KI-generierte deutsche Verlängerung des Mietvertrags für Gewerbeflächen
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Wann benötigen Sie eine Verlängerung des Mietvertrags für Gewerbeflächen in Deutschland?
Deutsche Rechtsregeln für die Verlängerung des Mietvertrags für Gewerbeflächen
Die falsche Art von Mietvertrag kann unbeabsichtigte Rechte für den Mieter oder Vermieter schaffen.
Was eine ordnungsgemäße Verlängerung des Mietvertrags für Gewerbeflächen enthalten sollte
- Neue MietdauerFestlegung der verlängerten Laufzeit des Mietverhältnisses, z. B. weitere Jahre oder unbefristet.
- Aktuelle Miete und AnpassungenAngabe der fortbestehenden Miete sowie etwaiger Erhöhungen aufgrund von Index oder Verhandlungen.
- Zustand der RäumeBeschreibung des aktuellen Zustands der Gewerbefläche und Regelungen zu Instandhaltungspflichten.
- Kündigungsfristen und BedingungenKlare Festlegung der Fristen und Gründe, unter denen der Vertrag gekündigt werden kann.
- Rechte und Pflichten der ParteienWiederholung oder Anpassung der Nutzungsrechte des Mieters und Pflichten des Vermieters.
- Sonderklauseln zu GewerbenutzungSpezifische Regelungen für gewerbliche Nutzung, wie Umbauten oder Nebenkostenverteilung.
- Datum und UnterschriftenAngabe des Verlängerungsdatums sowie Platz für die Unterschriften beider Parteien.
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DeutschlandKostenloses Beispiel Verlängerung des Mietvertrags für Gewerbeflächen Vorlage
Hier ist ein Beispiel für eine kostenlose Vorlage eines Verlängerung des Mietvertrags für Gewerbeflächen zur Verwendung in Deutschland, generiert von unserem KI-Modell.
Die Klauseln in Ihrem tatsächlichen Verlängerung des Mietvertrags für Gewerbeflächen werden von diesem Beispiel abweichen, da sie vollständig maßgeschneidert auf Ihre Anforderungen zugeschnitten sind, wie sie im Fragebogen angegeben sind, den Sie ausfüllen.
Verlängerung des Mietvertrags für Gewerbeflächen
1PRÄAMBEL
Die Parteien dieses Vertrags zur Verlängerung des Mietvertrags für Gewerbeflächen sind der Vermieter Max Mustermann, vertreten durch den Geschäftsführer Max Mustermann, wohnhaft in Musterstraße 1, 80331 München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 123456 (im Folgenden „Vermieter“), und der Mieter Tech Solutions GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Anna Beispiel, mit Sitz in Beispielweg 45, 10115 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter HRB 987654 (im Folgenden „Mieter“).
Am 15.03.2020 haben die Parteien einen befristeten Mietvertrag mit der Vertragsnummer MV-2020-001 über die Vermietung der nachfolgend beschriebenen Gewerbefläche abgeschlossen.
Die Parteien sind sich einig, den genannten Mietvertrag unter den nachfolgenden Bedingungen zu verlängern. Alle Bestimmungen des ursprünglichen Mietvertrags vom 15.03.2020 bleiben unverändert in Kraft, soweit sie nicht ausdrücklich in diesem Verlängerungsvertrag geändert werden.
Folgende Klauseln des Originalvertrags werden durch diesen Verlängerungsvertrag geändert: Mietdauer (ursprünglich § 2), Mietzins und Nebenkosten (ursprünglich § 4), Kündigungsfristen (§ 6), Instandhaltung (§ 7), Versicherungen (§ 8), Nutzungszweck (§ 9), Umbaumaßnahmen (§ 10) sowie Haftung (§ 11). Alle übrigen Regelungen des Originalvertrags bleiben unberührt.
2VERLÄNGERUNG DER MIETDAUER
Der Mieter und der Vermieter vereinbaren hiermit eine festfristige Verlängerung des Mietverhältnisses gemäß § 550 BGB. Dieser Verlängerungsvertrag bedarf der Schriftform.
Die Verlängerung beginnt am 01.01.2025 und erstreckt sich über einen Zeitraum von 24 Monaten. Das Mietverhältnis endet somit am 31.12.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Mieter hat die Option, den Vertrag um weitere 24 Monate zu verlängern. Die Option muss schriftlich und unter Einhaltung der Schriftform gemäß § 550 BGB bis spätestens 30.06.2026 gegenüber dem Vermieter ausgeübt werden. Geht die Erklärung nicht fristgerecht zu, erlischt die Option.
3MIETOBJEKT
Gegenstand dieses Vertrags ist die Gewerbefläche in der Musterstraße 123, 10115 Berlin, bestehend aus den Räumen im 3. Obergeschoss (Flurstück 456/7, Gemarkung Berlin-Mitte), wie in den als Anlage 1 beigefügten Grundrissplänen und dem Lageplan im Maßstab 1:100 detailliert dargestellt.
