KI-Generierter Deutsch Freier Dienstvertrag
PDF & Word - 2026 Aktualisiert

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Wann benötigen Sie einen Freien Dienstvertrag in Deutschland?
Deutsche Rechtsregeln für einen Freien Dienstvertrag
Die falsche Wahl des Vertragsmodells kann unbeabsichtigte Arbeitnehmerrechte schaffen.
Was ein richtiger Freier Dienstvertrag enthalten sollte
- Parteien und KontaktdatenNennen Sie die Namen, Adressen und Kontaktdaten des Auftraggebers und des Freiberuflers klar.
- Beschreibung der LeistungDefinieren Sie genau, welche Arbeiten der Freiberufler erbringen soll, inklusive Umfang und Ziele.
- Vergütung und ZahlungsbedingungenLegen Sie den Betrag der Bezahlung, Zahlungsfristen und eventuelle Steuern oder Abzüge fest.
- Dauer und KündigungGeben Sie den Start- und Endtermin an sowie Regeln für Kündigung und Beendigung des Vertrags.
- VertraulichkeitSchützen Sie sensible Informationen, indem Sie eine Klausel zur Geheimhaltung einfügen.
- Haftung und VersicherungKlärung, wer für Schäden haftet und ob der Freiberufler versichert sein muss.
- Rechte an der ArbeitBestimmen Sie, wem die Rechte an den erstellten Ergebnissen gehören.
- Anwendbares RechtStellen Sie klar, dass deutsches Recht gilt und wo Streitigkeiten geklärt werden.
Erstellen Sie Ihr Dokument in 4 Einfachen Schritten
Warum Docaro verwenden?
DeutschlandKostenloses Beispiel Freier Dienstvertrag Vorlage
Hier ist ein Beispiel für eine kostenlose Vorlage eines Freier Dienstvertrag zur Verwendung in Deutschland, generiert von unserem KI-Modell.
Die Klauseln in Ihrem tatsächlichen Freier Dienstvertrag werden von diesem Beispiel abweichen, da sie vollständig maßgeschneidert auf Ihre Anforderungen zugeschnitten sind, wie sie im Fragebogen angegeben sind, den Sie ausfüllen.
Freier Dienstvertrag
1PRÄAMBEL
Dieser Freie Dienstvertrag wird geschlossen zwischen dem Auftraggeber und dem Dienstleister.
Der Vertrag soll die freie Mitarbeit von [Name des Freien Mitarbeiters] bei [Name des Auftraggebers] im Bereich Beratung und Projektunterstützung regeln, um eine klare Grundlage für die Zusammenarbeit ohne Abhängigkeitsverhältnis zu schaffen.
Die Parteien sind sich einig, dass der Dienstleister als selbstständiger Unternehmer tätig ist und der Vertrag kein Arbeitsverhältnis im Sinne von § 611a BGB begründet. Der Dienstleister ist weisungsfrei, nicht in die Organisation des Auftraggebers eingegliedert und trägt das Unternehmerrisiko.
2VERTRAGSGEGENSTAND
Der Vertrag beginnt am [Startdatum, z.B. 15. Januar 2024] und endet am [Enddatum, z.B. 14. Juli 2024], sofern nicht zuvor gekündigt.
Der Vertrag ist auf eine bestimmte Dauer begrenzt gemäß § 620 BGB und TzBfG. Eine automatische Verlängerung findet nur statt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird und den Anforderungen an eine wirksame Befristung entspricht.
3DIENSTLEISTUNGSBESCHREIBUNG
Der Dienstleister erbringt Beratungsdienste und technische Dienstleistungen.
Der Dienstleister soll Beratung in den Bereichen Marketing und digitale Strategien anbieten, einschließlich der Erstellung eines Marketingplans für das Unternehmen.
Der Dienstleister erbringt monatliche Beratungssitzungen, Analyse der aktuellen Marketingstrategie, Entwicklung von Social-Media-Kampagnen und Erstellung von Berichten über die Umsetzung.
Das primäre Ziel ist die Steigerung der Online-Präsenz des Unternehmens durch effektive Marketingberatung und die Erreichung einer 20%igen Zunahme der Website-Besucherzahlen innerhalb von sechs Monaten.
