigefügt und von allen Mitbewohnern zu unterzeichnen.
Die Inventarliste wird bei Ein- und Auszug sowie mindestens einmal jährlich gemeinsam überprüft und bei Bedarf aktualisiert. Schäden sind schriftlich festzuhalten.
22SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform (Schriftformklausel).
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (Salvatorische Klausel). Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Dieser Vertrag ist in deutscher Sprache abgefasst. Etwaige Übersetzungen dienen nur der Information und sind rechtlich unverbindlich.
Auf diesen Vertrag ist deutsches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Berlin.
Dieser Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle vorherigen Absprachen.
23ANLAGEN
Anlage 1: Inventarliste und Zustandsprotokoll (wird bei Einzug erstellt und von allen unterzeichnet).
Anlage 2: Aktueller Reinigungs- und Aufgabenplan (wöchentliche und monatliche Rota).
Anlage 3: Aufschlüsselung der Kostenanteile (falls nicht gleichmäßig) und Vorlage für schriftliche Erklärungen, Kündigungen und Änderungen.
24UNTERSCHRIFTEN
| MITBEWOHNER 1 | |
| Unterschrift: | |
| Namen drucken: | |
| Datum: |
| MITBEWOHNER 2 | |
| Unterschrift: | |
| Namen drucken: | |
| Datum: |
| MITBEWOHNER 3 | |
| Unterschrift: | |
| Namen drucken: | |
| Datum: |
| MITBEWOHNER 4 | |
| Unterschrift: | |
| Namen drucken: | |
| Datum: |
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