Klauselbausteine Für Mediationsvereinbarungen In Deutschland
Klauselbezeichnung | Zweck der Klausel | Klauseltyp | Formulierungsvarianten | Besondere Hinweise |
|---|---|---|---|---|
Vor Beginn der Mediation | ||||
Parteien Der Mediationsvereinbarung | Identifiziert alle Beteiligten und ihre Rollen eindeutig. | Standard | Mit vollständigen Namen, Anschriften, Vertretungszusätzen und ggf. Unternehmensdaten. | Vertretungsmacht bei Gesellschaften oder Behörden prüfen. |
Mediationsgegenstand | Beschreibt Streitgegenstand, Themen und Abgrenzungen. | Standard | Eng als konkreter Konflikt oder weit als Themenkatalog formulierbar. | Zu enge Formulierungen können spätere Themen ausschließen. |
Ziel Der Mediation | Legt fest, ob Einigung, Klärung oder Verfahrensstruktur angestrebt wird. | Standard | Als Ergebnisziel, Prozessziel oder unverbindliche Erwartung formulierbar. | Keine Erfolgsgarantie der Mediatorin oder des Mediators begründen. |
Vor Beginn der Mediation, Während der Mediation, Bei Abbruch der Mediation | ||||
Freiwilligkeit Der Teilnahme | Stellt klar, dass Teilnahme und Einigung freiwillig erfolgen. | Standard | Mit jederzeitiger Beendigungsmöglichkeit oder Kündigungsfrist kombinierbar. | Freiwilligkeit ist Kernmerkmal der Mediation nach § 1 MediationsG. |
Vor Beginn der Mediation, Während der Mediation, Nach Abschluss der Mediation | ||||
Eigenverantwortlichkeit Der Parteien | Betont, dass Parteien selbst Lösungen entwickeln und verantworten. | Standard | Mit Pflicht zur informierten Entscheidung und externer Beratung kombinierbar. | Mediator entscheidet nicht und macht keine verbindlichen Vorgaben. |
Vor Beginn der Mediation, Während der Mediation | ||||
Rolle Der Mediatorin Oder Des Mediators | Definiert Aufgaben als unabhängige, neutrale Verfahrensförderung. | Standard | Mit Moderations-, Strukturierungs- und Informationsaufgaben beschreibbar. | Keine richterliche Entscheidung, Parteivertretung oder einseitige Rechtsberatung. |
Unabhängigkeit Und Neutralität | Sichert unparteiliche Verfahrensführung ohne Interessenkonflikte. | Standard | Mit Offenlegungspflichten für persönliche, wirtschaftliche oder berufliche Beziehungen. | § 3 MediationsG verlangt Offenlegung beeinträchtigender Umstände. |
Offenlegung Von Interessenkonflikten | Regelt Anzeige und Umgang mit möglichen Befangenheitsgründen. | Standard | Mit Zustimmungsvorbehalt der Parteien zur Fortsetzung formulierbar. | Fortsetzung trotz Konflikt sollte ausdrücklich dokumentiert werden. |
Vor Beginn der Mediation | ||||
Vorbefassung Der Mediatorin Oder Des Mediators | Klärt frühere Beratungs-, Vertretungs- oder Geschäftsbeziehungen. | Erweitert | Als Negativerklärung oder detaillierte Offenlegung früherer Kontakte. | Vorbefassung kann die Tätigkeit ausschließen oder Zustimmung erfordern. |
Vor Beginn der Mediation, Während der Mediation, Nach Abschluss der Mediation, Bei Abbruch der Mediation | ||||
Vertraulichkeit Der Mediation | Schützt Inhalte, Unterlagen und Äußerungen vor Offenlegung. | Standard | Mit Ausnahmen für Gesetz, Vollzug der Einigung oder Zustimmung. | § 4 MediationsG bindet Mediator und eingebundene Personen, nicht zwingend alle Parteien gleich weit. |
Vertraulichkeit Der Parteien | Verpflichtet Parteien selbst zur Geheimhaltung über Mediationsinhalte. | Standard | Mit Vertragsstrafe, Schadensersatz oder Ausnahmen für Beratungspersonen. | Besonders wichtig, weil gesetzliche Verschwiegenheit primär Mediatoren adressiert. |
Während der Mediation, Nach Abschluss der Mediation, Bei Abbruch der Mediation | ||||
Ausnahmen Von Der Vertraulichkeit | Regelt zulässige Offenlegung in eng begrenzten Fällen. | Erweitert | Für Vollstreckung, Kindeswohl, Gefahrenabwehr oder gesetzliche Pflichten. | Ausnahmen sollten eng, transparent und dokumentiert formuliert werden. |
Vor Beginn der Mediation, Nach Abschluss der Mediation, Bei Abbruch der Mediation | ||||