Erwartet werden ein umfassender Marketingplan, vier fertige Social-Media-Kampagnen und ein abschließender Bericht mit messbaren KPIs wie Reichweite und Conversion-Rate.
Der Umfang der Leistungen ist fest definiert.
Der Vertrag umfasst Beratungsdienste und Entwicklungsdienste.
4VERGÜTUNG
Die Vergütung beträgt 25,50 EUR pro Stunde zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer (MwSt.).
Der Erfolg der Leistungen wird durch quantitative Metriken gemessen.
Die Vergütung erfolgt für die erbrachten Beratungsleistungen basierend auf den vereinbarten Stundensätzen.
Die Vergütung ist ein Stundensatz.
Die Vergütung unterliegt der Mehrwertsteuer.
Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung.
Es werden drei Zahlungstermine vereinbart.
Der erste Zahlungstermin ist der 15. Januar 2024.
Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage netto nach Rechnungsstellung.
Der Dienstleister ist verpflichtet, monatlich Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer zu stellen. Auslagen und Spesen werden nur erstattet, wenn sie vorher schriftlich vereinbart wurden. Der Dienstleister trägt die Verantwortung für seine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge gemäß § 7 SGB IV.
5LEISTUNGSORT UND -ZEIT
Die Leistung wird am festen Büro des Dienstleisters in Berlin erbracht.
Der Leistungsort ist festgelegt.
Die Leistung soll innerhalb von 3 Monaten ab Vertragsabschluss erbracht werden.
Es werden keine festen Arbeitszeiten vereinbart.
Der Leistungszeitrahmen ist projektbasiert.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, dem Dienstleister Weisungen hinsichtlich Arbeitszeit, -ort oder -weise zu erteilen, um die Selbstständigkeit gemäß § 611a BGB und § 7 SGB IV zu wahren.
6VERTRAGSTERMIN
Der Vertrag beginnt am [Startdatum, z.B. 15. Januar 2024] und endet am [Enddatum].
Die Dauer des Vertrags ist befristet gemäß TzBfG. Eine Verlängerung bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung und muss den gesetzlichen Anforderungen an Befristungen entsprechen. Automatische Verlängerungen sind nur wirksam, wenn sie den Vorgaben des TzBfG genügen.
7PFLICHTEN DER PARTEIEN
Der Dienstleister ist verpflichtet, die Dienstleistung exklusiv für den Auftraggeber zu erbringen.
Der Dienstleister ist verpflichtet, regelmäßig über den Fortschritt zu berichten.
Der Dienstleister ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung zu besitzen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, aktiv mit dem Dienstleister zusammenzuarbeiten.
Der Dienstleister ist in seiner Tätigkeit weisungsfrei und nicht in die Organisation des Auftraggebers eingegliedert. Er trägt das volle Unternehmerrisiko und entscheidet selbst über Arbeitsweise, -zeit und -ort, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Dies dient der Abgrenzung zu einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis gemäß § 7 SGB IV und § 611a BGB.
8HAFTUNG
Die Haftungssumme für den Dienstleister ist begrenzt.
Die Haftung des Dienstleisters für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Die Haftung des Dienstleisters für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ist uneingeschränkt.
Der Auftraggeber haftet spezifisch für bereitgestellte Informationen.
Der Dienstleister haftet für Schäden durch Verzug.
Der Dienstleister muss eine Berufshaftpflichtversicherung besitzen.
Der Dienstleister haftet für Schäden an Dritten.
9VERSCHWIEGENHEIT
Der Dienstleister übernimmt eine Vertraulichkeitspflicht.
Vertrauliche Informationen umfassen alle Geschäftsgeheimnisse, Kundendaten, technische Spezifikationen und interne Strategien des Auftraggebers.
Die Vertraulichkeitspflicht hat einen unbegrenzten Umfang.
Der Dienstleister darf vertrauliche Informationen nur bei gerichtlicher Anordnung oder mit Zustimmung des Auftraggebers offenlegen.
Der Dienstleister ist verpflichtet, alle vertraulichen Unterlagen nach Vertragsende zurückzugeben.
