KI-generierte Reisebegleitungserklärung für den Einsatz in Deutschland
PDF & Word - 2026 Aktualisiert

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Wann benötigen Sie eine Reisebegleitungserklärung in Deutschland?
Deutsche Rechtsvorschriften für eine Reisebegleitungserklärung
Die Verwendung der falschen Art oder Struktur eines Reiseeinverständnisses kann zu rechtlichen Ungültigkeiten oder Komplikationen bei Grenzkontrollen führen.
Was eine richtige Reisebegleitungserklärung enthalten sollte
- Persönliche Daten des KindesNennen Sie den vollständigen Namen, das Geburtsdatum und die Adresse des Kindes.
- Daten der begleitenden PersonGeben Sie Name, Geburtsdatum, Adresse und Beziehung zum Kind der Begleitperson an.
- ReisedetailsBeschreiben Sie das Reiseziel, die Dauer der Reise und die Transportmittel.
- Einwilligung der ElternErklären Sie, dass beide Eltern oder der Sorgeberechtigte die Reise und Begleitung zustimmen.
- KontaktinformationenFügen Sie Telefonnummern und Adressen der Eltern für Notfälle hinzu.
- UnterschriftenLassen Sie die Erklärung von den Eltern unterschreiben und datieren.
Erstellen Sie Ihr Dokument in 4 Einfachen Schritten
Warum Docaro verwenden?
DeutschlandKostenloses Beispiel Reisebegleitungserklärung Vorlage
Hier ist ein Beispiel für eine kostenlose Vorlage eines Reisebegleitungserklärung zur Verwendung in Deutschland, generiert von unserem KI-Modell.
Die Klauseln in Ihrem tatsächlichen Reisebegleitungserklärung werden von diesem Beispiel abweichen, da sie vollständig maßgeschneidert auf Ihre Anforderungen zugeschnitten sind, wie sie im Fragebogen angegeben sind, den Sie ausfüllen.
Reisebegleitungserklärung
1PRÄAMBEL
Die Parteien dieser Reisebegleitungserklärung sind die begleitende Person Maria Schmidt und das begleitete Kind Max Müller.
Die begleitende Person Maria Schmidt erklärt hiermit gegenüber den Erziehungsberechtigten des begleiteten Kindes Max Müller die Übernahme der Begleitung auf der geplanten Reise.
Diese Reisebegleitungserklärung dient der Erfüllung der Anforderungen gemäß den Richtlinien des Auswärtigen Amts für Minderjährige im Ausland, dem Schengener Grenzkodex und dem deutschen Jugendschutzgesetz (JuSchG) sowie dem Kindeswohlprinzip nach BGB und ist unter der Geltung des deutschen Rechts erstellt. Diese Erklärung ist zur Vorlage bei Behörden, Fluggesellschaften oder Grenzkontrollen bestimmt.
2PERSÖNLICHE DATEN DER BEGLEITENDEN PERSON
Die begleitende Person führt den Vornamen Maria und den Nachnamen Schmidt.
Die begleitende Person ist am 15.03.1985 in Berlin geboren und besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit.
Das von der begleitenden Person verwendete Reisedokument ist ein Personalausweis oder Pass mit der Dokumentennummer L12345678.
Das Reisedokument der begleitenden Person wurde am 10.05.2020 von dem Einwohnermeldeamt Berlin-Mitte ausgestellt und ist bis zum 10.05.2030 gültig.
Die begleitende Person ist weiblich.
Die aktuelle Adresse der begleitenden Person ist Beispielweg 5, 80331 München. Es bestehen keine relevanten Vorstrafen im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kinder.
E-Mail: maria.schmidt@example.com; Telefon: +49 89 9876543.
3PERSÖNLICHE DATEN DES BEGLEITETEN KINDES
Das begleitete Kind führt den Vornamen Max und den Nachnamen Müller.
Das begleitete Kind ist am 20.05.2012 geboren und besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit.
Das begleitete Kind hat seine Wohnadresse in der Musterstraße 12, 10115 Berlin.
Das von dem Kind verwendete Reisedokument ist ein Kinderreisepass mit der Dokumentennummer K87654321, ausgestellt am 01.06.2022, gültig bis 01.06.2028.
Das Kind hat keine bekannten Allergien oder chronischen Erkrankungen; es bestehen keine besonderen gesundheitlichen Hinweise.
4REISEBESCHREIBUNG
Die Reise beginnt am Abflughafen Frankfurt am Main (FRA), Deutschland, hat den Zielort Madrid, Spanien und beginnt am 15.07.2024.
Die Reise endet am 22.07.2024 mit Rückflug von Madrid (MAD) nach Frankfurt (FRA).
Als Transportmittel werden Flugzeug (Hin- und Rückflug) und Zug (vor Ort) genutzt. Es gibt keine Zwischenstopps.