Zeugnisverweigerung Und Beweisverwertung | Begrenzt spätere Nutzung von Mediationsinhalten in Verfahren. | Erweitert | Als Verzicht auf Benennung, Vorlage oder Verwertung bestimmter Inhalte. | Vertragliche Beweisverwertungsabreden wirken nicht grenzenlos gegenüber Gerichten. |
Vor Beginn der Mediation, Während der Mediation, Nach Abschluss der Mediation | ||||
Datenschutz Und DSGVO | Regelt Verarbeitung personenbezogener Daten im Mediationsverfahren. | Standard | Mit Datenschutzhinweisen, Löschfristen und Kommunikationskanälen verbinden. | Rechtsgrundlage, Zweckbindung und sichere Übermittlung konkret benennen. |
Umgang Mit Geschäftsgeheimnissen | Schützt vertrauliche technische und kaufmännische Informationen. | Einzelfallabhängig | Mit Kennzeichnungspflichten, Zugriffsbeschränkungen und Rückgaberegeln. | Angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen sind für Geschäftsgeheimnisse zentral. |
Vor Beginn der Mediation | ||||
Informationspflicht Der Mediatorin Oder Des Mediators | Sichert Aufklärung über Ablauf, Rolle und Verfahrensgrundsätze. | Standard | Als Bestätigung der erhaltenen Vorabinformationen formulierbar. | § 2 MediationsG verlangt, dass Parteien die Grundsätze verstehen. |
Vor Beginn der Mediation, Während der Mediation | ||||
Ablauf Und Struktur Der Mediation | Legt Phasen, Sitzungen, Vorbereitung und Arbeitsweise fest. | Standard | Mit flexibler Anpassung durch Mediator und Parteien vereinbaren. | Zu starre Abläufe können die mediative Flexibilität beeinträchtigen. |
Terminplanung Und Sitzungsdauer | Regelt Dauer, Häufigkeit und Abstimmung von Mediationsterminen. | Standard | Mit Mindestdauer, Zeitfenstern, Pausen und Ladungsfristen. | Bei Unternehmensmediation Entscheidungsträger rechtzeitig einbinden. |
Ort Der Mediation | Bestimmt neutralen Präsenzort oder wechselnde Sitzungsorte. | Standard | Neutraler Ort, Parteiräume, Kanzlei oder Online-Format. | Neutralität, Barrierefreiheit und Diskretion praktisch berücksichtigen. |
Online-Mediation | Regelt Durchführung per Video, Telefon oder digitaler Plattform. | Optional | Mit Plattform, Identitätsprüfung, Aufzeichnungsverbot und Techniktests. | Datenschutz, Vertraulichkeit und störungsfreie Teilnahme ausdrücklich regeln. |
Während der Mediation, Nach Abschluss der Mediation | ||||
Aufzeichnungsverbot | Verhindert heimliche Ton-, Bild- oder Bildschirmaufnahmen. | Standard | Mit Ausnahme für gemeinsam freigegebene Ergebnisprotokolle. | Bei Online-Mediation besonders klar und technisch verständlich formulieren. |
Während der Mediation | ||||
Einzelgespräche Caucus | Erlaubt vertrauliche getrennte Gespräche mit einzelnen Parteien. | Optional | Mit ausdrücklicher Regel, welche Informationen weitergegeben werden dürfen. | Transparenz wahren, um Neutralitätszweifel zu vermeiden. |
Vor Beginn der Mediation, Während der Mediation | ||||
Teilnahmepflichten Und Anwesenheit | Regelt persönliche Teilnahme, Vertretung und Erreichbarkeit. | Standard | Mit Pflicht zur Teilnahme entscheidungsbefugter Personen. | Ohne Entscheidungskompetenz drohen Scheineinigungen oder Verzögerungen. |
Vor Beginn der Mediation, Während der Mediation, Nach Abschluss der Mediation | ||||
Vertretungsbefugnis | Sichert, dass Vertreter wirksam verhandeln und abschließen können. | Einzelfallabhängig | Mit Vollmachtsnachweis, Genehmigungsvorbehalt oder Organvertretung. | Bei GmbH, AG, Verein oder Behörde Zeichnungsbefugnis prüfen. |
Hinzuziehung Von Rechtsanwälten | Regelt Teilnahme oder Hintergrundberatung durch anwaltliche Berater. | Optional | Als Teilnahmeberechtigung, Beratungspause oder Prüfvorbehalt ausgestalten. | Hilfreich bei rechtlich komplexen oder vollstreckungsrelevanten Einigungen. |
Während der Mediation | ||||
Hinzuziehung Von Sachverständigen | Ermöglicht fachliche Klärung technischer oder wirtschaftlicher Fragen. | Optional | Mit Auswahlverfahren, Kostenregelung und Vertraulichkeitsbindung. | Sachverständige sollten gesondert zur Vertraulichkeit verpflichtet werden. |