10WETTBEWERBSVERBOT
Es wird ein Wettbewerbsverbot für den Freien Mitarbeiter während der Laufzeit des Vertrags vereinbart. Dieses ist unentgeltlich, da es auf die Vertragslaufzeit beschränkt ist und dem Schutz berechtigter Interessen des Auftraggebers dient.
Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot wird nicht vereinbart. Sollte ein solches gewünscht sein, bedarf es einer separaten Vereinbarung unter Einhaltung der Vorgaben des HGB für Handelsvertreter analog und einer angemessenen Entschädigung gemäß § 74 HGB.
11KÜNDIGUNG
Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, sofern keine abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde. Bei Befristung endet der Vertrag automatisch mit Fristablauf, ohne dass es einer Kündigung bedarf (§ 620 BGB).
Die Kündigung wird zum Monatsende wirksam.
Es wird eine Probezeit eingerichtet, in der abweichende Kündigungsbedingungen gelten.
Für eine ordentliche Kündigung ist kein wichtiger Grund erforderlich.
Eine außerordentliche Kündigung ohne Frist ist unter bestimmten Bedingungen möglich, insbesondere bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gemäß § 626 BGB.
12KONVENTIONALSTRAFEN
Es werden Regelungen zu Strafzahlungen bei Vertragsverletzungen einbezogen. Die Konventionalstrafe ist auf maximal 5.000 EUR pro Verstoß und insgesamt 10 % der Gesamtvergütung begrenzt, um der Angemessenheit und Proportionalität gemäß §§ 307, 315 BGB zu entsprechen.
Verspätete Leistungserbringung und Vertraulichkeitsbruch werden mit Strafzahlungen belegt.
Es wird keine Obergrenze für die Gesamtsumme der Strafzahlungen festgelegt.
Die Regelungen zu Strafzahlungen gelten ab dem 1. Januar 2024.
Die Strafzahlungen erhält der Auftraggeber.
13DATENSCHUTZ
Die Parteien verpflichten sich, die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einzuhalten.
Der Dienstleister verarbeitet personenbezogene Daten nur im Auftrag des Auftraggebers und gemäß den gesetzlichen Anforderungen.
Der Dienstleister ergreift alle notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten.
Sofern der Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, gilt diese Vereinbarung als Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO. Der Dienstleister verpflichtet sich, nur auf dokumentierte Weisungen des Auftraggebers zu handeln, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen (z.B. Verschlüsselung, Zugangskontrollen), den Auftraggeber bei Datenschutzvorfällen unverzüglich zu informieren, Subunternehmer nur mit Zustimmung einzusetzen, nach Beendigung alle Daten zu löschen oder zurückzugeben und dem Auftraggeber Auditrechte einzuräumen.
14NUTZUNGSRECHTE UND URHEBERRECHT
Der Dienstleister räumt dem Auftraggeber an allen im Rahmen dieses Vertrages erstellten Werken (insbesondere Marketingplänen, Kampagnen, Berichten und sonstigen kreativen Leistungen) ein ausschließliches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein. Dies umfasst das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung und öffentlichen Zugänglichmachung gemäß §§ 15 ff. UrhG. Die Einräumung ist mit der Vergütung abgegolten.
Der Dienstleister garantiert, dass die erstellten Werke frei von Rechten Dritter sind und stellt den Auftraggeber von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.
15SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Auf diesen Vertrag findet deutsches Recht Anwendung.
Gerichtsstand sind die Gerichte am Sitz des Auftraggebers.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt (Salvatorische Klausel).
Dieser Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Absprachen.
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
Mitteilungen im Rahmen dieses Vertrages sind schriftlich an die jeweils andere Partei zu richten.
Platzhalter: Auftraggeber: [Name, Adresse, Vertreter]; Dienstleister: [Name, Adresse]; Vertragsschluss: [Datum, Ort].
16UNTERSCHRIFTEN
Ort, Datum: ______________________________ Auftraggeber: ______________________________
Ort, Datum: ______________________________ Dienstleister: ______________________________
This example shows approximately 70% of a typical document and is provided for illustrative purposes only. The remaining content has been omitted.
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