KI-generiertes Aktienübertragungsformular für den Einsatz in Deutschland
PDF & Word - 2026 Aktualisiert

Docaro Preise
Wann benötigen Sie ein Aktienübertragungsformular in Deutschland?
Deutsche Rechtsregeln für ein Aktienübertragungsformular
Die Verwendung des falschen Typs oder der ungeeigneten Struktur eines Übertragungsvertrags kann zu unerwünschten rechtlichen Verpflichtungen oder Streitigkeiten führen.
Was ein ordnungsgemäßes Aktienübertragungsformular enthalten sollte
- Angaben zu den ParteienDer Formular muss die Namen, Adressen und Geburtsdaten des Verkäufers und Käufers klar angeben.
- Beschreibung der AktienEs ist notwendig, die Art, die Anzahl und die Nennwerte der übertragenen Aktien genau zu beschreiben.
- ÜbertragungserklärungDer Verkäufer muss eine klare Erklärung abgeben, dass er die Aktien auf den Käufer überträgt.
- Kaufpreis und ZahlungsbestätigungDer vereinbarte Preis für die Aktien und eine Bestätigung der Zahlung sollten vermerkt werden.
- UnterschriftenBeide Parteien müssen das Formular persönlich oder durch bevollmächtigte Vertreter unterschreiben.
- Datum und OrtDas Datum der Unterzeichnung und der Ort der Erstellung des Formulars sind anzugeben.
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Warum Docaro verwenden?
DeutschlandKostenloses Beispiel Aktienübertragungsformular Vorlage
Hier ist ein Beispiel für eine kostenlose Vorlage eines Aktienübertragungsformular zur Verwendung in Deutschland, generiert von unserem KI-Modell.
Die Klauseln in Ihrem tatsächlichen Aktienübertragungsformular werden von diesem Beispiel abweichen, da sie vollständig maßgeschneidert auf Ihre Anforderungen zugeschnitten sind, wie sie im Fragebogen angegeben sind, den Sie ausfüllen.
Aktienübertragungsvertrag
1VERTRAGSPARTEIEN
Übertragender: [Vollständiger Name des Übertragenden, z.B. Max Mustermann], wohnhaft in [Vollständige Adresse, z.B. Musterstraße 1, 80331 München], ausgewiesen durch Personalausweis Nr. [Nummer]. Falls eine juristische Person: [Firmenname], eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts [Ort] unter HRB [Nummer], vertreten durch [Name des bevollmächtigten Vertreters], [Funktion, z.B. Geschäftsführer].
Übernehmer: Max Mustermann GmbH, mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 98765, vertreten durch ihren Geschäftsführer Max Mustermann, wohnhaft in Musterstraße 1, 80331 München.
Gesellschaft: Beispiel AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 12345, mit Sitz in München. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 100.000,00 EUR, eingeteilt in 100.000 Stückaktien mit einem Nennbetrag von je 1,00 EUR.
2DEFINITIONEN
Im Sinne dieses Vertrages haben die folgenden Begriffe die nachstehende Bedeutung, sofern nicht aus dem Zusammenhang etwas anderes hervorgeht:
"Aktien": Die in Ziffer 3 dieses Vertrages näher beschriebenen 100 Namensaktien der Gesellschaft.
"Übertragender": Die in Ziffer 0.1 genannte Partei, die die Aktien überträgt.
"Übernehmer": Die in Ziffer 0.2 genannte Max Mustermann GmbH.
"Gesellschaft": Die in Ziffer 0.3 genannte Beispiel AG.
"Kaufpreis": Der in Ziffer 6 vereinbarte Betrag von 15.000,00 EUR.
"Vinkulierung": Die satzungsmäßige Beschränkung der Übertragbarkeit von Namensaktien gemäß § 68 Abs. 2 AktG, die die Zustimmung der Gesellschaft oder des Aufsichtsrats erfordert.
"BGB": Bürgerliches Gesetzbuch in der jeweils gültigen Fassung.