Vor Beginn der Mediation, Während der Mediation | ||||
Hinzuziehung Von Dolmetschern | Sichert Verständlichkeit bei unterschiedlichen Sprachkenntnissen. | Einzelfallabhängig | Mit Sprache, Qualifikation, Kosten und Verschwiegenheit regeln. | Bei internationalen Parteien Übersetzungsrisiken ausdrücklich adressieren. |
Mehrparteienmediation | Regelt besondere Abläufe bei mehreren Beteiligten. | Einzelfallabhängig | Mit Stimmrechten, Gruppenvertretung, Sitzordnung und Informationsfluss. | Kosten, Vertraulichkeit und Entscheidungskompetenzen besonders sorgfältig regeln. |
Während der Mediation | ||||
Kommunikationsregeln | Legt respektvolle Gesprächsführung und faire Verfahrensregeln fest. | Standard | Mit Redezeiten, Unterbrechungsverbot und Umgang mit Eskalation. | Sollte handhabbar bleiben und nicht sanktionslastig wirken. |
Vor Beginn der Mediation, Während der Mediation, Nach Abschluss der Mediation | ||||
Informationsaustausch Und Unterlagen | Regelt Vorlage, Nutzung und Rückgabe relevanter Dokumente. | Standard | Mit Fristen, Datenraum, Kopienverbot und Kennzeichnung vertraulicher Unterlagen. | Keine ungewollten Anerkenntnisse durch Dokumentenübersendung erzeugen. |
Vor Beginn der Mediation, Während der Mediation, Nach Abschluss der Mediation, Bei Abbruch der Mediation | ||||
Kosten Und Honorar | Regelt Mediatorenhonorar, Auslagen und Abrechnungsweise. | Standard | Stundensatz, Tagessatz, Pauschale oder Vorschuss vereinbaren. | Umsatzsteuer, Reisekosten und Ausfallhonorare transparent ausweisen. |
Vor Beginn der Mediation, Nach Abschluss der Mediation, Bei Abbruch der Mediation | ||||
Kostenverteilung Zwischen Den Parteien | Bestimmt internen Anteil der Parteien an Mediationskosten. | Standard | Hälftig, nach Köpfen, nach Streitwert oder abweichendem Schlüssel. | Bei Verbraucher- oder Arbeitsverhältnissen Angemessenheit prüfen. |
Vor Beginn der Mediation, Während der Mediation | ||||
Vorschussregelung | Sichert Finanzierung vor oder während der Sitzungen. | Optional | Gleiche Vorschüsse, getrennte Vorschüsse oder Unternehmensvorschuss. | Folgen ausbleibender Zahlung klar regeln. |
Vor Beginn der Mediation, Während der Mediation, Bei Abbruch der Mediation | ||||
Ausfallhonorar Und Stornierung | Regelt Kosten bei kurzfristiger Absage von Terminen. | Optional | Mit gestaffelten Fristen, Ersatztermin oder pauschalem Ausfallbetrag. | In AGB müssen Pauschalen angemessen und transparent sein. |
Vor Beginn der Mediation, Während der Mediation, Nach Abschluss der Mediation | ||||
Abgrenzung Zur Rechtsberatung | Verhindert Missverständnisse über rechtliche Beratung durch Mediator. | Standard | Mit Hinweis auf eigene anwaltliche oder steuerliche Beratung. | Rechtsdienstleistungen unterliegen dem RDG neutrale Rechtsinformation sorgfältig abgrenzen. |
Vor Beginn der Mediation, Nach Abschluss der Mediation | ||||
Keine Steuerberatung | Grenzt steuerliche Prüfung von der Mediation ab. | Optional | Mit Empfehlung, steuerliche Folgen extern prüfen zu lassen. | Wichtig bei Abfindungen, Unternehmensauseinandersetzungen und Vermögensübertragungen. |
Während der Mediation, Nach Abschluss der Mediation | ||||
Prüfvorbehalt Für Einigungen | Erlaubt rechtliche, steuerliche oder fachliche Prüfung vor Bindung. | Optional | Mit Frist, Schweigenserklärung oder ausdrücklicher Genehmigung. | Klar regeln, ob ein Entwurf bereits verbindlich ist. |
Während der Mediation | ||||
Zwischenvereinbarungen | Hält vorläufige Teilabsprachen während der Mediation fest. | Optional | Als unverbindliche Arbeitsgrundlage oder verbindliche Teilvereinbarung. | Verbindlichkeit, Widerruf und Vertraulichkeit ausdrücklich festlegen. |
Während der Mediation, Nach Abschluss der Mediation | ||||
Protokollierung | Regelt, ob und wie Ergebnisse dokumentiert werden. | Standard | Ergebnisprotokoll, Themenliste, kein Verlaufsprotokoll oder gemeinsames Memorandum. | Verlaufsprotokolle können Vertraulichkeit und Offenheit beeinträchtigen. |