Die vermietete Fläche beträgt exakt 250 m². Zum Mietobjekt gehören als Zubehör zwei Parkplätze (Nr. 7 und 8) im Außenbereich sowie 20 m² Lagerfläche im Keller (Raum K-12). Die genaue Aufteilung ergibt sich aus den beigefügten Plänen.
Der aktuelle Zustand des Mietobjekts wird durch das als Anlage 2 beigefügte Übergabeprotokoll vom 15.03.2020 festgehalten. Das Mietobjekt wird in diesem Zustand übergeben und ist frei von erkennbaren Mängeln.
4MIETZINS UND NEBENKOSTEN
Der derzeitige monatliche Nettomietzins beträgt 3.125,00 EUR (entspricht 12,50 EUR pro m² für 250 m²). Die monatliche Bruttomiete inklusive Umsatzsteuer (derzeit 19 %) beträgt 3.718,75 EUR.
Der Mietzins wird indexgebunden an den Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamtes angepasst. Eine Anpassung erfolgt jeweils zum 01.01. eines Jahres, wenn sich der Index gegenüber dem Stand bei Vertragsbeginn um mehr als 5 % verändert hat (§ 557 BGB). Die Berechnung erfolgt nach der Formel: Neuer Mietzins = alter Mietzins × (neuer Index / Index bei Vertragsbeginn).
Die Betriebskosten werden gemäß der Betriebskostenverordnung (BetrKV) abgerechnet. Umlagefähige Kosten umfassen: Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Wasser/Abwasser, Heizung/Warmwasser, Aufzug, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Gartenpflege, Hausmeister und Allgemeinstrom. Nicht umlagefähig sind Verwaltungskosten, Instandhaltungsrücklagen und Reparaturen.
Der Mieter leistet eine monatliche Vorauszahlung auf die Betriebskosten in Höhe von 750,00 EUR netto. Die Abrechnung erfolgt jährlich bis zum 31.03. des Folgejahres. Überzahlungen werden erstattet, Nachzahlungen sind innerhalb von 14 Tagen zu leisten.
Zusätzlich zur Miete wird eine Mietkaution in Höhe von drei Monatsmieten (9.375,00 EUR netto) als Bankbürgschaft gestellt. Die Kaution ist bis zum 15.12.2024 zu stellen.
5ZAHLUNGSMODALITÄTEN
Der Mieter hat die Mietzahlung sowie die Vorauszahlung auf die Nebenkosten jeweils bis zum dritten Werktag eines Monats im Voraus zu leisten.
Die Zahlung erfolgt per SEPA-Überweisung auf das Konto des Vermieters bei der Deutschen Bank AG (Kontoinhaber: Max Mustermann, IBAN: DE89370400440532013000, BIC: COBADEFFXXX).
Bei verspäteter Zahlung kommt der Mieter gemäß § 286 BGB in Verzug. Der Verzugszins beträgt gemäß § 288 BGB 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Der Vermieter ist berechtigt, nach erfolgloser Mahnung den Vertrag fristlos zu kündigen.
6KÜNDIGUNG UND FRISTEN
Das Mietverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Frist, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Beide Parteien haben das Recht zur ordentlichen Kündigung mit einer Frist von sechs Monaten zum Quartalsende (31.03., 30.06., 30.09. oder 31.12.).
Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 543 BGB bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei erheblichen Vertragsverletzungen, Zahlungsverzug von mehr als zwei Monatsmieten oder ungenehmigter Untervermietung vor.
Kündigungen bedürfen der Schriftform.
7INSTANDHALTUNG UND REPARATUREN
Der Vermieter ist gemäß § 535 BGB verpflichtet, das Mietobjekt in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten und die Instandhaltung der baulichen Substanz (Dach, Fassade, tragende Wände, technische Anlagen des Gebäudes) durchzuführen.
Der Mieter ist gemäß § 538 BGB verpflichtet, die Instandhaltung der Inneneinrichtung und kleinere Reparaturen (bis 500 EUR je Einzelfall) selbst durchzuführen. Kosmetische Instandhaltungen (Streichen, Bodenpflege) obliegen dem Mieter in angemessenen Abständen.
Bei Beendigung des Mietverhältnisses wird ein gemeinsames Rückgabeprotokoll erstellt, in dem der Zustand des Mietobjekts dokumentiert wird. Der Mieter hat das Objekt geräumt, besenrein und in dem Zustand zurückzugeben, der dem Übergabeprotokoll entspricht, abzüglich der durch vertragsgemäßen Gebrauch entstandenen Abnutzung.
8VERSICHERUNGEN
Der Vermieter verpflichtet sich, eine Gebäudeversicherung (Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel) mit einer Versicherungssumme von mindestens 2.000.000 EUR abzuschließen. Der Mieter ist als zusätzlicher Versicherter zu benennen.
Der Mieter verpflichtet sich, eine Inhaltsversicherung für sein Inventar sowie eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5.000.000 EUR pro Schadensereignis abzuschließen. Der Vermieter ist als mitversichert zu benennen.
Jede Partei hat der anderen Partei auf Verlangen den Nachweis über den Abschluss und die Aufrechterhaltung der Versicherungen zu erbringen.