"AktG": Aktiengesetz in der jeweils gültigen Fassung.
3ORT UND DATUM
Der vorliegende Vertrag wird am 15. Oktober 2023 in München erstellt.
4VERTRAG ÜBER DEN ÜBERTRAG DER AKTIEN
Gegenstand dieses Vertrages ist die Übertragung von Aktien an der Beispiel AG gemäß den nachfolgenden Bestimmungen.
5BESCHREIBUNG DER AKTIEN
Gegenstand der Übertragung sind genau 100 (einhundert) vollständig eingezahlte Namensaktien (vinkulierte Namensaktien) der Beispiel AG mit einem Nennwert von jeweils 1,00 EUR. Diese Aktien repräsentieren 0,1 % des Grundkapitals der Gesellschaft.
Die Aktien sind nicht mit Belastungen wie Pfandrechten oder sonstigen Rechten Dritter belastet. Die Übertragung unterliegt der Vinkulierung gemäß der Satzung der Gesellschaft und § 68 AktG; die erforderliche Zustimmung der Gesellschaft wird hiermit als erteilt oder wird separat eingeholt und der Übertragung beigefügt.
Die Aktien sind in der Satzung der Gesellschaft als vinkulierte Namensaktien ausgestaltet und werden durch eine oder mehrere Globalurkunden oder Einzelurkunden verbrieft.
6ÜBERTRAGUNGSERKLÄRUNG
Der Übertragende erklärt hiermit die Übertragung der in Ziffer 4 beschriebenen Aktien auf den Übernehmer im Wege der Abtretung aller damit verbundenen Rechte und Pflichten gemäß §§ 398 ff. BGB und § 68 AktG.
Die Übertragung erfolgt mit Wirkung zum Datum dieses Vertrages (15. Oktober 2023), sofern der Kaufpreis vollständig gezahlt ist und alle erforderlichen Zustimmungen vorliegen.
Es sind keine bekannten Einschränkungen oder Belastungen der Aktien vorhanden. Der Übertragende gewährleistet die freie Übertragbarkeit nach Erteilung der erforderlichen Zustimmung.
7ANNAHME DER ÜBERTRAGUNG
Der Übernehmer nimmt die in Ziffer 4 beschriebenen Aktien ausdrücklich an und erklärt sich mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten einverstanden.
Die Annahme der Übertragung wird zum Datum dieses Vertrages erklärt.
8KAUFPREIS UND ZAHLUNGSMODALITÄTEN
Der vereinbarte Kaufpreis für die Aktien beträgt 15.000,00 EUR (in Worten: fünfzehntausend Euro).
Die Zahlung erfolgt als Einmalzahlung per Banküberweisung auf das Konto des Übertragenden mit der IBAN DE89 3704 0044 0532 0130 00 bei der Commerzbank AG.
Der Kaufpreis ist vollständig bis zum 31. Dezember 2024 zu zahlen. Mit Zahlungseingang geht das wirtschaftliche Eigentum an den Aktien auf den Übernehmer über.
Der Kaufpreis versteht sich zzgl. etwaiger Umsatzsteuer (MwSt.), sofern diese anfällt. Derzeit wird die Übertragung von Aktien gemäß § 4 Nr. 8 lit. e UStG als umsatzsteuerfrei behandelt.
9ERKLÄRUNGEN UND GARANTIEN DES ÜBERTRAGENDEN
Der Übertragende erklärt und garantiert, dass er der alleinige und unbeschränkte Eigentümer der zu übertragenden Aktien ist und über diese frei verfügen kann.
Der Übertragende erklärt und garantiert, dass die Aktien frei von Pfandrechten, Belastungen oder sonstigen Rechten Dritter sind und keine Vinkulierung die Übertragung ohne Zustimmung verhindert (Zustimmung wird als erteilt oder beigefügt betrachtet).
Der Übertragende erklärt und garantiert, dass er bevollmächtigt und berechtigt ist, die Aktien zu übertragen, und dass alle erforderlichen gesellschaftsrechtlichen oder sonstigen Zustimmungen eingeholt wurden.