Nach Abschluss der Mediation | ||||
Abschlussvereinbarung | Regelt Form und Inhalt der am Ende erzielten Einigung. | Standard | Als privatschriftlicher Vertrag, Vergleich oder Entwurf mit Prüfvorbehalt. | Formvorschriften und Vertretungsmacht vor Unterzeichnung prüfen. |
Schriftform Der Einigung | Legt fest, ob Einigungen schriftlich dokumentiert werden müssen. | Standard | Schriftform, Textform, elektronische Form oder notarielle Form. | Gesetzliche Formvorschriften können durch Parteivereinbarung nicht ersetzt werden. |
Vollstreckbarkeit Der Einigung | Sichert Durchsetzbarkeit der Abschlussvereinbarung bei Nichterfüllung. | Erweitert | Notarielle Urkunde, gerichtlicher Vergleich oder Anwaltsvergleich prüfen. | Privatschriftliche Mediationsvereinbarung ist regelmäßig kein Vollstreckungstitel. |
Notarielle Beurkundung | Berücksichtigt Formpflichten bei Grundstücken, Erb- oder Gesellschaftsvorgängen. | Einzelfallabhängig | Mit Verpflichtung zur notariellen Umsetzung nach Einigung. | Bei Grundstücksübertragungen ist § 311b BGB besonders relevant. |
Anwaltsvergleich | Ermöglicht Vollstreckbarerklärung eines anwaltlich geschlossenen Vergleichs. | Optional | Mit anwaltlicher Mitwirkung und Vollstreckbarerklärung nach ZPO. | Formelle Voraussetzungen der §§ 796a ff. ZPO beachten. |
Gerichtlicher Vergleich | Regelt Überführung einer Einigung in einen gerichtlichen Vergleich. | Optional | Mit Ruhen des Verfahrens und späterer Protokollierung des Vergleichs. | Relevant, wenn bereits ein Gerichtsverfahren anhängig ist. |
Vor Beginn der Mediation, Während der Mediation, Bei Abbruch der Mediation | ||||
Ruhen Oder Aussetzung Parallelverfahren | Koordiniert Mediation mit laufenden Gerichts- oder Schiedsverfahren. | Einzelfallabhängig | Mit Antrag auf Ruhen, Fristenkalender und Fortsetzungsanzeige. | Gerichtliche Fristen laufen nicht automatisch wegen Mediation aus. |
Verjährungshemmung | Schützt Ansprüche während Verhandlungen vor Verjährung. | Erweitert | Mit ausdrücklicher Hemmungsvereinbarung oder Verzicht auf Verjährungseinrede. | § 203 BGB kann greifen, sollte aber durch Fristenkontrolle abgesichert werden. |
Ausschluss Von Anerkenntnissen | Verhindert, dass Verhandlungsaussagen als Schuldanerkenntnis gelten. | Erweitert | Ohne Präjudiz, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht oder vergleichsweise. | Ersetzt keine sorgfältige Formulierung konkreter Zugeständnisse. |
Vor Beginn der Mediation, Während der Mediation | ||||
Stillhaltevereinbarung | Verhindert Eskalation durch Klagen, Kündigungen oder Zwangsmaßnahmen. | Optional | Mit Ausnahmen für Fristwahrung, Eilrechtsschutz und Verjährung. | Darf zwingende Rechte und notwendige Fristwahrung nicht blockieren. |
Eilrechtsschutz Vorbehalt | Erlaubt einstweilige Maßnahmen trotz laufender Mediation. | Erweitert | Für einstweilige Verfügung, Arrest oder fristwahrende Schritte. | Wichtig bei drohendem Rechtsverlust oder irreversiblen Nachteilen. |
Während der Mediation, Bei Abbruch der Mediation | ||||
Beendigung Durch Partei | Regelt jederzeitige oder fristgebundene Beendigung der Mediation. | Standard | Mündlich, schriftlich, mit kurzer Begründung oder ohne Begründung. | Freiwilligkeit spricht gegen unzumutbare Bindung an das Verfahren. |
Beendigung Durch Mediatorin Oder Mediator | Erlaubt Abbruch bei Ungeeignetheit, Unfairness oder Interessenkonflikt. | Standard | Mit Beispielen wie Drohung, Täuschung, fehlende Entscheidungsfähigkeit. | Begründung sollte Vertraulichkeit und Neutralität nicht verletzen. |
Bei Abbruch der Mediation | ||||
Folgen Des Abbruchs | Regelt Kosten, Unterlagen, Vertraulichkeit und nächste Schritte. | Standard | Mit Abrechnung, Rückgabe, Fristenhinweis und Schlussmitteilung. | Vertraulichkeits- und Datenschutzpflichten gelten regelmäßig fort. |
Nach Abschluss der Mediation, Bei Abbruch der Mediation | ||||