Der Zweck der Reise ist der Besuch bei Familie und Urlaub.
5BEGRÜNDUNG DER BEGLEITUNG
Die begleitende Person begleitet das Kind aufgrund der Abwesenheit der Eltern.
Die Eltern des Kindes sind beruflich im Ausland und können das Kind nicht selbst begleiten.
Die begleitende Person übernimmt die Begleitung als enge Verwandte (Tante des Kindes).
6BERECHTIGUNG ZUR BEGLEITUNG
Die begleitende Person ist nicht der leibliche Vater des Kindes, besitzt kein alleiniges Sorgerecht und handelt aufgrund der vorliegenden schriftlichen Einwilligung der Erziehungsberechtigten. Kopien der Ausweise/Reisepässe der Eltern und des Kindes sind dieser Erklärung beigefügt.
Die begleitende Person hat eine schriftliche Vollmacht der Eltern oder Erziehungsberechtigten, die sie ausdrücklich ermächtigt, in Notfällen medizinische und rechtliche Entscheidungen für das Kind zu treffen (Vollmacht liegt bei).
Es liegen keine Reisebeschränkungen, gerichtlichen Anordnungen oder offenen Sorgerechtsstreitigkeiten vor, die dieser Reise entgegenstehen.
7VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG
Die begleitende Person übernimmt die volle Verantwortung für das Wohl des Kindes während der gesamten Reise.
Zu den Verantwortlichkeiten gehören die Sicherstellung einer angemessenen Unterkunft, ausgewogenen Ernährung, medizinischen Versorgung bei Bedarf sowie emotionale Unterstützung.
Die begleitende Person wird das Kind vor Gefahren schützen, auf seine Bedürfnisse eingehen und sicherstellen, dass alle Aktivitäten altersgerecht und sicher sind.
Die begleitende Person koordiniert den Transport und hält regelmäßigen Kontakt zu den Eltern.
Die begleitende Person verpflichtet sich, das Kind sicher nach Deutschland zurückzubringen.
Die begleitende Person ist sich der rechtlichen Folgen dieser Zusage bewusst.
Im Falle einer Reiseabsage verpflichten sich die Parteien, sich unverzüglich abzustimmen und eine Rückreise oder alternative Betreuung zu organisieren.
8GESUNDHEITS- UND VERSICHERUNGSANGABEN
Das begleitete Kind ist bei der AOK NordWest unter der Versichertennummer A123456789 krankenversichert.
Das begleitete Kind hat die Impfungen Masern, Mumps, Röteln (MMR), Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Tdap) und Polio (IPV) erhalten.
Das begleitete Kind hat keine chronischen Erkrankungen.
Das begleitete Kind nimmt keine regelmäßigen Medikamente ein.
Das begleitete Kind hat keine besonderen Ernährungsbedürfnisse.
Die begleitende Person verfügt über eine eigene Reisekrankenversicherung (Anbieter: Allianz, Police Nr. XYZ789).
Die Erziehungsberechtigten erteilen hiermit ausdrücklich die Einwilligung zur medizinischen Behandlung des Kindes in Notfällen durch die begleitende Person.
9KONTAKTINFORMATIONEN
Der Vater des Kindes ist Hans Müller mit der Adresse Musterstraße 12, 10115 Berlin, E-Mail: hans.mueller@example.com und der Notfalltelefonnummer +49 30 1234567.
Die Mutter des Kindes ist Lisa Müller mit der Adresse Musterstraße 12, 10115 Berlin, E-Mail: lisa.mueller@example.com und der Notfalltelefonnummer +49 30 7654321.
Es gibt keine zusätzlichen Erziehungsberechtigten außer den Eltern.
Die begleitende Person hat die Adresse Beispielweg 5, 80331 München und die Notfalltelefonnummer +49 89 9876543, E-Mail: maria.schmidt@example.com.
10EINWILLIGUNG DER ERZIEHUNGSBERECHTIGTEN
Die Erziehungsberechtigten stimmen der Teilnahme des Kindes an der Reise ausdrücklich zu und bestätigen, dass die Reise dem Kindeswohl dient. Kopien der Ausweise/Reisepässe der Eltern und des Kindes sind dieser Erklärung beigefügt.
Die Erziehungsberechtigten stimmen zu, dass die begleitende Person im Notfall als Kontakt genutzt werden darf und ermächtigen sie ausdrücklich, medizinische und rechtliche Entscheidungen im Sinne einer Vollmacht zu treffen.
Unterschrift Vater (gedruckter Name und Datum): _______________________________
Unterschrift Mutter (gedruckter Name und Datum): _______________________________
Optionale Unterschrift eines Zeugen (gedruckter Name und Datum): _______________________________
11GELTENDES RECHT
Auf diese Reisebegleitungserklärung findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Die Parteien vereinbaren, dass alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Reisebegleitungserklärung vor den zuständigen Gerichten in Deutschland geklärt werden.
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