Der Übertragende erklärt und garantiert, dass gegen ihn keine Insolvenzverfahren anhängig sind oder drohen und dass er zahlungsfähig ist.
Der Übertragende erklärt und garantiert, dass es keine laufenden Rechtsstreitigkeiten, Ansprüche oder undisclosed liabilities bezüglich der Aktien gibt und dass alle relevanten Risiken offengelegt wurden.
Die Garantien gemäß dieser Ziffer überleben den Vollzug der Übertragung für einen Zeitraum von 24 Monaten (Verjährungsfrist für Ansprüche).
10ERKLÄRUNGEN UND GARANTIEN DES ÜBERNEHMERS
Der Übernehmer erklärt und garantiert, dass er zahlungsfähig ist und seine Verbindlichkeiten, einschließlich des Kaufpreises, erfüllen kann.
Der Übernehmer erklärt und garantiert, dass gegen ihn keine Insolvenz- oder Vergleichsverfahren anhängig sind.
Der Übernehmer erklärt und garantiert, dass die letzte veröffentlichte Bilanz zum Stichtag 31.12.2022 eine Bilanzsumme von 1.500.000,00 EUR ausweist und seitdem keine wesentlichen ungünstigen Änderungen eingetreten sind.
Der Übernehmer erklärt und garantiert, dass es keine laufenden rechtlichen Streitigkeiten gibt, die seine Zahlungsfähigkeit beeinträchtigen könnten, und dass keine offenen Steuerschulden bestehen.
11GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
Jede Partei verpflichtet sich, die andere Partei von allen Schäden, Kosten und Aufwendungen freizustellen, die aus der Verletzung ihrer Garantien oder Pflichten aus diesem Vertrag entstehen (gegenseitige Freistellung).
Die Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt und schließt mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn aus, es sei denn, diese beruhen auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Ansprüche aus Garantieverletzungen sind unverzüglich nach Kenntniserlangung schriftlich unter Angabe von Grund und Höhe zu melden (Mängelrüge). Die Verjährungsfrist beträgt 24 Monate ab dem Übertragungsdatum.
12ÜBERTRAGUNGSEINTRAGUNG
Die Parteien vereinbaren, dass die Übertragung der Aktien unverzüglich nach Zahlung des Kaufpreises und Erteilung der Zustimmung gemäß § 67 AktG in das Aktienbuch der Gesellschaft einzutragen ist.
Der Übertragende verpflichtet sich, dem Übernehmer und der Gesellschaft alle erforderlichen Dokumente (einschließlich notariell beglaubigter Übertragungsformulare, falls aufgrund der Vinkulierung erforderlich, Abtretungserklärungen und Aktienurkunden) unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Die Eintragung hat innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der vollständigen Unterlagen zu erfolgen.
Der Übernehmer verpflichtet sich, an der Eintragung mitzuwirken, insbesondere durch Vorlage seiner Identifikationsdokumente und Annahmeerklärung.
13KOSTEN UND STEUERN
Der Übernehmer trägt die Kosten dieses Übertragungsvertrages, einschließlich etwaiger Notarkosten. Jede Partei trägt ihre eigenen Anwalts- und Beratungskosten.
Auf die Übertragung von Aktien findet keine Grunderwerbsteuer (GrESt) Anwendung. Es kann jedoch Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer auf einen Veräußerungsgewinn des Übertragenden anfallen (Kapitalertragsteuer gemäß §§ 20, 43 EStG). Eine etwaige Wertpapiersteuer (Finanztransaktionssteuer) ist derzeit nicht anwendbar.
Der Übertragende ist für die Erfüllung etwaiger steuerlicher Deklarationspflichten (z.B. Veräußerungsgewinn) verantwortlich. Der Übernehmer ist für die Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern bei meldepflichtigen Transaktionen zuständig. Umsatzsteuer fällt nicht an.
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