Schlussmitteilung | Dokumentiert Abschluss, Abbruch oder Ergebnisstatus knapp. | Optional | Neutral ohne inhaltliche Bewertung oder Schuldzuweisung formulieren. | Kann für Fristen und Nachweis des Verfahrensendes wichtig sein. |
Vor Beginn der Mediation, Nach Abschluss der Mediation | ||||
Haftung Der Mediatorin Oder Des Mediators | Regelt Haftungsmaßstab und Haftungsbegrenzungen. | Erweitert | Begrenzung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nur eingeschränkt möglich. | AGB-rechtliche Grenzen und Kardinalpflichten beachten. |
Vor Beginn der Mediation | ||||
Berufshaftpflichtversicherung | Informiert über Versicherungsschutz der Mediatorin oder des Mediators. | Optional | Mit Versicherer, Deckungssumme oder Hinweis auf bestehende Police. | Besonders relevant bei Wirtschaftsmediation und hohen Streitwerten. |
Qualifikation Der Mediatorin Oder Des Mediators | Dokumentiert Ausbildung, Erfahrung und Fortbildung. | Optional | Mit Lebenslauf, Zertifizierung oder Fachschwerpunkten. | § 5 MediationsG betrifft Aus- und Fortbildungspflichten. |
Zertifizierte Mediatorin Oder Zertifizierter Mediator | Stellt Status und Anforderungen der Zertifizierung klar. | Optional | Mit Angabe der Ausbildungseinrichtung und Fortbildungsnachweisen. | Bezeichnung ist an die ZMediatAusbV gebunden. |
Während der Mediation, Nach Abschluss der Mediation, Bei Abbruch der Mediation | ||||
Dokumentenaufbewahrung Und Löschung | Regelt Aufbewahrungsdauer, Rückgabe und Löschung von Unterlagen. | Erweitert | Mit Fristen, gesetzlichen Aufbewahrungspflichten und Löschbestätigung. | DSGVO-Löschpflichten und Nachweisinteressen ausbalancieren. |
Vor Beginn der Mediation, Während der Mediation, Nach Abschluss der Mediation | ||||
Elektronische Kommunikation | Regelt E-Mail, Messenger, Datenräume und Sicherheitsniveau. | Standard | Mit Verschlüsselung, Empfängerprüfung und Verzicht auf unsichere Kanäle. | Bei sensiblen Daten erhöhte technische und organisatorische Maßnahmen wählen. |
Sprache Der Mediation | Legt Verfahrenssprache und Sprache der Abschlussdokumente fest. | Einzelfallabhängig | Deutsch allein oder zweisprachig mit Vorrangfassung. | Bei grenzüberschreitenden Fällen verbindliche Sprachfassung bestimmen. |
Vor Beginn der Mediation, Nach Abschluss der Mediation | ||||
Anwendbares Recht | Bestimmt das auf Vereinbarung und Einigung anwendbare Recht. | Einzelfallabhängig | Deutsches Recht oder differenziert nach Verfahrens- und Sachrecht. | Bei Auslandsbezug Rom-I-Verordnung und zwingendes Recht beachten. |
Vor Beginn der Mediation, Nach Abschluss der Mediation, Bei Abbruch der Mediation | ||||
Gerichtsstand | Regelt zuständiges Gericht für Streitigkeiten aus der Vereinbarung. | Einzelfallabhängig | Ausschließlich, nicht ausschließlich oder gesetzlicher Gerichtsstand. | Gerichtsstandsvereinbarungen sind gegenüber Verbrauchern stark eingeschränkt. |
Vor Beginn der Mediation, Bei Abbruch der Mediation | ||||
Mediationsklausel Für Künftige Streitigkeiten | Verpflichtet zur Mediation vor Klage oder Schiedsverfahren. | Optional | Als Eskalationsklausel mit Frist, Benennungsverfahren und Ausnahmen. | Klagezugang und Eilrechtsschutz dürfen nicht unklar blockiert werden. |
Vor Beginn der Mediation | ||||
Benennung Der Mediatorin Oder Des Mediators | Regelt Auswahl, Bestellung und Ersatzperson. | Standard | Namentliche Benennung oder Auswahl über Institution, Liste oder Einigung. | Ersatzregel verhindert Scheitern bei Verhinderung oder Befangenheit. |
Vor Beginn der Mediation, Während der Mediation | ||||
Co-Mediation | Regelt gemeinsame Leitung durch zwei oder mehr Mediatoren. | Optional | Mit Rollenverteilung, Honoraraufteilung und Vertretungsregel. | Sinnvoll bei komplexen, interdisziplinären oder hoch eskalierten Konflikten. |