9NUTZUNGSZWECK
Das Mietobjekt darf ausschließlich zu Büro- und Verwaltungszwecken für ein IT-Unternehmen genutzt werden. Jegliche andere Nutzung, insbesondere Einzelhandel, Produktion oder gastronomische Zwecke, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
Die Nutzung zu illegalen, gesundheits- oder umweltgefährdenden Zwecken ist untersagt. Der Mieter verpflichtet sich, alle öffentlich-rechtlichen Genehmigungen einzuholen.
Die Untervermietung oder Überlassung des Mietobjekts an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters, die nicht unbillig verweigert werden darf. Eine Änderung der Gesellschaftsstruktur (Change of Control) ist dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
10UMBAUMASSNAHMEN
Bauliche Veränderungen, Umbauten oder Modernisierungen (z. B. Einbau von Klimaanlagen, Trennwänden oder Beleuchtung) bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Der Vermieter darf die Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern.
Die Kosten der Maßnahmen trägt der Mieter. Sofern die Maßnahmen den Wert der Mietsache nicht nur unerheblich erhöhen, kann der Mieter eine angemessene Mietminderung oder einen Ausgleich verlangen.
Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mieter verpflichtet, die vorgenommenen Veränderungen auf eigene Kosten zurückzubauen, es sei denn, der Vermieter verzichtet schriftlich auf den Rückbau. Der Zustand vor und nach den Maßnahmen ist durch Fotos und ein Protokoll zu dokumentieren.
11HAFTUNG UND SCHADENSERSATZ
Jede Partei haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden beschränkt, soweit keine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vorliegt.
Schäden sind der anderen Partei unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Parteien sind zur Schadensminderung verpflichtet. Schadensersatzansprüche verjähren in der gesetzlichen Frist gemäß §§ 195, 199 BGB.
Der Mieter haftet für Schäden, die durch von ihm beauftragte Dritte (Untermieter, Erfüllungsgehilfen) verursacht werden.
12SICHERHEITSLEISTUNG
Der Mieter leistet eine Sicherheitsleistung in Höhe von drei Nettomonatsmieten (9.375,00 EUR) in Form einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft eines deutschen Kreditinstituts.
Die Bürgschaft ist bis spätestens 15.12.2024 zu stellen. Der Vermieter ist berechtigt, die Sicherheitsleistung bei Zahlungsverzug oder Schadensersatzansprüchen in Anspruch zu nehmen. Nach Beendigung des Mietverhältnisses und vollständiger Rückgabe des Objekts in vertragsgemäßem Zustand ist die Bürgschaft innerhalb von drei Monaten zurückzugeben.
13ABTRETUNG, UNTERVERMIETUNG UND CHANGE OF CONTROL
Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der anderen Partei.
Eine Untervermietung oder die Überlassung des Gebrauchs an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung des Vermieters zulässig. Der Vermieter darf die Einwilligung nicht unbillig verweigern.
Ein Wechsel der Kontrolle über den Mieter (Change of Control) ist dem Vermieter unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
14ÜBERGABE UND RÜCKGABE
Bei Beginn und Ende des Mietverhältnisses wird jeweils ein detailliertes Übergabe- bzw. Rückgabeprotokoll unter Beteiligung beider Parteien erstellt. Dieses Protokoll enthält eine genaue Beschreibung des Zustands des Mietobjekts, einschließlich Lichtbildern und einer Mängelliste.
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt bei Rückgabe geräumt, besenrein und im vertragsgemäßen Zustand unter Berücksichtigung der durch den vertragsgemäßen Gebrauch entstandenen Abnutzung zurückzugeben.
15HÖHERE GEWALT
Bei Ereignissen höherer Gewalt (insbesondere Krieg, Naturkatastrophen, Pandemien oder behördliche Anordnungen), die die Erfüllung des Vertrags vorübergehend unmöglich machen, ruhen die gegenseitigen Leistungspflichten für die Dauer des Ereignisses. Die Miete wird für diesen Zeitraum anteilig ausgesetzt, soweit der Mieter das Objekt nicht nutzen kann.
Die Parteien verpflichten sich, sich gegenseitig unverzüglich über das Eintreten und Ende eines solchen Ereignisses zu informieren und alles Zumutbare zu unternehmen, um die Folgen zu minimieren.
16SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist München.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht (Salvatorische Klausel). Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst (§ 550 BGB).
Dieser Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle früheren Absprachen (Entire Agreement).
Sämtliche Mitteilungen sind in Textform an die im Rubrum genannten Adressen zu richten.
17UNTERSCHRIFTEN
| ORT, DATUM: _______________________ VERMIETER: MAX MUSTERMANN (GESCHÄFTSFÜHRER) | |
| Unterschrift: | |
| Namen drucken: | |
| Datum: |
| ORT, DATUM: _______________________ MIETER: TECH SOLUTIONS GMBH, VERTRETEN DURCH ANNA BEISPIEL (GESCHÄFTSFÜHRERIN) | |
| Unterschrift: | |
| Namen drucken: | |
| Datum: |
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