KI-Generierte deutsch Gründungssatzung
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Wann benötigen Sie eine Satzung in Deutschland?
Deutsche Rechtsregeln für eine Satzung
Die Verwendung der falschen Rechtsform oder Struktur bei der Gründung eines Unternehmens kann zu erheblichen Haftungsrisiken und steuerlichen Nachteilen führen.
Was eine ordnungsgemäße Satzung enthalten sollte
- Name der GesellschaftDer Name der zu gründenden Gesellschaft muss klar und einzigartig festgelegt werden.
- Zweck der GesellschaftBeschreibt kurz, wofür die Gesellschaft gegründet wird und welche Tätigkeiten sie ausüben darf.
- Sitz der GesellschaftDer rechtliche Sitz, also die Stadt oder der Ort in Deutschland, an dem die Gesellschaft ihren Hauptsitz hat.
- StammkapitalDer Betrag des Anfangskapitals und wie es von den Gesellschaftern eingezahlt wird.
- GesellschafterAuflistung der Gründungsmitglieder mit ihren Anteilen an der Gesellschaft.
- GeschäftsführungWer die Geschäfte leitet, wie viele Vorstände es gibt und wie sie bestellt werden.
- VersammlungenRegeln für die Abhaltung von Gesellschafterversammlungen und die Beschlussfassung.
- GewinnverteilungWie Gewinne und Verluste unter den Gesellschaftern aufgeteilt werden.
- Änderungen der SatzungVerfahren, um die Satzung später zu ändern oder die Gesellschaft aufzulösen.
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DeutschlandKostenloses Beispiel Satzung Vorlage
Hier ist ein Beispiel für eine kostenlose Vorlage eines Satzung zur Verwendung in Deutschland, generiert von unserem KI-Modell.
Die Klauseln in Ihrem tatsächlichen Satzung werden von diesem Beispiel abweichen, da sie vollständig maßgeschneidert auf Ihre Anforderungen zugeschnitten sind, wie sie im Fragebogen angegeben sind, den Sie ausfüllen.
Satzung
1PRÄAMBEL
Der Sportverein Erfurt e.V. wurde am 15.03.2023 gegründet.
Die Satzung dient der Regelung der Rechte und Pflichten der Mitglieder sowie der Organisation des Vereins.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
2NAME, RECHTSFORM UND ZWECK
Der Verein führt den Namen "Sportverein Erfurt e.V.". Er ist ein eingetragener Verein im Sinne des § 21 BGB.
Der Verein hat seinen Sitz in Erfurt, Thüringen.
Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports, der körperlichen Ertüchtigung sowie damit verbundener jugend- und bildungsbezogener Aktivitäten für die lokale Gemeinschaft in Erfurt.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. AO, insbesondere der Förderung des Sports gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen oder durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, begünstigt werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
3VEREINSZWECK
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports, der körperlichen Aktivität und damit verbundener jugend- und bildungsbezogener Aktivitäten für die lokale Gemeinschaft in Erfurt gemäß § 52 AO.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen oder Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind, begünstigt werden (§ 55 AO).
4MITGLIEDSCHAFT
Der Sportverein Erfurt e.V. hat ordentliche Mitglieder und fördernde Mitglieder.
Ordentliche Mitglieder haben Stimmrecht in der Versammlung und Wahlrecht für den Vorstand.
Die Mitglieder sind verpflichtet den Beitrag zu zahlen und die Satzung einzuhalten.
Der Vorstand kann die Beitragshöhe anpassen.
5AUFNAHME VON MITGLIEDERN
Die Aufnahme in den Verein erfolgt aufgrund einer schriftlichen Beitrittserklärung, die an den Vorstand zu richten ist.
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Entscheidung ist dem Bewerber schriftlich mitzuteilen.
Die Aufnahme kann von einer Probezeit von bis zu sechs Monaten abhängig gemacht werden.
Gegen eine ablehnende Entscheidung des Vorstands kann der Bewerber innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung die Mitgliederversammlung anrufen, die endgültig entscheidet.
6BEENDIGUNG DER MITGLIEDSCHAFT
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Tod oder Ausschluss.
Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden bei Beitragspflichtverletzung oder Verstoß gegen die Satzung.
Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand nach Anhörung des betroffenen Mitglieds.
Gegen den Ausschluss kann das Mitglied die Mitgliederversammlung anrufen.
7MITGLIEDERVERSAMMLUNG
Alle ordentlichen Mitglieder haben das Recht auf Teilnahme an der Mitgliederversammlung.
Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst.
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich statt.
Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt durch den Vorstand mit einer Frist von 14 Tagen.
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.
Die Einladung erfolgt schriftlich unter Angabe der Tagesordnung.
8VORSTAND
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern, in der Regel dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit für die Dauer von vier Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Die Amtszeit endet mit der Wahl eines Nachfolgers.
Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins. Er bereitet die Mitgliederversammlungen vor und setzt deren Beschlüsse um.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorstand im Sinne des § 26 BGB vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt.
Die Vorstandsmitglieder arbeiten ehrenamtlich und erhalten keine Vergütung; die Erstattung nachgewiesener Auslagen bleibt unberührt.
Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in Sitzungen, die vom Vorsitzenden einberufen werden. Über die Sitzungen ist ein Protokoll zu führen.
Ein Vorstandsmitglied kann aus wichtigem Grund von der Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit abberufen werden.
9KASSENFÜHRUNG UND FINANZEN
Die Kasse wird nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung geführt.
Die Kasse wird jährlich durch einen Rechnungsprüfer geprüft.
Der Vorstand legt der Mitgliederversammlung den Jahresabschluss vor.
10RECHTSVERTRETUNG
Der Verein wird durch den Vorstand gerichtlich und außergerichtlich vertreten.
Jedes Vorstandsmitglied hat Einzelvertretungsbefugnis.
11EHRENAMTLICHE TÄTIGKEIT
Die Tätigkeit im Sportverein Erfurt e.V. ist ehrenamtlich.
Der Verein verfolgt keine Gewinnerzielungsabsicht.
Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen oder durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, begünstigt werden (§ 55 AO). Kein Mitglied erhält Gewinnanteile oder sonstige Zuwendungen aus Vereinsmitteln.
12AUFLÖSUNG DES VEREINS
Die Auflösung des Sportverein Erfurt e.V. kann ausschließlich durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden.
Für den Beschluss zur Auflösung ist eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts zur Verwendung für die Förderung des Sports (§§ 55, 62 AO). Der Beschluss bedarf der Zustimmung des zuständigen Finanzamts.
13SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Änderungen dieser Satzung bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder in der Mitgliederversammlung und der Eintragung in das Vereinsregister.
Jede Satzungsänderung ist dem zuständigen Finanzamt unverzüglich mitzuteilen.
Die Satzung tritt mit ihrer Beschlussfassung durch die Gründungsversammlung und der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.
14INKRAFTTRETEN
Diese Satzung tritt mit ihrer Beschlussfassung durch die Gründungsversammlung und nach Eintragung in das Vereinsregister in Kraft. Alle Änderungen sind dem Finanzamt anzuzeigen.
15UNTERSCHRIFTEN
Die Satzung wurde am heutigen Tage von den Gründungsmitgliedern beschlossen und unterzeichnet.
Ort Datum
Unterschrift des Vorsitzenden: ______________________________
Unterschrift der weiteren Vorstandsmitglieder: ______________________________
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