Umgang Mit Machtungleichgewicht | Schützt Fairness bei strukturell ungleichen Verhandlungspositionen. | Einzelfallabhängig | Mit Beratungspausen, Beiständen, getrennten Gesprächen oder Abbruchrecht. | Relevant bei Arbeits-, Familien- und Verbraucherstreitigkeiten. |
Vor Beginn der Mediation, Während der Mediation, Nach Abschluss der Mediation | ||||
Kindeswohl Und Familiensachen | Berücksichtigt Kindeswohl bei familienbezogenen Mediationsinhalten. | Einzelfallabhängig | Mit Vorbehalt gerichtlicher Genehmigung oder Jugendamtsbeteiligung. | In Kindschaftssachen steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. |
Arbeitsrechtliche Mediation | Passt Mediation an Arbeitsverhältnis und betriebliche Rollen an. | Einzelfallabhängig | Mit Betriebsrat, Personalabteilung, Freistellung und Kostenübernahme. | Kündigungsfristen und Klagefristen dürfen nicht übersehen werden. |
Erb- Und Nachlassmediation | Regelt Beteiligung von Erben, Vermächtnisnehmern und Nachlassbezug. | Einzelfallabhängig | Mit Erbnachweisen, Nachlassverzeichnis und notarieller Umsetzung. | Erbengemeinschaften erfordern klare Vertretungs- und Zustimmungsregeln. |
Gesellschaftsrechtliche Mediation | Regelt Konflikte zwischen Gesellschaftern, Organen oder Unternehmen. | Einzelfallabhängig | Mit Organbeschlüssen, Zustimmungsvorbehalten und Vertraulichkeitsstufen. | Gesellschaftsvertrag, Handelsregister und Organpflichten berücksichtigen. |
Verbrauchermediation | Berücksichtigt Besonderheiten bei Verbraucher-Unternehmer-Konflikten. | Einzelfallabhängig | Mit Hinweis auf Verbraucherschlichtung oder freiwillige Mediation. | AGB-Kontrolle und Informationspflichten bei Verbrauchern beachten. |
Vor Beginn der Mediation | ||||
AGB-Kontrolle Von Musterklauseln | Sichert Wirksamkeit vorformulierter Mediationsbedingungen. | Erweitert | Transparent, verständlich und mit hervorgehobenen Kostenfolgen formulieren. | Überraschende oder unangemessene Klauseln können unwirksam sein. |
Vor Beginn der Mediation, Nach Abschluss der Mediation | ||||
Salvatorische Klausel | Regelt Folgen einzelner unwirksamer Bestimmungen. | Standard | Mit Ersetzung durch wirksame wirtschaftlich nahe Regelung. | In AGB keine geltungserhaltende Reduktion fingieren. |
Während der Mediation, Nach Abschluss der Mediation | ||||
Änderungen Und Ergänzungen | Regelt Form für Änderungen der Mediationsvereinbarung. | Standard | Textform, Schriftform oder mündlich mit Protokollbestätigung. | Doppelte Schriftformklauseln sind in AGB problematisch. |
Vor Beginn der Mediation | ||||
Widerrufsrecht Bei Verbraucherverträgen | Berücksichtigt mögliche Widerrufsrechte bei Fernabsatz oder Außergeschäftsraumvertrag. | Einzelfallabhängig | Mit Widerrufsbelehrung und Zustimmung zu vorzeitigem Tätigkeitsbeginn. | Relevant bei online beauftragter Mediation gegenüber Verbrauchern. |
Vor Beginn der Mediation, Während der Mediation | ||||
Barrierefreiheit Und Unterstützungsbedarf | Regelt notwendige Anpassungen für gleichberechtigte Teilnahme. | Einzelfallabhängig | Mit Raumzugang, Assistenz, Pausen, Leichter Sprache oder Technik. | Teilnahmefähigkeit ist praktische Voraussetzung einer fairen Mediation. |
Vor Beginn der Mediation, Während der Mediation, Bei Abbruch der Mediation | ||||
Sicherheits- Und Deeskalationsregel | Schützt Beteiligte bei Drohung, Gewalt oder massiver Eskalation. | Einzelfallabhängig | Mit getrennten An- und Abreisen, Online-Format oder Abbruchrecht. | Bei Gewalt oder Zwang kann Mediation ungeeignet sein. |
Während der Mediation, Nach Abschluss der Mediation | ||||
Presse- Und Öffentlichkeitsarbeit | Regelt öffentliche Aussagen über Konflikt, Verfahren und Einigung. | Optional | Mit abgestimmter Presseerklärung, No-Comment-Regel oder Freigabeprozess. | Relevant bei Unternehmens-, Vereins- und öffentlichen Konflikten. |
Nichtabwerbung Oder Wettbewerbsbezug | Regelt sensible Wettbewerbsfragen während einer Wirtschaftsmediation. | Einzelfallabhängig | Eng begrenzt nach Personen, Dauer, Gebiet und Zweck. | Kartell-, arbeits- und AGB-rechtliche Grenzen prüfen. |
Vor Beginn der Mediation, Während der Mediation | ||||
Kartellrechtliche Compliance | Verhindert unzulässigen Informationsaustausch zwischen Wettbewerbern. | Einzelfallabhängig | Mit Clean-Team, Themenausschluss und Protokollierung zulässiger Zwecke. | Bei Wettbewerbern keine Preise, Kunden oder Marktstrategien austauschen. |
Während der Mediation, Nach Abschluss der Mediation | ||||
Sanktions- Und Exportkontrollvorbehalt | Verhindert Einigungen, die Sanktionsrecht oder Exportkontrolle verletzen. | Einzelfallabhängig | Mit Legal-Compliance-Vorbehalt und Prüfung vor Leistungserbringung. | Relevant bei internationalen Liefer-, Zahlungs- oder Beteiligungsbeziehungen. |
Steuer- Und Sozialversicherungsfolgen | Weist auf externe Prüfung finanzieller Einigungsfolgen hin. | Optional | Mit Prüfvorbehalt durch Steuerberater, Lohnbüro oder Sozialversicherungsexperten. | Besonders bei Abfindungen, Ratenzahlungen und Sachleistungen relevant. |
Nach Abschluss der Mediation | ||||
Ratenzahlung Und Sicherheiten | Regelt Zahlungsmodalitäten aus einer Abschlussvereinbarung. | Optional | Mit Fälligkeit, Verzug, Sicherheiten, Rücktritt oder Gesamtfälligstellung. | Bei Vollstreckbarkeit müssen Beträge und Fälligkeiten bestimmt sein. |
Nachverhandlungsklausel | Erlaubt spätere Anpassung bei Umsetzungsproblemen. | Optional | Mit Frist, erneuter Mediation oder Eskalationsstufe. | Sollte bestehende Leistungspflichten nicht unbeabsichtigt suspendieren. |
Monitoring Der Umsetzung | Regelt Kontrolle und Begleitung der vereinbarten Maßnahmen. | Optional | Mit Meilensteinen, Review-Terminen und Zuständigkeiten. | Praktisch bei Organisations-, Bau- und Nachbarschaftskonflikten. |
Nichterfüllung Der Abschlussvereinbarung | Regelt Rechtsfolgen bei Verstoß gegen die Einigung. | Erweitert | Mit Mahnung, Nachfrist, erneuter Mediation oder Vollstreckung. | Vertragsstrafen und pauschale Schäden müssen rechtlich geprüft werden. |
Während der Mediation, Nach Abschluss der Mediation, Bei Abbruch der Mediation | ||||
Vertragsstrafe Bei Vertraulichkeitsverstoß | Sanktioniert schwer nachweisbare Geheimhaltungsverstöße. | Optional | Fester Betrag, Hamburger Brauch oder angemessene Einzelfallbestimmung. | In AGB und gegenüber Verbrauchern besonders sorgfältig prüfen. |
Bei Abbruch der Mediation | ||||
Schlichtungs- Oder Schiedsklausel Nach Mediation | Regelt nächste Eskalationsstufe bei Scheitern der Mediation. | Optional | Schlichtung, Schiedsgutachten, Schiedsgericht oder ordentliche Gerichte. | Schiedsvereinbarungen müssen bestimmte Formanforderungen erfüllen. |
Vor Beginn der Mediation, Während der Mediation | ||||
Mediation Bei Gerichtlichem Güterichter | Koordiniert private Mediation mit gerichtlichem Güterichterverfahren. | Optional | Mit Wechsel in Güterichterverfahren oder Rückkehr in Streitverfahren. | Güterichter kann Methoden der Mediation einsetzen. |
Während der Mediation, Nach Abschluss der Mediation, Bei Abbruch der Mediation | ||||
Kommunikation Mit Gerichten Oder Behörden | Regelt, wer externe Stellen über Stand oder Ergebnis informiert. | Optional | Nur gemeinsame Mitteilungen, neutrale Statusmeldungen oder anwaltliche Einreichung. | Keine vertraulichen Inhalte ohne Zustimmung offenlegen. |
Während der Mediation | ||||
Interessensammlung Und Agenda | Strukturiert Themen, Interessen und Prioritäten der Parteien. | Optional | Als dynamische Agenda ohne Präklusion weiterer Themen. | Nicht mit rechtlichem Anspruchskatalog verwechseln. |
Vor Beginn der Mediation, Während der Mediation | ||||
Ergebnisoffenheit | Sichert Offenheit für unterschiedliche Lösungsmöglichkeiten. | Standard | Mit Klarstellung, dass keine Partei zu einer Einigung verpflichtet ist. | Unterstützt Freiwilligkeit und verhindert Einigungsdruck. |
Während der Mediation, Nach Abschluss der Mediation | ||||
Fairness Und Informierte Entscheidung | Stellt sicher, dass Entscheidungen bewusst und nachvollziehbar erfolgen. | Erweitert | Mit Bedenkzeit, Beratungshinweis und Offenlegung entscheidender Informationen. | Besonders relevant bei Machtgefälle oder komplexen Vermögenswerten. |
Nach Abschluss der Mediation | ||||
Teilnichtigkeit Der Abschlussvereinbarung | Regelt Wirkung unwirksamer Teile einer Einigung. | Erweitert | Mit Erhaltungswillen und Neuverhandlung unwirksamer Regelungen. | § 139 BGB kann Gesamtunwirksamkeit anordnen, wenn nichts anderes anzunehmen ist. |
Vor Beginn der Mediation, Während der Mediation, Nach Abschluss der Mediation | ||||
Kosten Rechtlicher Beratung | Regelt, wer externe Anwalts- oder Beratungskosten trägt. | Optional | Jede Partei selbst, gemeinsame Beratungskosten anteilig oder Sonderregel. | Von Mediationskosten getrennt ausweisen. |
Vor Beginn der Mediation, Nach Abschluss der Mediation | ||||
Umsatzsteuer Und Rechnungsstellung | Regelt Rechnungsadressat, Umsatzsteuer und Zahlungsfristen. | Standard | Getrennte Rechnungen, Sammelrechnung oder Rechnung an beauftragende Partei. | Rechnungsangaben müssen steuerlich korrekt sein. |
Vor Beginn der Mediation, Während der Mediation, Bei Abbruch der Mediation | ||||
Umgang Mit Fristen | Sichert Überwachung gesetzlicher, gerichtlicher und vertraglicher Fristen. | Standard | Mit Fristenliste, Verantwortlichkeit jeder Partei und Hinweis auf Beratung. | Mediator übernimmt regelmäßig keine Fristenkontrolle für Parteien. |
Vor Beginn der Mediation, Während der Mediation | ||||
Keine Vertretung Durch Mediator | Stellt klar, dass Mediator keine Partei vertritt. | Standard | Mit Hinweis auf Neutralität und unabhängige Parteiberatung. | Wichtig zur Vermeidung von Haftungs- und Rollenkonflikten. |
Während der Mediation | ||||
Parteiautonomie Bei Lösungsvorschlägen | Regelt, ob Mediator Lösungsideen einbringen darf. | Optional | Nur auf Wunsch, als unverbindliche Option oder gar nicht. | Zu starke Bewertung kann Neutralität und Eigenverantwortung gefährden. |
Welche Klauseln Gehören In Eine Mediationsvereinbarung In Deutschland?
Eine belastbare Mediationsvereinbarung sollte mindestens Mediationsgegenstand, freiwillige Teilnahme, Rolle der Mediatorin oder des Mediators, Vertraulichkeit, Kosten, Termine, Beendigung und Abschlussvereinbarung regeln. Besonders wichtig ist die Abgrenzung zur Rechtsberatung: Nach dem Mediationsgesetz fördert die Mediatorin oder der Mediator die Kommunikation, entscheidet aber nicht den Streit.
Welche Klauseln Sind In Deutschland Rechtlich Besonders Sensibel?
- Vertraulichkeit: Sie sollte ausdrücklich auch Parteien, Begleitpersonen, Sachverständige und Hilfspersonen erfassen, weil gesetzliche Zeugnisverweigerungsrechte nicht jede beteiligte Person automatisch gleich weit schützen.
- Verjährungshemmung: Parteien sollten prüfen, ob während der Mediation eine Hemmungsvereinbarung oder ein verjährungshemmender Verfahrensschritt erforderlich ist; Verhandlungen können zwar nach § 203 BGB hemmen, die Reichweite sollte aber nicht ungeprüft vorausgesetzt werden.
- Vollstreckbarkeit: Eine erzielte Einigung ist nicht automatisch ein Vollstreckungstitel. Für Vollstreckbarkeit kommen je nach Fall notarielle Urkunde, gerichtlicher Vergleich, Anwaltsvergleich oder Schiedsspruch mit vereinbartem Wortlaut in Betracht.
- Verbraucher und AGB: Werden Musterklauseln gegenüber Verbraucherinnen oder Verbrauchern verwendet, sind Transparenz, Freiwilligkeit und die AGB-Kontrolle nach §§ 305 ff. BGB besonders zu beachten.
Wann Sollten Klauseln Individuell Angepasst Werden?
Individuelle Anpassung ist vor allem bei Mehrparteienmediation, Online-Mediation, Arbeitsrecht, Familien- und Erbsachen, internationalen Sachverhalten, vertraulichen Geschäftsgeheimnissen und Kostenregelungen sinnvoll. In diesen Fällen reichen kurze Standardklauseln oft nicht aus, weil Zuständigkeiten, Datenschutz, Vertretungsbefugnisse, Sprachfassung oder besondere Schutzpflichten konkret geregelt werden müssen.
